Nun ja ... bisher wurde der Presse gegenüber auf deren Nachfragen immer steif und fest behauptet, in dieser Frage existierten keine Statistiken. So konnte die Presse auf (angeblich) nicht existente Zahlen auch nicht eingehen.
Daher wunderte mich, dass Bosbach überhaupt mit einer Zahl aufwarten konnte, die offiziell bisher nie existierte. Von daher auch meine Mutmaßung, dass sich Bosbach schlichtweg "verplappert" hat mit der Bekanntgabe einer Zahl, die bis dato ein gut gehütetes Geheimnis war.
Vielleicht warten wir ja mal ab, ob die Presse diese Zahl aufgreift, um mögliche Missverständnisse aufzuklären. Wenn nicht (was ich mir kaum vorstellen kann) gibt es andere Wege, Klarheit zu schaffen. Zumindest in meinem Gedächtnis ist diese Zahl erst einmal langfristig abgelegt, um sie bei geeigneter Gelegenheit anzubringen.
Auch ich habe gewisse Schwierigkeiten bei Gedanken an derartige Auswüchse. Zumal die Zahl der rechtskräftig festgestellten unschuldig verbüßten Zeiten (als Voraussetzung für einen Entschädigungsanspruch) de facto ja nur die Spitze eines Eisbergs bilden dürften. Die nahezu unüberwindlichen Hürden eines solchen Verfahrens kamen im Wörz-Film recht deutlich zu Ausdruck.