Der Fall Mollath

  • Frau Dr. Ziegert gehört natürlich zur "Creme de la Creme" der süddeutschen Kapazitäten in Sachen forensischer Psychiatrie.


    Mich würde es nicht wundern, wenn RA Strate auf ihre Teilnahme hingewirkt hätte, weil sie sich in Verteidigerkreisen durch fachlich fundierte Seminare für Juristen (auch im Staatsdienst) einen hervorragenden Ruf erarbeitet hat. Sie ist in der Tat keine "Fachidiotin" wie mancher Ober-/Chefarzt einer forensischen Einrichtung, der längst den Kontakt zur "realen" Welt verloren hat. Das Vorurteil, solche Beschäftigte psychiatrischer Kliniken nähmen zuweilen Eigenheiten ihrer Klientel an, halte ich nicht für (ganz) abwegig. :p


    In diesem Sinne


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
      saint:




    Und das wirfst du ihm vor?


    Habe ich das irgendwo? Das ist eine ganz nüchterne Feststellung. Der Mann ist ja z.Z. arbeitslos, hat aber inzwischen einen Promi-Status. Wenn er diese Chance nicht nützen würde, das zu versilbern, wäre er irre.

    LG: V30
    Samsung: Galaxy Tab S2 LTE, A5 (2017);
    Sony: Xperia X Compact;

  • Hat er auch ganz offen in der Sendung zugegeben. Es klang halt nach Vorwurf.


    Diese Sendung hat einfach gezeigt, dass es trotz Rechtstaat ganz schnell gehen kann, das man ersteinmal zur eigenen und fremden "Sicherheit" sang- und klanglos verschwinden kann; gerade, wenn man von seiner Persönlichkeit nicht "ganz einfach ist".....

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Für die Nachsorge als unschuldig rehabilitierter "Justizopfer" existiert keinerlei Programm, weil es solche Fälle eigentlich nicht geben kann - von ganz großen Ausnahmen einmal abgesehen.


    Gustl Mollath wird im Wesentlichen auf sich allein gestellt sein.


    Auch beim Thema Entschädigung sieht es für Justizopfer nicht rosig aus. In aller Regel wrid hier durch StA und Gericht noch einmal "nachgetreten". Will heißen: Selbst bestehende (aus meiner Sicht ohnehin vollkommen unzureichende) Entschädigungsansprüche werden in aller Regel soweit als möglich ausgehebelt.


    Allein in Sachen Rechtsanwaltsvergürung reicht der gesetzmäßige Erstattungsanspruch nicht einmal für das Trinkgeld der Büroangestellten von RA Strate. Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung ist es eine Bürgerpflicht, an staatlichen Ermittlungsverfahren mitzuwirken - dazu gehört auch die Übernahme der entstehenden Kosten, so dass die gesetzlichen Einschränkungen des Erstattungsanspruch vollkommen rechtmößig sind. Der Anspruch auf Schutz des Eigentums aus Art. 14 GG gilt daher nur sehr eingeschränkt.


    Auch RA Strate hatte bei Beckmann auf dessen Frage hin durchblicken lassen, dass ggf. zu erwarteendee Erstattungen wenig Gewicht im weiteren Verfahren haben. Ich weiß nicht, ob Gustl Mollath das schon so klar ist.


    Lediglich wenn ein "Schuldiger" (wie etwa der Gutachter) strafrechtlich verurteilt wird, hat Mollath Aussicht auf Erstattung eines nennensweerten Teils seiner Auslagen.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    (..)
    Allein in Sachen Rechtsanwaltsvergürung reicht der gesetzmäßige Erstattungsanspruch nicht einmal für das Trinkgeld der Büroangestellten von RA Strate. Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung ist es eine Bürgerpflicht, an staatlichen Ermittlungsverfahren mitzuwirken - dazu gehört auch die Übernahme der entstehenden Kosten, so dass die gesetzlichen Einschränkungen des Erstattungsanspruch vollkommen rechtmößig sind. Der Anspruch auf Schutz des Eigentums aus Art. 14 GG gilt daher nur sehr eingeschränkt.


    Auch RA Strate hatte bei Beckmann auf dessen Frage hin durchblicken lassen, dass ggf. zu erwarteendee Erstattungen wenig Gewicht im weiteren Verfahren haben. Ich weiß nicht, ob Gustl Mollath das schon so klar ist.


    Lediglich wenn ein "Schuldiger" (wie etwa der Gutachter) strafrechtlich verurteilt wird, hat Mollath Aussicht auf Erstattung eines nennensweerten Teils seiner Auslagen.


    Mein lieeeeber Frankie,
    deinem auf Autopilot fliegendem (Rechts-)Kulturpessimismus möchte ich hier aber doch ein wenig eine hilfreiche Korrektur zur Seite stellen:
    zum einen arbeitet Rechtsanwalt Strate pro bono schon weil Herr Mollath von seiner Arbeit in der Hochsicherheitsforensik in Straubing her (Gardinenhaken zusammenklicken für ~ 1,50 pro Stunde) keine großen Ersparnisse haben dürfte;


    wie meintest du das mit "der Bürgerpflicht an Ermittlungen mitzuwirken" , klingt unverständlich -


    Jedenfalls, falls Art. 14 GG berührt sein sollte, dafür gibt es ja auch das Verfassungsgericht, Herr RA Strate dürfte den Weg dorthin kennen, hat er doch schon mindestens eine Verfassungsbeschwerde in Sachen Mollath abgeschickt.

  • Herr Mollath sagt,
    wenn jemand konsequent für ihn eintritt, sei auch jemand von der CSU für ihn wählbar.


    WENN es also in der CSU Leute gibt, die bedingungslos für die Grund- und Bürgerrechte , das Grundgesetz auch und gerade für deklassierte, ausgegrenzte, arme, vermögenslose, eventuell psychisch gehandicapte, leicht querulatorische Menschen eintreten...


    DANN,


    und, implizit, WENN es solche integre Persönlichkeiten in der parteiinternen Ochsentour überhaupt schaffen sich als Kandidaten bei der Kandidatenaufstellung gegenüber all den anderen durchzusetzen (die sich Nicht bedingungslos für die Bürgerrechte aller einsetzen sondern nur für eine schmale Kaste - - )


    UND NUR DANN...
    dann würde Herr Mollath diese wählen.


    Ein Beispiel für eine solche wertkonservative (nicht: gross-geldkonservativ) integre Persönlichkeit ist ohne Zweifel Herr Wilhelm Schlötterer der tatsächlich seit 30 Jahren CSU-Mitglied ist und sich vehement für die Freilassung und Rehabilitierung von Herrn Mollath eingesetzt hat und einsetzt. Es spricht auch für die Liberalität von Herrn Mollath, dass er das so ausspricht. Mehr freilich nicht: in der Öffentlichkeit wird die CSU eben gerade nicht mit den genannten Werten identifiziert.

  • Zitat

    Original geschrieben von iStephan
    ... zum einen arbeitet Rechtsanwalt Strate pro bono ...


    Das mag im Fall Mollath so sein ... wenn Du die Abhandlungen von RA Strate auf seiner Hompage studierst, wirst Du lesen können, dass solche Fälle für ihn die absolute Ausnahme darstellen.


    Die nächsten Mandanten, die nun auf ihn aufmerksam geworden sind, werden dieses Glück sicher nicht haben.


    In Sachen Erstattungsanspruch gegen den Staat im Verhältnis zu Art. 14 GG hat das BVerfG bereits enschieden. Was meinst Du, woher ich ich die Kenntnis über manch abstruse "Bürgerpflicht" habe? :p


    Die eingeschränkten Erstattungsvorschriften sind aus diesem Grund eben verfassungsgemäß. Lies Dir mal durch, wie es Jörg Kachelmann ergangen ist. Haus und Hof (wohl seine gesamten Immobilien) musste er m.W. veräußern, um die Rechtsanwalts- und Gutachterkosten finanzieren zu können. Die Anwaltskosten wurden lediglich zu einem unerheblichen Bruchteil erstattet, die Kosten für das Gutachten, das letztlich zum Freispruch führte, überhaupt nicht. Privatgutachten zusätzlich zum gerichtlichen gehen fast immer zu Lasten des Freigesprochenen.


    (Rechts-)Kulturpessimismus ist das ganz sicher nicht ... es ist tägliche Praxis. ;)


    Der Fall Mollath ist ob des überragenden öffentlichen Interesses definitiv nicht repräsentativ. Im Gegensatz zu Kachelmann ist Mollath das Paradebeispiel für eine tragische Figur der Zeitgeschichte. Dieses Glück teilen die meisten Betroffenen aber nicht. Kachelmann muss froh sein, überhaupt einen Freispruch erwirkt zu haben - auch wenn er ihn teuer zu stehen kam.


    Wenn Kachelmann sagt, er sei auf nicht erstatteten Verfahrenskosten in sechsstelliger Höhe sitzen geblieben, halte ich das durchaus für realistisch - und dass er als Vermögensloser in den Genuss einer sachgerechten "pro bono" Verteidigung gekommen wäre halte ich für ausgeschlossen. Üblicherweise läuft die Strafverteidigung wie im beanstandeten Verfahren gegen Mollath, das zu seiner Unterbringung führte.


    Oder meinst Du, Mollath hätte damals eine "Sonderbehandlung" (im negativen Sinne) erhalten? Beileibe nicht ... die Ausführungen von Frau Dr. Ziegert bei Beckmann waren wohl recht eindeutig. Letztlich wird sie wissen, wovon sie spricht.


    Frankie



    Edit:
    Ich sehe aber, dass es der Justiz offenbar gelungen zu sein scheint, durch die (für mich immer noch nicht ganz nachvollziehbare) günstige Entscheidung für Gustl Mollath wieder als geläutert und rechtschaffen dazustehen. Wenn ich geschrieben hatte, dass aus meiner Sicht genau diese Folge die Intention der Entscheidung in der Causa Mollath gewesen sein könnte, sehe ich keinen Anlass diese Einschätzung zu revidieren.


    Eines sehe ich aber: Insgesamt herrscht wieder eitel Sonnenschein, so dass man wieder zum üblichen Tagesgeschäft zurückkehren kann, ohne sich unangenehmen Fragen ausgesetzt zu sehen.


    Wenn Du Dich erinnerst:
    Genau das war der Grund, warum ich mich von Beginn an nicht näher mit Mollaths Fall auseinandergesetzt habe. Eine grundsätzliche Bedeutung scheint dem Fall nämlich nicht zuzukommen. Alle anderen ebenfalls Betroffenen schauen in die Röhre, wenn das Medieninteresse in diesem Einzelfall langsam schwindet.



    Ach ja ... soviel zu den "unangenehmen Fragen" von Reinhold Beckmann.


    Üblicherweise bohrt er nicht in offenen Wunden von Betroffenen herum - wie das hier im Thread schon gemutmaßt wurde.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau

    In Sachen Erstattungsanspruch gegen den Staat im Verhältnis zu Art. 14 GG hat das BVerfG bereits enschieden. Was meinst Du, woher ich ich die Kenntnis über manch abstruse "Bürgerpflicht" habe? :p


    Oh, mein Beileid - selber betroffen? :eek:



    Zu Beckmann: hier finde ich es ganz angemessen, dass er nicht in offenen wunden herumbohrt. wer will, kann sich ja jetz bei dr. Strate in die mollath-unterlagen einlesen.


    Noch was:

    Zitat

    Freistaat Bayern schickt Mollath saftige Rechnung für sieben Jahre Miete und psychologische Betreuung


    München, Bayreuth (dpo) - Der Freistaat Bayern hat Gustl Mollath eine saftige Rechnung über insgesamt 282.813 Euro und 30 Cent geschickt. Da er sich die letzten siebeneinhalb Jahre unrechtmäßig in bayerischen psychiatrischen Einrichtungen aufgehalten hatte, muss er nun wohl für Kost und Logis sowie für die auf seinen eigenen Wunsch abgebrochene medizinische Behandlung aufkommen.


    Quelle


    Wilhelm Schlötterer:
    Ohne die Medien hätte Mollath keine Chance gehabt.

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