Der Fall Mollath

  • Ein guter und freudiger Tag für Mollath und alle die für seine Freilassung gekämpft haben. :top:

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Die Begründung mit der falschen Urkunde halte ich zwar für ziemlich abstrus ... das OLG hat aber genau das bewiesen, was das LG vermissen ließ:


    Eine einfache Portion guten Willens! :top:


    Ich hoffe nur, dass der ehrlich war und nicht nur eine weitere Rufschädigung der Justiz verhindert werden sollte, indem man Recht nun in die Gegenrichtung biegt (nicht beugt!).


    Aber was solls ... Gustl Mollath kanns egal sein. Auch er und sein Verteider werden durch die Entscheidung des OLG sicher (angenehm) überrascht worden sein, nachdem sich die Justiz bisher nicht einen einzigen Millimeter bewegt hatte.


    Dass eine Amtspflichtverletzung des erkennenden Gericht nicht Grundlage der Entscheidung werden konnte, dürfte wohl jedem einleuchten - Fehler begehen nur andere. :p


    Glückwunsch von dieser Seite! :top:


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Dass eine Amtspflichtverletzung des erkennenden Gericht nicht Grundlage der Entscheidung werden konnte, dürfte wohl jedem einleuchten


    Frankie


    Mir leuchtet das zwar nicht ein, aber was nicht ist kann ja noch werden ;)


    Herr Strate sagt sinngemäß in seiner schönen altmodisch eleganten Sprache, die Wiederaufnahme werde zeigen, dass die strafrechtlichen Vorwürfe gegen Herrn Mollath "Kehricht" seien :cool: :top: :D


    Sondersendung des Bayerischen Fernsehens heute 19 Uhr!


    http://www.br.de/nachrichten/m…g-wiederaufnahme-100.html

  • Wie ist das eigentlich: kann sich das BVerfG jetzt um eine entscheidung zu den vorliegenden verfassungsbeschwerden drücken ?

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).

  • das ganze verfahren wird ja nun erstmal neu aufgerollt. das heisst ja noch lange nicht, dass mollath auf freiem fuss bleibt!?!

  • Gute Frage.


    Bei Wiederaufnahmeverfahren gilt das Verbot der "reformatio in peius". Es darf kein schlechteres Ergebnis herauskommen als in 2006.



    In 2006 ist er nicht etwa verurteilt worden sondern es war ein Freispruch , kombiniert mit Unterbringung.


    Der Freispruch - Aspekt der damaligen "doppelten" Ausurteilung bleibt aus gesetzlichen Gründen erhalten, da es eben Freispruch genannt wurde.


    Die Anklageschrift muss ebenfalls aus rechtlichen Gründen dieselbe sein wie die von 2006; wegen anderer Vergehen als damals darf die Anklage auch nicht erweitert werden.


    Nun geht es darum, rückwirkend zu beurteilen und zweifelsfrei nachzuweisen, ob er im Zeitraum 2001 .. 2004 eventuell unzurechnungsfähig war. Das ist nach so vielen Jahren nachträglich unter Beachtung des Grundsatzes "in dubio pro reo" praktisch unmöglich. Zumindest im ausserbayerischen Ausland..


    Fraglich ist, ob er zu einer gewöhnlichen Haftstrafe verurteilt werden könnte. (Selbst wenn, wäre die 7jährige Unterbringung anzurechnen und er bliebe auf freiem Fuß.)

  • na dann alles gute und herzlichen Glückwunsch. Ich habe die Geschichte am Rande verfolgt und war fassungslos. Ich glaube hieran hat man gesehen wie machtlos man sein kann (einerseits) aber auch wieviel macht es haben kann dinge publik zu machen...Hoffe es geht weiterhin alles gut und es kommt nicht noch etwas dazwischen

  • Eins hat die Justiz aber geschafft: als am potenziellen Fehlurteil "Schuldige" ist sie auf jeden Fall raus.


    Allerdings wird sich der Ersteller/die Erstellerin der unechten Urkunde, die wesentliche Voraussetzung für die Verurteilung gewesen sein muss (sonst keine Wiederaufnahme aus diesem Grund) langsam Gedanken machen müssen, wie es um mögliche Schadenersatzansprüche in sechsstelliger Höhe (Lohnausfall etc.) steht.


    Die Urkunde als falsch und nicht etwa nur als fehlerhaft anzusehen, halte ich schon ein wenig gewagt - mit potenziell sehr unangenehmen Folgen für den Ersteller. Denn inhaltlich dürfte sie richtig gewesen und guten Gewissens erstellt worden sein. Nur hat die falsche Person unterzeichnet, wenn ich das richtig verstanden habe ...


    In den nächsten Tagen werden wir klüger sein - falls jemandem hier ein Link zur Urteilsbegründung begegnet, darf er ihn gern einstellen. Bisher sind ja nur wenige Passagen der Gründe bekannt.


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von iStephan
    Gute Frage.


    Bei Wiederaufnahmeverfahren gilt das Verbot der "reformatio in peius". Es darf kein schlechteres Ergebnis herauskommen als in 2006.
    ...


    Bitte nicht ganz so vorleilig aus der Hüfte:


    "§ 362 StPO


    Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zuungunsten des Angeklagten ist zulässig,


    1.wenn eine in der Hauptverhandlung zu seinen Gunsten als echt vorgebrachte Urkunde unecht oder verfälscht war;
    ..."


    Oder hast Du Erkenntnisse, dass ein solcher Fall ausgeschlossen ist?


    Erlebt habe ich so etwas noch nie, so dass ich mangels näherer Erkenntnisse diese Vorschrift nicht gleich vom Tisch wischen kann. Wird die Schuldunfähigkeit in einem neuen Verfahren nicht mehr angenommen, könnte der Freispruch rein theoretisch zur Disposition stehen. Auch insoweit heißt es m.E. abwarten und Tee (oder was anderes) trinken, bis die Entscheidung in allen wesentlichen Details bekannt wird.


    Frankie

  • jetzt hast du mich kurzzeitig wirklich sehr verunsichert, bis mir das "zu gunsten" auffiel:



    Hab ich: wenn ich es richtig verstanden habe, war ja das Attest zu Mollaths Ungunsten ins Verfahren 2006 eingebracht worden - um ihn zu belasten - also genau andersherum - und stellte sich nun als unechte verlesene Urkunde (im Sinne des 256 StPo heraus...

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