Der Fidor Bank AG Thread - Fidor.de

  • Zitat

    Original geschrieben von El_Pato
    Aber Goyale hat das schon treffend erklärt.


    Nichts für Ungut aber gibt es für die Aussage "eine Gutscheinkarte ist keine Ware" auch eine andere Quelle als Goyale?


    Definition "Ware" aus Gablers Wirtschaftslexikon:


    Zitat

    bewegliche Sache, die Gegenstand des Handelsverkehrs ist ...


    Sehe nicht, warum die Definition für eine Gutscheinkarte nicht zutreffen sollte.

  • Zitat

    Original geschrieben von sparfux Nichts für Ungut aber gibt es für die Aussage "eine Gutscheinkarte ist keine Ware" auch eine andere Quelle als Goyale?


    Ja, gibt es: Brain 2.0.


    Ein Gutschein ist bereits deshalb ein Zahlungsmittel, weil er zum Bezahlen einer Ware bestimmt ist (war doch nicht so schwer, darauf zu kommen, oder :confused: ).


    Ein starkes Indiz dafür ist übrigens, dass da wo Händler Käufe von Gutscheinen korrekt verbuchen, dieser Kauf wie ein Tausch von Zahlungsmitteln gebucht wird, insbesondere ohne berechnete USt., welche bei Kauf von Waren mit Ausnahme von § 4 UStG immer anfällt. Buchhalterisch gesehen wird z.B. ein Amazon-Gutschein übrigens erst dann aktiviert, wenn damit eine Ware gekauft wird. Bis dahin gibt es nicht einmal eine Rechnung von Amazon, sondern nur einen Lieferschein!


    Ein Gutschein ist natürlich kein gesetzliches Zahlungsmittel, und übrigens auch kein E-Geld (Kennzeichen u.a.: muss vom Herausgeber auf Wunsch des Käufers wieder in Geld zurückgetauscht werden).


    Nach Deiner Meinung ist ein Gutschein eine Ware, weil:

    Zitat

    Original geschrieben von sparfux bewegliche Sache, die Gegenstand des Handelsverkehrs ist ...


    Nach Deiner verwirrenden Auffassung wäre der Geldschein dann auch eine Ware, denn der der ist ja auch beweglich.
    Das Trägermedium für das Zahlungsmittel hat jedoch gar nichts mit der Zuordnung einer Sache als Zahlungsmittel oder Ware zu tun.

  • Zitat

    Original geschrieben von sparfux
    Definition "Ware" aus Gablers Wirtschaftslexikon:
    Sehe nicht, warum die Definition für eine Gutscheinkarte nicht zutreffen sollte.


    Problem ist, das hilft dir weder vor Ort in der RM-Filiale noch wenn Du Dich an die Zentrale von RM wendest für eine evtl. Beschwerde dass Dein Gutschein nicht akzeptiert wurde. Beide sagen das so wie sie es denken. Es wurde schon das Beispiel genannt dass die Kassenkraft gemeint hat dass das eigentlich nicht geht. Und da hat es die Kasse sogar zugelassen, war also nur die Meinung der Person an der Kasse.


    So rechtliche Definitionen kommen leider erst zum Tragen wenn Du einen Anwalt einschaltest oder noch weiter gehst, also Gericht. Nur das wird vermutlich niemand machen.


    Ich fand es von dem ehemaligen TT-User schon sehr riskant so viele Gutscheine noch zu Hause zu haben.
    Ganz allgemein sollte man meiner Meinung nach Gutscheine nicht horten wenn man sie nicht kurzfristig in "normale" Waren umsetzen kann die man auch tatsächlich benötigt und daher auch regulär dort kaufen würde.
    Gutscheine, die man über solche Gutscheinketten erworben hat, sollte man so oder so nicht lange aufbewahren und in etwas umsetzen was nicht mehr storniert werden kann.
    Die Waschmaschine, die man bei Amazon gekauft und mit solchen Gutscheinen bezahlt hat, die storniert niemand mehr.


    Sobald es bei Gutscheinen mal um Beträge über 100 Euro geht wird man immer schief angeschaut und als potentieller Betrüger angesehen. Die Erfahrung hab ich bei DM, bei ARAL, im Rewe, im Mediamarkt und auch bei RM gemacht.


    EDIT:

    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Kennzeichen u.a.: muss vom Herausgeber auf Wunsch des Käufers wieder in Geld zurückgetauscht werden


    Quelle bitte(im Idealfall Gesetz)?
    Wenn das so wäre, dann würde das das Risiko aus der Gutschein-Geschichte nehmen. Wenn RM mal irgendwann den Stecker zieht, dann könnte man die Auszahlung verlangen. Oft steht doch auf den Gutscheinen dass genau das nicht geht.
    Cadooz/Optiopay ist aus der Nummer auf jeden Fall raus da der Cadooz-GS mit dem Kauf des RM-Gutschein vollständig eingelöst wurde. Eine "Rückzahlung" mit dem verwendeten Zahlungsmittel scheidet also aus.

    Viele Grüße


    Martin

  • blacksun:


    E-Geld muss, im Gegensatz zum Gutschein, zurück in Geld getauscht werden.
    Sorry, wenn ich das nicht verständlich geschrieben habe.

  • Ein weiteres Indiz welches ein Richter dir in einer möglichen Verhandlung erklären wird ist: Kaufst du einen Gutschein um ihn zu benutzen oder um diesen gegen Ware zu tauschen? Also willst du die Plastikkarte zum Öffnen von Türen oder zum zerkleinern von Koks haben oder nur um diese bei Amazon einzugeben?
    Sorry für die Beispiele. :D

  • Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    Problem ist, das hilft dir weder vor Ort in der RM-Filiale noch wenn Du Dich an die Zentrale von RM wendest für eine evtl. Beschwerde dass Dein Gutschein nicht akzeptiert wurde.


    Na ja, bei der Zentrale könnte man vielleicht ein wenig mehr Verständnis erwarten aber im Prinzip hast Du natürlich Recht. Das ist eher eine theoretische Diskussion.


    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Nach Deiner verwirrenden Auffassung wäre der Geldschein dann auch eine Ware, denn der der ist ja auch beweglich.


    Zumindestens Münzen als offizielle Zahlungsmittel können durchaus auch eine Ware darstellen.


    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Ja, gibt es: Brain 2.0.


    Goyales Brain 2.0. Uih, na wenn das so ist. Da geben ich mich geschlagen.

  • Zitat

    Original geschrieben von sparfux
    Zumindestens Münzen als offizielle Zahlungsmittel können durchaus auch eine Ware darstellen.


    Ich dachte gerade Münzen stellen rechtlich KEINE ware dar, da diese ein offizielles Zahlungsmittel sind und somit nicht als Sammlerstücke gedacht sind. Durch diese Verknüpfung erhalten sie einen fixen Gegenwert, was das Handeln hiermit erst attraktiv macht. Der Händler verdient ja nur am Delta zwischen Materialpreis, Fertigung, etc. und Nennwert. Dass die Praxis was anderes Bedeutet ist mir klar.
    Man könnte sogar sagen, dass diese Münzen sich nicht von Geldrollen etc. unterscheiden. Wenn du Geldrollen bestellst ist das ja für dich auch eine Ware. Aber eben nicht für das Gesetz oder für andere Leute. Nur wenn du den KV anfechten willst oder Ansprüche stellst. Dann ist in diesem Moment das Zahlungsmittel eine Ware.

  • Zitat

    Original geschrieben von rmol
    Irgendwie haftet es allen Fidor-Produkten an, dass sie nur in der Einführungsphase wirklich attraktiv sind. Habe ich nun schon mit Tagesgeld, dann mit der Prepaid-Kreditkarte und nun mit dem Zins des Girokontos erlebt.

    Beim Zins des Girokontos ist nun das Ende erreicht: 0,0% :rolleyes:
    (Newsletter von heute)

  • Zitat

    Original geschrieben von rmol
    Beim Zins des Girokontos ist nun das Ende erreicht: 0,0% :rolleyes:
    (Newsletter von heute)


    Fidor würde ich es auch zutrauen nach einer "Diskussion" in der Community einen negativen Zins einzuführen. Selbstverständlich würden die Community-Mitglieder auch noch selbst Vorschläge im negativen Bereich im Rahmen dieser "Diskussion" machen. "Banking mit Freunden" eben. :D

  • Fidor bucht jetzt scheinbar auch Samstags...


    Hatte vor einigen Tagen eine Rückzahlung auf meine Fidor Mastercard veranlasst, und die Gutschrift kam heute gegen 13 Uhr :top:

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