ZitatOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
Das ist aber doch kein Beweis für die Zahlung des Nachnahmebetrags ... sondern nur für die gewählte Versandform.
... und das war bei dem urteil das problem. das konnte der empfänger eben nicht nachweisen. mit diesem nachweis wäre das gericht wohl der annahme gefolgt, dass nachnahme-sendungen nur gegen bezahlung ausgehändigt werden.
ich stelle mir aber generell die frage: wenn ich etwas per nachnahme verschicke, die post händigt das dann ohne zu kassieren aus und ich erhalte mein geld nicht. verklage ich dann nicht eher die post und die müssen dann sehen ob sie das geld noch vom paketempfänger bekommen?