Re: Re: Re: Nachnahme zweimal zahlen?
ZitatOriginal geschrieben von 31509
ganz unten ist eine Ausführung von "Schneeball" die mehr Details enthält. Das Urteil ist heute nicht mehr anwendbar.
Falls du das meinst was in dem oben verlinkten Messerforum geschrieben wurde: Das ist alles ziemlicher Schwachsinn.
Das Urteil lässt sich durchaus aufs neue Kaufrecht übertragen und es gibt keinen Grund, warum es nicht mehr gelten sollte.
ZitatBeim DHL-Mann an der Haustür gibt es jedenfalls derzeit keine Quittung bei Nachnahme-Paketen.
Unter Berücksichtigung des oben genannten Urteils und den geschilderten Erfahrungen über de häufigen Fehler würde ich mir jede Nachnahmezahlung im Zweifel vom Paketboten durch seine Unterschrift auf einem selbst formlos ausgedruckten Schreiben bestätigen lassen.
Und wie gesagt Andy: Ihr habt hier dich als Zeugen von daher würde ich mir hier an deiner Stelle nicht unbedingt Sorgen machen. Wahrscheinlich klärt sich das ganze sowieso durch den Nachforschungsauftrag auf.