Nachnahme zweimal zahlen?

  • Re: Re: Re: Nachnahme zweimal zahlen?


    Zitat

    Original geschrieben von 31509
    ganz unten ist eine Ausführung von "Schneeball" die mehr Details enthält. Das Urteil ist heute nicht mehr anwendbar.


    Falls du das meinst was in dem oben verlinkten Messerforum geschrieben wurde: Das ist alles ziemlicher Schwachsinn.


    Das Urteil lässt sich durchaus aufs neue Kaufrecht übertragen und es gibt keinen Grund, warum es nicht mehr gelten sollte.


    Zitat

    Beim DHL-Mann an der Haustür gibt es jedenfalls derzeit keine Quittung bei Nachnahme-Paketen.


    Unter Berücksichtigung des oben genannten Urteils und den geschilderten Erfahrungen über de häufigen Fehler würde ich mir jede Nachnahmezahlung im Zweifel vom Paketboten durch seine Unterschrift auf einem selbst formlos ausgedruckten Schreiben bestätigen lassen.


    Und wie gesagt Andy: Ihr habt hier dich als Zeugen von daher würde ich mir hier an deiner Stelle nicht unbedingt Sorgen machen. Wahrscheinlich klärt sich das ganze sowieso durch den Nachforschungsauftrag auf.

  • Re: Re: Re: Re: Nachnahme zweimal zahlen?


    Zitat

    Original geschrieben von Thomas201
    Falls du das meinst was in dem oben verlinkten Messerforum geschrieben wurde: Das ist alles ziemlicher Schwachsinn.


    Das Urteil lässt sich durchaus aufs neue Kaufrecht übertragen und es gibt keinen Grund, warum es nicht mehr gelten sollte.


    Nun, laut DHL Nachnahme wirbt DHL mit sicherem Geld und beschriebener Prozessführung. Ich sehe keinen rechtlichen Grund für Spielraum.


    Zudem warum sollte Dir ein DHL Auslieferer etwas bestätigen was nicht zu bestätigen ist?

  • Ich meine mich zu erinnern, dass ich vor Jahren auch mal was per Nachnahme bekommen habe. Da ich das Geld dann nicht zu Hause hatte, wurde das Paket in die Filiale umgeleitet. Dort konnte ich dann per EC-Karte bezahlen! Hilft dem TE zwar nicht, aber das nur mal als Hinweis.


    Und einen anderen, ähnlich gelagerten Fall, Fall habe ich auch noch. Ebenso schon Jahre her und somit hoffentlich verjährt... Diesmal jedoch vom Briefzusteller ausgeliefert und dieser hatte doch glatt die angebrachte Zollgebühr/Rechnung (muss sonst stets sofort beglichen werden) übersehen und mir die Warensendung so ausgehändigt. Bis heute ist es dabei geblieben. Summe von deutlich unter 10,- EUR, aber auch hier hätte der Zusteller kassieren müssen...


    migolf

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  • Das erste, was mir vor diesem Hintergrund einfällt ist, dass der von Euronics behauptete Sachverhalt zumindest den Anfangsverdacht für die Begehung einer Straftat (Unterschlagung des gezahlten Nachnahmebetrags durch einen bisher nicht bekannten Dritten) begründet.


    Da staatlichen Ermittlungsbehörden ein beachtliches Instrumentarium zur Aufklärung solcher Straftaten zur Verfügung steht, wäre die Erstattung einer Strafanzeige für mich das Mittel der Wahl, wenn der Verbleib des gezahlten Betrags nicht kurzfristig aufzuklären ist.


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von JanJ
    Denn bei der Auslieferung wird das Paket nur eingescannt, dann kommt die Anzeige "Nachnahme" auf dem Scanner und dann wird die Summe angezeigt, die zu kassieren ist. Mehr nicht.


    Mein letztes Nachnahmepaket ist schon etwas her aber klebt da aussen nicht mehr eine Tüte mit einem Überweisungsvordruck dran und befindet sich nicht deutlich sichtbar auf den Paketen ein "Nachnahme"-Aufkleber mit dem zu kassierenden Betrag ?


    Wir haben von der Firma mal eine Palette PC-Gehäuse bestellt die per Nachnahme geliefert werden sollten. Bei Ausdruck der Frachtpapiere ist aber eine Linie genau über der Versandart rausgekommen und so sah es aus als ob "Nachnahme" gestrichen wäre. Hat natürlich im Endeffekt nichts genutzt :p

  • Zitat

    Original geschrieben von FraDi
    Mein letztes Nachnahmepaket ist schon etwas her aber klebt da aussen nicht mehr eine Tüte mit einem Überweisungsvordruck dran und befindet sich nicht deutlich sichtbar auf den Paketen ein "Nachnahme"-Aufkleber mit dem zu kassierenden Betrag ?


    Das sind so genannte "beleghafte Nachnahmen". Da wird beim Einscannen vor der Auslieferung die Summe von dem besagten Aufkleber in den Scanner eingetippt. Bei der Auslieferung wird dann vom Scanner die Summe angezeigt, der Überweisungsbeleg entnommen und einbehalten und kassiert. Du hast dann im Ergebnis nur noch den Aufkleber auf dem Paket.


    Bei den großen gewerblichen Versendern gibt es in der Regel nur die beleglose Nachnahme, bei der gibt es dann eben keinen Überweisungsträger, sondern nur den Paketaufkleber, der die Nachnahmesumme ausweist. Da passiert die Zahlungsbuchung nur digital im System.

  • Zitat

    Original geschrieben von JanJ
    ...
    Bei den großen gewerblichen Versendern gibt es in der Regel nur die beleglose Nachnahme, bei der gibt es dann eben keinen Überweisungsträger, sondern nur den Paketaufkleber, der die Nachnahmesumme ausweist. Da passiert die Zahlungsbuchung nur digital im System.


    Unter Berücksichtigung vorgenannter BGH-Rechtsprechung kann jedem potenziellen Sendungsempfänger wohl nur geraten werden, solche Nachnahmesendungen ohne Quittungsbeleg ausnahmslos zurückgehen zu lassen ... oder welches Resumee kann ich aus diesem Thread ziehen?


    Die Rechtsprechung des BGH geht offenbar davon aus, dass dem Empfänger das Recht auf Quittierung seiner Zahlung zusteht. Nur in diesem Fall könnte die Vorlage einer Quittung als Beweismittel verlangt werden.


    Frankie

  • mögliche lösungen des problems:


    paket zur filiale liefern lassen. dort gibt es eine quittung


    oder


    selbst eine quittung vorbereiten und den postzusteller unterschreiben zu lassen


    oder


    den teil des kartons mit dem nachname hinweis rausreissen und mit der rechnung abheften

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    ...
    oder


    den teil des kartons mit dem nachname hinweis rausreissen und mit der rechnung abheften


    Das ist aber doch kein Beweis für die Zahlung des Nachnahmebetrags ... sondern nur für die gewählte Versandform.


    Frankie



    Edit:
    Bei der hiesigen Postfiliale ist die Einlösung von Nachnahmesendungen gar nicht möglich, weil der Betreiber keine Zahlungsdienstleistungen anbietet. Wer eine Nachnahmesendung selbst abholen möchte, müsste sich zur (Haupt-) Paketpoststelle bemühen.


    Das kann also auch keine (praktikable) Lösung sein.


    Die Versandform der Nachnahme machte dann Sinn, wenn man beim Boten per Zahlungskarte leisten könnte - in diesem Fall erübrigte sich in aller Regel das Erfordernis einer Quittungsleistung und zudem die risikoträchtige Übermittlung von Bargeld durch mehrere Hände.


    Die Sachlage beim TE halte ich für sehr unbefriedigend.

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