Im Normalfall bekommt man vom Postboten eine Quittung über den Rechnungsbetrag zuzüglich der Nachnahme-Gebühr.
Nachnahme zweimal zahlen?
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Aus eigener Arbeitserfahrung bei DHL kann ich zumindest eines sicher sagen:
Es gibt keinen Beleg über die Zahlung bei Nachnahme für den Empfänger.
Denn bei der Auslieferung wird das Paket nur eingescannt, dann kommt die Anzeige "Nachnahme" auf dem Scanner und dann wird die Summe angezeigt, die zu kassieren ist. Mehr nicht.
Einen "Quittungsdruck" gibt es nicht, kann der Scanner auch gar nicht.
Der einzige Nachweis ist dann im Idealfall die beiliegende Rechnung des Versenders, die die Kosten ausweist.
Zum Thema "Geld passend" - das ist schwierig, weil man nie weiß, wie die Leute zahlen. Und die Wechselkasse - auch aus Sicherheitsgründen - entsprechend klein ist ...
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Der allererste und logischste Weg ist doch, sich nach offensichtlich ungerechtfertigten Mahnung mit dem Versender in Verbindung zu setzen und den Sachverhalt freundlich zu schildern. Sollte sich dieser quer stellen, kann man sich sicherlich Ratschläge einholen. Aktuell können wir alle nur in die Glaskugel gucken, weil dem Versender auch noch keine Gelegenheit gegeben wurde, seine Buchführung erneut zu prüfen.
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Ich vervollständige mal die Lücken, die ich noch nicht geschildert habe:
Mein Freundin hat sich natürlich erst telefonisch bei Euronics gemeldet und gesagt, dass Sie das Handy bereits per Nachnahme bezahlt hat. Aber wie das bei Frauen so ist, wenn sie irgendwo aufgeregt anrufen, da lässt sich nichts sinnvoll rekonstruieren. Frauen schildern da mehr so Stichworte und Gesamteindrücke: Die Gegenseite war unfreundlich, es fiel das Wort Anwalt, man will mal bei der Post fragen.
Von der Post wissen wir ja nun, dass tatsächlich eine Nachforschung eingeleitet wurde. Dies geschah jedoch erst nach dem Brief von Euronics.
Auf der ursprünglichen Rechnung von Euronics steht übrigens nicht Nachnahme, sondern nur die für Nachnahme typischen 10,90 Versand.
Die Gegenseite scheint kaufmännisch und rechtlich übrigens nicht sonderlich bewandert zu sein. Die "Mahnung" trägt die Überschrift Kontoauszug und enthält bereits Verzugszinsen von 12,5%. Das sind mehr als 5% über dem Basiszinssatz und sowieso sind sie nicht gerechtfertigt, da meine Freundin nie in Verzug gesetzt wurde.
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Re: Re: Nachnahme zweimal zahlen?
ZitatOriginal geschrieben von herbert1960
Dieses Urteil hat mich sehr überrascht. :eek:
Wenn man bei Nachnahme mit Karte zahlen könnte, hätte man noch 2 weitere Nachweise (Kartenbeleg und Rechnung bzw. Kontoauszug). Da aber nur die umständliche und rückständige Barzahlung akzeptiert wird, hast Du Probleme mit dem Nachweis und Ärger.
Rufe beim Händler mal an, schildere das Problem und laß Dir Nachweise für die Einlieferung senden. Darauf müßte die Nachnahme ersichtlich sein.ganz unten ist eine Ausführung von "Schneeball" die mehr Details enthält. Das Urteil ist heute nicht mehr anwendbar.
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Zitat
Original geschrieben von JanJ
Es gibt keinen Beleg über die Zahlung bei Nachnahme für den Empfänger.sicher kann ichs nur bei Abholung in der filiale sagen: dort gibt es eine Quittung!
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Zitat
Original geschrieben von Action Andy
da meine Freundin nie in Verzug gesetzt wurde.Meines Wissens muss heutzutage nicht mehr explizit in Verzug gesetzt werden sondern die Rechnung nebst Zahlungsziel reichen aus um bei Überschreitung Mahngebühren verlangen zu können.
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Jetzt mach dir doch nicht so einen Kopf! Deine Freundin hat dich als Zeugen, damit ist doch alles geklärt.
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Zitat
Original geschrieben von stanglwirt
sicher kann ichs nur bei Abholung in der filiale sagen: dort gibt es eine Quittung!
Ja, das trifft zu. Was unter anderem auch daran liegt, dass die Post die Filialen (meines Wissens nach sogar alle ehemals "eigenen") nicht mehr betreibt, sondern die Deutsche Postbank AG, die wiederrum der Deutschen Bank AG gehört. Da bleiben die Gelder nicht mehr im eigenen Unternehmen, sondern werden hin- und hergeschoben ... Aber das gehört ja so nicht hier her.Beim DHL-Mann an der Haustür gibt es jedenfalls derzeit keine Quittung bei Nachnahme-Paketen.
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