Nachnahme zweimal zahlen?

  • Meine Freundin hat vor 7 Monaten ein Handy bei einem Euronics Händler per Email als Nachnahme bestellt. (War ein Sonderangebot und normal verkaufen die nur lokal)


    Das Handy wurde ordnungsgemäß geliefert und beim Postboten bezahlt. Daran können wir uns beide noch sehr genau erinnern, da meine Freundin erst gezögert hat dem Paketboten das Geld zu geben, weil sie Angst hatte das Paket könnte leer sein. Und ich musste ihr noch erklären, warum Sie bei Nachnahme nochmal 2€ mehr bezahlen muss als auf der Rechnung stehen.


    Heute erhält Sie eine Mahnung über den Kaufpreis zuzüglich Zinsen. :flop:


    Und nun haben wir auch noch dieses Urteil vom BGH gefunden:
    http://www.messerforum.net/archive/index.php/t-32597.html
    http://lexetius.com/2005,2710


    Ob uns der Postbote eine Quittung ausgestellt hat, wissen wir beide nichtmehr.


    Bis jetzt konnten wir nur die Emails zur Bestellung wiederfinden, in denen Nachnahme vereinbart wurde und in denen die Sendungsnummer steht.


    Bei Dhl ist jedoch keine Sendungsverfolgung mehr abrufbar.


    Muss meine Freundin nun ernsthaft nochmal bezahlen? Selbst wenn wir noch irgendwie sicher nachweisen könne, dass das Handy per Nachnahme verschickt wurde?

  • Wenn es per Nachnahme deklariert war, erfolgte das Geschäft Zug um Zug vor der Haustür. Der Postbote dürfte garnicht das Paket rausrücken, wenn deine Freundin nicht bezahlt hätte. Ich würde bei Euronics anrufenn und dies schildern. Auf der Rechnung /Lieferschein steht ja auch meistens welche Zahlungsart der Kunde wünschte.

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  • Geben die AGB was her ?


    Das ganze ist so lange her, dass Du Dich nicht mehr an die Angelegenheit erinnern kannst, bei den vielen Handys, die Du so kaufst. Fordere mal einen Übergabenachweis an.

  • Falls sich die ganze Sache nicht klären sollte, hätte deine Freundin hier gegenüber der Situation im Urteil einen Vorteil:
    Deine Freundin hat einen Beweis für die Zahlung - und zwar dich als Zeugen. Zwar wäre deine Aussage im Verhältnis zu einer gegenteiligen Aussage des Zustellers weniger "wert" - aber wenn ihr tatsächlich bezahlt habt, ist es unwahrscheinlich, dass der Zusteller das Gegenteil behauptet (außer der Zusteller selbst hat sich das Geld eingesteckt - ob er dann aber trotzdem vor Gericht behauptet, definitiv keine Zahlung erhalten zu haben, wenn er auch ohne Probleme sagen kann, er wisse es nicht mehr, halte ich für eher unwahrscheinlich)


    Erstmal Euronics die Situation schildern - die müssen ja auch sehen, dass es sich um eine Nachnahmelieferung gehandelt hat und wenn der Kunde in ordentlichem Ton behauptet, unter Zeugen gezahlt zu haben, dann wird der Händler wohl einsehen, dass die Wahrscheinlichkeit, dass der Paketlieferant das Geld unterschlagen hat bzw. da einfach nur ein Fehler vorlag, größer ist, als dass der Kunde betrügt. V.a. kann sich der Händler ja auch ohne Probleme an den Paketdienst halten - das dürfte doch aus Sicht eines vernünftigen Händlers auch der Normalfall sein. Evtl. will Euronics auch nur ausschließen, dass der Versandunternehmer nicht doch vergessen hat, das Geld einzufordern und hält sich dann an das Versandunternehmen.


    [damit gebt ihr natürlich zu, das Handy erhalten zu haben - ob der von knickepitten vorgeschlagene "Bluff" sinnvoller ist, hängt davon ab, ob ihr das auch vor Gericht aufrecht erhalten würdet / könntet]

  • Re: Nachnahme zweimal zahlen?


    Zitat

    Original geschrieben von Action Andy
    ...
    Und nun haben wir auch noch dieses Urteil vom BGH gefunden:
    http://www.messerforum.net/archive/index.php/t-32597.html
    http://lexetius.com/2005,2710
    ...


    Dieses Urteil hat mich sehr überrascht. :eek:
    Wenn man bei Nachnahme mit Karte zahlen könnte, hätte man noch 2 weitere Nachweise (Kartenbeleg und Rechnung bzw. Kontoauszug). Da aber nur die umständliche und rückständige Barzahlung akzeptiert wird, hast Du Probleme mit dem Nachweis und Ärger.
    Rufe beim Händler mal an, schildere das Problem und laß Dir Nachweise für die Einlieferung senden. Darauf müßte die Nachnahme ersichtlich sein.

    Herbert

  • Geht mir letzendlich nicht um einen Bluff. Euronics hat einen Warenausgang aber keinen Zahlungseingang. Die Frage ist, was haben die überhaupt vom Paketdienst zurückbekommen. Ggf. lässt sich anhand der Unterlagen ja schon was ersehen. Diejenigen, die den Debitor abgestimmt und den Mahnlauf angestossen haben, haben im Zweifel die Unterlage gar nicht, wenn Versandhandel bei denen unüblich ist.


    Wenn du sagst "Klar hab ich, aber schicken sie erstmal..." Kommt im Zweifel nichts. Natürlich sollte man dabei auch immer freundlich bleiben, aber davon gehe ich eh aus.


    Zitat

    Original geschrieben von herbert1960
    Dieses Urteil hat mich sehr überrascht. :eek:


    Mich auch.

  • Ich finde das Urteil auch "komisch".
    Ich glaube aber eher, dass hinter dem Urteil mehr steckt, als sich aus den Urteilsgründe ersehen lässt.
    Es ist gut möglich, dass der Paketzusteller einfach vergessen hat, den Betrag einzuziehen und dass die Richter davon überzeugt waren, dass der Käufer nicht gezahlt hat, und die Anforderungen an den Anscheinsbeweis dementsprechend "ausgelegt" haben.

  • Die Post/DHL muß doch eine Art cpd-Konto für nicht zugeordnete Zahlungen führen, so dass im Wege der Kontenklärung die Zahlung zugeordnet werden kann. Ziemlich merkwürdig.

  • Ich kenne das von einem Mandanten, dass da öfters mal was schief läuft. "Öfters" hierbei aus Sicht des Kunden, nicht unbedingt von DHL.

  • Zitat

    Original geschrieben von knickepitten
    Ich kenne das von einem Mandanten, dass da öfters mal was schief läuft. "Öfters" hierbei aus Sicht des Kunden, nicht unbedingt von DHL.


    D.h. dass DHL Fehler macht beim Aufzeichnen der Vorgänge bzw. Weiterleiten des Geldes oder inwiefern läuft da was schief?

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