Meine Freundin hat vor 7 Monaten ein Handy bei einem Euronics Händler per Email als Nachnahme bestellt. (War ein Sonderangebot und normal verkaufen die nur lokal)
Das Handy wurde ordnungsgemäß geliefert und beim Postboten bezahlt. Daran können wir uns beide noch sehr genau erinnern, da meine Freundin erst gezögert hat dem Paketboten das Geld zu geben, weil sie Angst hatte das Paket könnte leer sein. Und ich musste ihr noch erklären, warum Sie bei Nachnahme nochmal 2€ mehr bezahlen muss als auf der Rechnung stehen.
Heute erhält Sie eine Mahnung über den Kaufpreis zuzüglich Zinsen. :flop:
Und nun haben wir auch noch dieses Urteil vom BGH gefunden:
http://www.messerforum.net/archive/index.php/t-32597.html
http://lexetius.com/2005,2710
Ob uns der Postbote eine Quittung ausgestellt hat, wissen wir beide nichtmehr.
Bis jetzt konnten wir nur die Emails zur Bestellung wiederfinden, in denen Nachnahme vereinbart wurde und in denen die Sendungsnummer steht.
Bei Dhl ist jedoch keine Sendungsverfolgung mehr abrufbar.
Muss meine Freundin nun ernsthaft nochmal bezahlen? Selbst wenn wir noch irgendwie sicher nachweisen könne, dass das Handy per Nachnahme verschickt wurde?