Neuer TV: Reparaturdauer zumutbar? Wandlung?

  • Verstehe ich jetzt nicht. Seit wann muss man sich innerhalb der 2 jährigen Gewährleistung mit dem Hersteller herumstreiten. Der Vertragspartner ist und bleibt immer und ewig der Händler. Dieser ist innerhalb der 2 Jahre der Ansprechpartner und nicht der Hersteller. Zumal der Kunde überhaupt nicht in Kenntnis ist, ob die Geräte vom Hersteller, Großhändler, etc. vom Verkäufer gekauft wurden oder nur bis zum Verkauf das Eigentum des Herstellers sind.
    Von daher muss sich quasi der Threadersteller immer an den Händler wenden. Problematisch, rein praktisch, ist der Beweis des Defektes. Da gibt es ja oft genug schwarze Schafe. Aber das ist wohl nicht das Thema. Und die Fragen mit dem Transport regelt das BGB doch bestens.

  • Zitat

    Original geschrieben von sogar
    Verstehe ich jetzt nicht. Seit wann muss man sich innerhalb der 2 jährigen Gewährleistung mit dem Hersteller herumstreiten. Der Vertragspartner ist und bleibt immer und ewig der Händler. Dieser ist innerhalb der 2 Jahre der Ansprechpartner und nicht der Hersteller. Zumal der Kunde überhaupt nicht in Kenntnis ist, ob die Geräte vom Hersteller, Großhändler, etc. vom Verkäufer gekauft wurden oder nur bis zum Verkauf das Eigentum des Herstellers sind.
    Von daher muss sich quasi der Threadersteller immer an den Händler wenden. Problematisch, rein praktisch, ist der Beweis des Defektes. Da gibt es ja oft genug schwarze Schafe. Aber das ist wohl nicht das Thema. Und die Fragen mit dem Transport regelt das BGB doch bestens.


    Natürlich ist der primäre Ansprechpartner der Händler, doch nach sechs Monaten ist der Kunde in der Beweispflicht, dass der Mangel bei Gefahrübergang vorlag. Das wird kaum möglich sein. Nach einem halben Jahr ist die Gewährleistung also für die Katz, wenn genau aus dem Grund ein Händler die Reparatur verweigert. Mit einer Garantie ist man immer besser gestellt. Und zu deinen Ausführungen von weiter oben, dass der Händler zuerst immer reparieren darf: Wo hast Du das denn her? Das ist schlicht falsch.

  • Siehe oben, was ich auch aus meiner Reparaturerfahrung geschrieben hatte. Ich war froh, mich direkt an den Hersteller und eben nicht den Händler gewandt zu haben. Mit Ausnahme von Amazon wende ich mich bei Defekten immer erst an den Hersteller. (Apropos Amazon: Dort hätte das vielleicht noch funktioniert, das Geld nach 20 Monaten wieder zu bekommen ;) Mir ists da mal mit einer Padmaschine so gegangen)

  • Zitat

    Original geschrieben von stumacher
    Natürlich ist der primäre Ansprechpartner der Händler, doch nach sechs Monaten ist der Kunde in der Beweispflicht, dass der Mangel bei Gefahrübergang vorlag. Das wird kaum möglich sein. Nach einem halben Jahr ist die Gewährleistung also für die Katz, wenn genau aus dem Grund ein Händler die Reparatur verweigert. ...


    Warum wird eigentlich so häufig behauptet, die Gewährleistung sei nach 6 Monaten nichts mehr wert? Wieso sollte der Nachweis unmöglich sein? Ein Fernseher kostet schliesslich mehr als 3,50 Euro. Und wenn, wie in diesem Fall, das Gerät erst einige Minuten in Betrieb gewesen ist, bevor es den Geist aufgab, sollte das auch feststellbar sein. Und wenn ein Gutachter entsprechendes feststellt, müßte die Kosten dann wohl auch der Händler tragen.
    Zudem ist das hier ja garnicht die Frage, da der Händler ja wohl die Mängelrüge anerkannt und das Gerät zur Reparatur angenommen und weitergegeben hat.


    Gruß
    Pitter

  • Zitat

    Original geschrieben von Pitter
    Warum wird eigentlich so häufig behauptet, die Gewährleistung sei nach 6 Monaten nichts mehr wert? Wieso sollte der Nachweis unmöglich sein? Ein Fernseher kostet schliesslich mehr als 3,50 Euro. Und wenn, wie in diesem Fall, das Gerät erst einige Minuten in Betrieb gewesen ist, bevor es den Geist aufgab, sollte das auch feststellbar sein. Und wenn ein Gutachter entsprechendes feststellt, müßte die Kosten dann wohl auch der Händler tragen.
    Zudem ist das hier ja garnicht die Frage, da der Händler ja wohl die Mängelrüge anerkannt und das Gerät zur Reparatur angenommen und weitergegeben hat.


    Gruß
    Pitter


    Ich habe auch von der allgemeinen Sachlage gesprochen und nicht speziell von dem Fall hier. Tritt der Mangel nach 6 Monaten auf, ist der Kunde nunmal in der Beweispflicht. Gutachter schön und gut, den darfst du aber erstmal bezahlen, damit der ans Werk geht. Und je nach dem um was für einen Artikel es geht, kostet der auch nicht nur ein paar Euro. Und wenn der nicht sicher feststellen, dass der Mangel von Beginn an vorlag, hat man die Arschkarte.


  • Da unterliegst du einen gewaltigen Irtum.Vermutlich war das Gerät zum Zeitpunkt des kaufes einwandfrei.Manche Bauteile wie z.B. Kondensatoren mögen es gar nicht so lange nicht aufgeladen zu werden.Vermutlich hast du sie durch deine "falsche" Handhabung tiefentladen und damit geschrottet.
    Geräte müssen ab und an auch mal genutzt werden, um eine möglichst lange Lebensdauer zu erreichen.

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  • Zitat

    Original geschrieben von newage_02
    Da unterliegst du einen gewaltigen Irtum.Vermutlich war das Gerät zum Zeitpunkt des kaufes einwandfrei.Manche Bauteile wie z.B. Kondensatoren mögen es gar nicht so lange nicht aufgeladen zu werden.Vermutlich hast du sie durch deine "falsche" Handhabung tiefentladen und damit geschrottet.
    Geräte müssen ab und an auch mal genutzt werden, um eine möglichst lange Lebensdauer zu erreichen.



    Ich hab's auch schon mit einer technischen Erklärung versucht, das hilft nicht. Die Stiefelchen-aufstampf-und-will-Recht-bekommen-Tour kommt besser an.

  • Hab nur den ersten Post gelesen, seh ich das richtig daß der TE ein fast 2 Jahre altes Gerät zurückgeben will?


    Das ist nicht dein Ernst, oder? Wer soll denn auf den Kosten sitzenbleiben? Bzw. was soll der Händler mit nem 2 Jahre alten Gerät dann machen? Das ist schon ziemlich dreist... Es ist doch dein Problem daß das Teil 20 Monate rumsteht.

    grrr...Wenn das doch einmal klappen würde...

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