Neuer TV: Reparaturdauer zumutbar? Wandlung?

  • Ah ja, stimmt, das war natürlich im BGB. Hab nur an meinen Fall gedacht (Gerät wurde wirklich 3 mal repariert im Rahmen der Herstellergarantie), da hat man mir dann auch von Herstellerseite angeboten, wenn ich möchte, könnte ich den Nachfolger haben. Hab aber dankend abgelehnt, wer will schon einen Full-LED gegen Edge tauschen ;)


    Zitat

    Ich finde auch, wenn hier von Geldschneiderei die Rede ist, dass dies nicht unterstellt werden soll. Denn schliesslich hat der Threadersteller ein Problem und will eigentlich nur effektiv ein funktionierendes Produkt. Und es ist doch jedem selbst überlassen, ob er nach dem Kauf das Produkt testet oder erst nach 20 Monaten.


    Schon richtig. Aber ein wenig neugierig bin ich dennoch, warum er auf keinen Fall ein repariertes Gerät haben möchte. So schlimm oder wertmindernd ist das doch auch wieder nicht. Besser als gar kein funktionierendes allemal ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von sogar
    Denn schliesslich hat der Threadersteller ein Problem und will eigentlich nur effektiv ein funktionierendes Produkt.


    das problem ist wohl, dass es eher den eindruck gemacht hat, er wolle entweder den kaufpreis oder alternativ ein neues modell.... sein produkt in funktionsfähig will er ja nicht. da haben sich dann viele das gleiche dabei gedacht ;)

  • Kann mir auch gut denken, woher das mit den 3 Versuchen kommt: von den Herstellern und Händlern. Nur lange genug dem Kunden das erzählen, dann wird es evtl. auch so ins Gesetz übernommen. :D Dem ist hoffentlich nicht/nie so. :p


    Aber Lobbyisten lassen sich so einiges einfallen. Duck und renn weg. ;)


    Ja, das mit dem Eindruck ist so eine Sache. Aber ich habe es aus der Sicht des Threaderstellers gesehen und kann mir gut vorstellen, wenn man schon viel Geld ausgibt und das Ding dann nicht funktioniert und die Gewährleistung zur Neige geht, dass dann Hitze und Gefecht so ihr übriges erreichen.
    Bei meine eigenen Angelegenheiten muss ich mich an meine Wort leider auch erinnern nicht zu überhitzen. Insofern kann ich den Threadersteller irgendwie gut verstehen.

  • Ich verstehe das Ansinnen des TE. Hätte er den Fehler damals entdeckt, hätte er innerhalb von 14 Tagen problemlos tauschen können. Er hat das Gerät zwar weniger als 14 Tage benutzt (genaugenommen nur lächerliche 20 Minuten), kann aber jetzt nicht einfach problemlos tauschen und das ärgert ihn. Vermutlich ärgert er sich über sich selbst und versucht halt jetzt das Beste aus der Situation rauszuholen.

    Samsung Galaxy S7
    iPhone 7

  • Zitat

    Original geschrieben von Benz-Driver
    Ich verstehe das Ansinnen des TE. Hätte er den Fehler damals entdeckt, hätte er innerhalb von 14 Tagen problemlos tauschen können. Er hat das Gerät zwar weniger als 14 Tage benutzt (genaugenommen nur lächerliche 20 Minuten), kann aber jetzt nicht einfach problemlos tauschen und das ärgert ihn. Vermutlich ärgert er sich über sich selbst und versucht halt jetzt das Beste aus der Situation rauszuholen.


    Selbst wenn er den Defekt damals, kurz nach Kauf, bemerkt hätte, wäre ein Tausch nicht einfach möglich gewesen. Denn zuerst darf der Händler reparieren (wenn er will auch tauschen). Das ist am Anfang und am Ende der Gewährleistung immer so. Eine Reparatur bedeutet nicht immer rein tatsächlich eine Wertminderung. Schäden sollten auch nicht entstehen. Auch bei einer Reparatur kann der Kunde sogar besser stehen als zuvor. Man überlege nur, der Hersteller hat innerhalb kurzer Zeit ein wesentlich besseres Bauteil entwickelt und verbaut es nun. Der Kunde könnte so zu einem besseren Bauteil kommen, was z.B. stromsparender, leistungsfähiger, etc. ist. Möglich ist vieles.

  • sogar:


    Natürlich hätte der TE innherlab von 14 Tagen widerrufen können, da Onlinekauf.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Re: Re: Re: Re: Tipps


    Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    das gilt aber nur, wenn es sich um einen gewährleistungsfall handelt.
    regelt der händler aus kulanz und nettigkeit lediglich die garantieansprüche mit dem hersteller, .

    Für den Endkunden ist das die Gewährleistung. Die Herstellergarantie ist nachrangig.

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
      sogar:


    Natürlich hätte der TE innherlab von 14 Tagen widerrufen können, da Onlinekauf.


    Hier stand was fehlerhaftes. Sorry. Danke für den Hinweis an: Avalanche

  • Ist es nicht eben *nicht* so? Ich lese in Widerrufsbelehrungen jedenfalls immer etwas wie "frühestens jedoch mit dem Erhalt der Ware". Ich glaube, da hast du dich geirrt. Ich meine mich auch an so einen Fall aus irgend einem Lawblog o.ä. zu erinnern...


    Aber natürlich kann auch ich mich täuschen.

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    ...
    DU musst beweisen, dass der mangel von anfang an bestand und NICHT der Verkäufer!
    eigentlich hätte dich der Verkäufer auch komplett wegschicken können und du müsstest dich selbst mit dem Hersteller und seiner Garantie (falls vorhanden) rumstreiten.
    ...


    Dem ist eigentlich nichts hunzuzufügen.


    Selbst unser vergraulter Dauerposter hätte das (in der Sache) nicht besser formulieren können.


    Fazit:
    Immer schön freundlich bleiben und sich darüber freuen, dass der VK recht unkompliziert seine Hilfe anbietet, anstatt den Käufer auf (i.d.R. bestehende) Garantieansprüche zu verweisen. ;)


    Bei letzterer Alternative gehen unter Zugrundelegung üblicher Garantieversprechen nicht nur Versandkosten und -risiken zu Lasten des Käufers - auch ansonsten besteht die Gefahr eingeschränkter Leistungen.


    Frankie

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