Neuer TV: Reparaturdauer zumutbar? Wandlung?

  • Irgendwann ist doch aber auch mal gut.
    Ausgangsfrage: Was kann ich tun wenn die Reparatur zu lange dauert?
    Antwort: Angemessene Frist setzen bis wann die Reparatur fertig sein soll und ansonsten Rücktritt vom Kaufvertrag androhen und warten was passiert.


    Dann kann man sich immer noch überlegen ob man als TE in dieser Situation wirklich auf eine jur. Auseinandersetzung hinaus will denn das Risiko dabei auf die Nase zu fallen ist nicht unerheblich.


    Thema erledigt.

  • @ ChickenHawk: Rein aus Interesse: Was wäre denn für solch einen Fall eine angemessene Frist?

     MacBook Air 13“ Mid 2011 
     iPad Mini 4 WiFi 16GB Spacegrau 
     iPhone 6s 64GB Silber 

  • Ich sage mal: Zwischen 3-6 Wochen, je nach Modell und Umstände.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • SunnyStar:


    Könntest Du uns mal darüber aufklären, ob Dir beim Kauf ein 24 monatige Garantie ausdrücklich zugesagt worden ist, oder ob Du Dich auf die zweijährige Gewährleistung berufst. Das erleichtert nämlich die Beurteilung des Sachverhalts und damit die Möglichkeit, Dir Tipps zu geben, ganz enorm. Wo Du schon dabei bist: Hättest Du im Zweifelsfall einen Zeugen, der aussagen kann, dass das Gerät 20 Monate originalverpackt da stand und dann nach 20 min defekt war?


    thx


    aggy

  • Tipps


    Hallo,
    Ich denke die Mieter der BER Shops können zu diesem Thema einige Tipps beitragen....

    O2 Genion Duo S, 3x Alicemobil, 1,99-crash mit Multicard, XXSIM, mehrere PP-Cards, 3x Netzclub Urversion und ca. >30 Mobiltelefone inclusive Dual-SIM Handywatch

  • HäH? Was soll das Posting.....?

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Re: Tipps


    Zitat

    Original geschrieben von WieWaldi
    Hallo,
    Ich denke die Mieter der BER Shops können zu diesem Thema einige Tipps beitragen....


    Richtet sich dieser Hinweis an mich? (Da ich 'Tipps' in meinem Beitrag erwähnte.) Ich empfinde Deinen Beitrag nämlich als kryptisch.

  • Re: Re: Tipps


    Zitat

    Original geschrieben von aggy
    Richtet sich dieser Hinweis an mich? (Da ich 'Tipps' in meinem Beitrag erwähnte.) Ich empfinde Deinen Beitrag nämlich als kryptisch.


    Ich glaube, ich habe es geschafft, seinen Hinweis zu entschlüsseln ;) Entsinne mich nämlich, in einer Doku über den Flughafen BER folgendes gesehen zu haben: Viele Gastronomen, Händler usw. haben dort Ladenzeilen gemietet ("Shops"), dafür viel Geld investiert, diese eingerichtet etc. und verlieren nun jeden Monat eine Menge Geld, weil alles unbenutzbar herumsteht. Soll wohl eine Analogie zu dem Thema hier sein.


    Hab ich Recht? ;)


    PS zum Thema: Nach 3 erfolglosen Reparaturversuchen hat man eine Chance auf Wandlung ;) Im übrigen kann man je nach Hersteller deutlich besser dran sein, sich direkt an diesen zu wenden. Hatte so einen Fall mit Philips: bei redcoon gekauft, die wollten aber, dass ich das Riesenteil auf eigene Kosten zu denen schicke um es zu überprüfen :flop: während Philips echt guten Service bot und mir den Techniker direkt nach Hause schickte mit neuem Mainboard im Gepäck. Also so ganz verstehe ich jetzt nicht, wo das Problem darin bestünde, einen reparierten Fernseher zurückzubekommen?! Was ist denn daran so verkehrt? Weil ein Teil getauscht wurde? Gut, die lange Wartezeit würde mich auch nerven, andererseits hast ihn ja 20 Monate nicht gebraucht, da kommts auf einen weiteren auch nicht mehr an :rolleyes:

  • Re: Re: Re: Tipps


    Zitat

    Original geschrieben von Avalanche
    PS zum Thema: Nach 3 erfolglosen Reparaturversuchen hat man eine Chance auf Wandlung ;)


    das gilt aber nur, wenn es sich um einen gewährleistungsfall handelt.
    regelt der händler aus kulanz und nettigkeit lediglich die garantieansprüche mit dem hersteller, so gibts auch keine möglichkeit der wandlung nach 3 versuchen ausser die garantiebedingungen des herstellers regeln dies so. da dann der hersteller das gerät aber zurücknehmen und den kaufpreis erstatten muss, glaube ich das eher weniger.

  • Die 3 Versuche sind fast richtig. Darunter versteht man gem BGB (Abteilung Kaufrecht § 440 BGB) 2 erfolglose Versuche der Reparatur. Der erste Versuch einer Lieferung bzw. eines Kaufes eines mangelfreien Produktes liegt bereits in der Aushändigung nach dem Kauf. Wenn dann 2 mal repariert wurde und das Gerät funktioniert nicht, dann gibt es Geld zurück.


    Frist: ist sehr individuell. Schliesslich kommt es am Ende in den Bereich der Praxis hinein. Und das heisst für den Verbraucher bzw. Threadersteller: was kann ich tun? 1. Frist schriftlich setzten, das Gerät innerhalb der kommenden 10 Werktage funktionsfähig zu liefern. 2. Ausfallzeit in Euro geltend machen oder alternativ (wobei dies gem. BGB die erstere Wahl ist) ein Produkt zu liefern, was die Reparatur des defekten ersetzt. Man kennt es aus dem Bereich PKW in der Form des kostenlosen Leihwagens während der Reparatur. Gibt es aber überall, sofern vertretbar. Ansonsten halt Geld als Schadensersatz, dass man die Kiste nicht zum fernsehen nutzen kann. Muss man sich halt was in Geld ausdenken.


    Zum Thema Neugerät nach 20 Monaten: Es wird hier immer darauf herumgeritten, ist aber nur für die Beweislast in einem Rechtsstreit evtl. wichtig. Sonst ist es in dem Fall relativ egal.


    Ich finde auch, wenn hier von Geldschneiderei die Rede ist, dass dies nicht unterstellt werden soll. Denn schliesslich hat der Threadersteller ein Problem und will eigentlich nur effektiv ein funktionierendes Produkt. Und es ist doch jedem selbst überlassen, ob er nach dem Kauf das Produkt testet oder erst nach 20 Monaten. Die Sofortkontrolle gibt es im Handelsrecht unter Kaufleuten. Man muss als Privatperson lediglich den Inhalt auf Vollständigkeit prüfen.

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