ZitatOriginal geschrieben von Educator
...Wenn es den alten nicht mehr gibt, gibt´s halt den Nachfolger
Tja, das wäre natürlich :top:
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
ZitatOriginal geschrieben von Educator
...Wenn es den alten nicht mehr gibt, gibt´s halt den Nachfolger
Tja, das wäre natürlich :top:
ZitatOriginal geschrieben von bz_star
aber den Verkäufer will ich sehen, der den vollen Preis nach 20 Monaten ohne Reparaturversuch anstandslos zurückerstattet.
Dann kauf künftig beim Shop mit dem "Weltbesten Kundenservice" dort habe ich ohne jeglichen Rep. Versuch nach 19 Monaten mein Geld zurück bekommen.
Im allgemeinen gelten bei Elektrogeräten 14 Tage als angemessene Rep. dauer.
Du musst den VK aber in Verzug setzen.
ZitatOriginal geschrieben von murmelchen
Dann kauf künftig beim Shop mit dem "Weltbesten Kundenservice" dort habe ich ohne jeglichen Rep. Versuch nach 19 Monaten mein Geld zurück bekommen.
Im allgemeinen gelten bei Elektrogeräten 14 Tage als angemessene Rep. dauer.
Du musst den VK aber in Verzug setzen.
Tja, Amazon ist im Bereich Kundenservice eine Welt für sich.
Da kann kein anderer mithalten. Aber darum geht es jetzt ja auch nicht....
ZitatOriginal geschrieben von SunnyStar
Tja, Amazon ist im Bereich Kundenservice eine Welt für sich.
tja, das war mal...
Klar. Kann man(n) aber auch verstehen, wenn jeder versucht, seinen 20 Monate alten TV gegen Geld zu tauschen, zu Wandeln, oder sonst was.
Amazon ist deshalb so kulant, weil die viele Herstellern Amazon für Ihre Waren die Herstellergarantie verweigern.
ZitatOriginal geschrieben von Timba69
Klar. Kann man(n) aber auch verstehen, wenn jeder versucht, seinen 20 Monate alten TV gegen Geld zu tauschen, zu Wandeln, oder sonst was.
Amazon ist deshalb so kulant, weil die viele Herstellern Amazon für Ihre Waren die Herstellergarantie verweigern.
Bis zu Deinen Postings lief der Thread eigentlich ganz normal....
1. versucht nicht jeder seinen 20 Monate alten TV gegen Geld zu tauschen.
2. Was verstehst Du eigentlich daran nicht, daß der Fernseher nicht 20 Monate gelaufen ist, sondern 20 Monate originalverpackt und somit neu hier stand? Auf dem Papier mag er 20 Monate alt sein, aber das ist auch schon alles.
3. Hersteller müssen gesetzlich Garantie für Ihre Ware / Produkte geben, egal ob der Käufer Hans Huber oder Amazon heißt.
in 20 Monaten kann viel passieren. Feuchtigkeit, stößte etc.
DU musst beweisen, dass der mangel von anfang an bestand und NICHT der Verkäufer!
eigentlich hätte dich der Verkäufer auch komplett wegschicken können und du müsstest dich selbst mit dem Hersteller und seiner Garantie (falls vorhanden) rumstreiten.
ohne Kulanz wirst du eine wandlung nicht zu stande bringen, egal wie lange die Reparatur dauert. das heisst nicht, dass er den Fernseher jahrelang reparieren darf. Statt ewig abzuwarten, würde ich aber langsam mal anfangen, schrifltich fristen zu setzen bzw. in verzug setzen.
Der Fernseher stand originalverpackt und unberührt in einem normal temperierten Zimmer im Haus.
Ohne Feuchtigkeit, Stöße etc....
Wieso "Garantie falls vorhanden" ?
2 Jahre ist gesetzlich geregelt! Der Fernseher ist "20 Monate alt". Von daher kann es überhaupt kein Problem geben, von streiten ganz zu schweigen....
In solch einem Fall ist übrigens der Verkäufer der erste Ansprechpartner, nicht der Hersteller.
Warum ich nicht anfange schriftlich Fristen zu setzen, habe ich bereits oben erwähnt.
ZitatOriginal geschrieben von SunnyStar
3. Hersteller müssen gesetzlich Garantie für Ihre Ware / Produkte geben, egal ob der Käufer Hans Huber oder Amazon heißt.
Nein, nein, nein! Müssen sie nicht!
ZitatOriginal geschrieben von SunnyStar
Wieso "Garantie falls vorhanden" ?
2 Jahre ist gesetzlich geregelt!
Oh bitte, bitte sag jetzt nicht dass Du den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung nicht kennst oder nicht verstanden hast.
Falls das doch so ist, empfehle ich die Suche und Google.
Stichworte: Beweislastumkehr bei der Gewährleistung. Stichtag ist das Kaufdatum, nicht das "Ich hab das Ding aber 286589 Monate unbenutzt im Keller stehen gehabt"-Datum.
Falls jemand noch einen Einfall bzgl. meines eigentlichen "Problemes" hat, möge er diesen bitte mir mitteilen. Danke
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!