Gedrosseltes Internet, muss ich mir das bieten lassen?

  • Eigentlich ist die Drosselung doch nur ein Trick um "Flat" bewerben zu können. Finde ich auch ganz ok, da bei harten Limits womöglich die Übertragung mitten in einer Mail abgebrochen wird. Alles jenseits der Drosselgrenze ist pragmatisch betrachtet nur ein Basis- oder Notbetrieb, mit dem man sogar tethering und Surfen locker nutzen kann. Sogar downloads am PC klappen dann noch.


    Im Endeffekt bedeutet das für mich, wenn man nicht auf WLAN o.a. ausweichen kann einen Tarif mit höheren Datenvolumen zu buchen. Diskussionen wegen Sachmangel bringen nun wirklich nichts, denn ein 200MB-Flattarif ist im Endeffekt ein Volumentarif mit anschließendem Notbetrieb.

    Smartphone: O2 Blue All-in-S mit Roaming Flat & WSG
    Ausland: Cerafon, SimQuadrat, Truphone

    Nostagie: Genion, o2o,

  • Zitat

    Original geschrieben von BornToRun
    Zum einen das, aber ggf. ja sogar auch der Anbieter des Services, der gedrosselt nicht mehr funktioniert, hier also Google.


    Google betreibt also den App Store von Apple? ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von schinge
    Google betreibt also den App Store von Apple? ;)


    Ja, seit Neuestem. Wusstest du das etwa noch nicht? :D ... Ne, Quatsch. Hätte ich nur mal etwas aufmerksamer gelesen ... :mad:

  • Zitat

    Eigentlich ist die Drosselung doch nur ein Trick um "Flat" bewerben zu können. Finde ich auch ganz ok


    Nein denn praktisch gesehen wird das mobile Internet durch die sogenannte "Drosselung" mir einfach gekappt.


    Das Internet hat auch zu funktionieren mit Drosselung. Wenn das mit dem Appstore darüber nicht läuft muss man die Drosselung eben lockern.


    Ich mein das wird Tmobile auch vorher wissen, zumindest gehe ich davon aus dass mal irgendwer bevor man sowas einführt das ganze ausprobiert haben sollte ob es klappt.




    Rein "technisch" gesehen hab ich auch mit nem 56k Modem Internet. Auch wenn sich diese Verbindung dann 20 Leute teilen.
    Praktisch geht da aber gar nix mehr was dann zu der Frage führt was darf man noch als Internetverbindung bezeichnen und muss man den Kunden nicht drauf hinweisen dass bestimmte Dienste eben gänzlich über die sogenannte "Internetverbindung" unmöglich sind.


    Zitat

    Diskussionen wegen Sachmangel bringen nun wirklich nichts, denn ein 200MB-Flattarif ist im Endeffekt ein Volumentarif mit anschließendem Notbetrieb.


    Wenn es so ist, dann sollte man es auch so verkaufen.


    Aber ich hab stattdessen eine Flat erworben und kein "nach 200MB nur noch Notbetrieb und manches geht nicht"


    Man kann kein Iphone zusammen mit einem Tarif verkaufen, dem Kunden was von Internetflat und Highspeed erzählen, wenn dann nach der Drosselung der Appstore nicht mehr funktioniert. In meinen Augen ist das Betrug. Dann darf man eben nicht soweit drosseln sondern nur soweit wie sich der Appstore noch nutzen lässt.

  • Flatrate = "Pauschaltarif", "Pauschale", "Pauschalgebühr".


    In deinem Vertrag sollte dann stehen das du ein Datenvolumen von X MB mit bis zu einer Geschwindigkeit von Y MBit/s bekommst und anschließend eben nur noch 64kbit/s zur Verfügung stehen und deshalb keine Berechnung stattfindet. Und die Leistung erhälst du ja letztendlich auch für die vertraglich festgelegte monatliche Pauschale. Wenn du mehr brauchst nach buchen oder einen Tarif mit höherem Datenvolumen nehmen.

    Telekom Magenta Mobil XL Premium

    Apple iPhone 15 Pro Max 1 TB Titan Black | Xiaomi 13T Pro 512GB Black | Nokia Flip 2720

  • Zitat

    Original geschrieben von Rach78
    Wenn es so ist, dann sollte man es auch so verkaufen.

    Tut man ja. Nur interpretierst du da krampfhaft etwas anderes rein.


    Es gaebe 2 Alternativen fuer Datenpakete ohne anschliessende Drosselung:
    - Nach Verbrauch volumenbasierte Abrechnung (z.B. 1 EUR/MB)
    - Nach Verbrauch Kappung des Internetzugangs


    Beides ist schlechter als die derzeit praktizierte Loesung, weshalb diese sich auch am Markt durchgesetzt hat.

  • 100%-ig verstehe ich Dein Problem nicht...mit den nicht mehr runterziehbaren Apps ist natürlich ärgerlich...kann man denn nicht zwischendurch mal größere Flat buchen.


    Bei vielen Flats kann man Datenvolumen nach der Drosselung dazubuchen.


    Der Base11 (ist aber kein Prepaid) ist ein Tarif wo man nach Aufbrauch der schnellen 500MB/Monat wieder Volumen nachbuchen kann. Den 2-Jahresvertrag kriegt man (z.B. hier im Werbeforum) hinterhergeschmissen.


    Bei Prepaid kannst Du ja meistens zumindest verschiedene Flatgrößen wählen. Bei Netzclub gibts auch 300MB für 5Euro.


    Nehn doch einfach eine kostenlose Netzclub mit 100MB+ dazu dann hast Du wieder Volumen.

  • Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von Rach78
    Rein "technisch" gesehen hab ich auch mit nem 56k Modem Internet. Auch wenn sich diese Verbindung dann 20 Leute teilen.
    Praktisch geht da aber gar nix mehr was dann zu der Frage führt was darf man noch als Internetverbindung bezeichnen und muss man den Kunden nicht drauf hinweisen dass bestimmte Dienste eben gänzlich über die sogenannte "Internetverbindung" unmöglich sind.


    Rein technisch gesehen wird deine Dtaenverbindung auf 64 Kbit/s am Package-Gatewas eingestellt, mehr passiert nicht und das ist am Ende kein Eingriff in die Funktion des Internets. Das selbe wird auch gemacht, wenn dein vertrag nur 3,6, 7,2 oder 21,2 MBit/s zulässt.


    Wenn Apple nun aber meint, das Downloads damit nicht mehr möglich sind, ist das ein Problem von Apple und die das deines Providers, den interessiert es nämlich nicht und er ist auch nicht zuständig.

  • Hallo Rach78,


    ich kann dich gut verstehen und sehe es ähnlich.
    Ich verstehe zwar die Vertragsformulierungen und weiss, wie man diese oder jene Fußnote zu deuten hat - erklären würde ich es auch so, wie die meisten hier im Thread; aber ich halte das ganze dennoch für einen ausgemachten Etikettenschwindel.
    Genau wie die Telekom mit ihren neuen gedrosselten Festnetzflatrates (dürfen das nicht mehr Flatrate nennen), hat auch Vodafone gerichtlich einstecken müssen, weil Verbraucherschützer dagegen klagten.


    Ich bin hin und wieder mit einem Surfstick unterwegs. Dabei nutze ich verschiedene Firmennotebooks - alles sehr schnelle Geräte - und teilweise ein eingabautes 3G-Modem, teilweise Surfsticks - wobei ich auch hier mehrere Surfsticks besitze und jeden einzelnen davon während einer Drosselung ausgetestet habe.
    Ich kann mich noch sehr gut an alte 56K-Modem-Zeiten erinnern.
    So langsam wie mit der Drosselung ging es aber damals definitiv nicht zu. Sicher sind die Internetseiten heutzutage aufwändiger gestaltet und mit aktiven Inhalten nur so vollgestopft. Allein von diesem Standpunkt aus ist die offiziell übliche Drosselungsgeschwindigkeit im Grunde schon viel zu langsam. Diese Geschwindigkeit ist nicht mehr zeitgemäß, weil die technischen Anforderungen mitunter einfach höhere Übertragungsraten erfordern.


    Für den größten Notfall habe ich auf den Rechnern eine bestimmte Google-Chrome-Version u. Opera installiert, um im Drosselungsfall zumindest die Chance auf einen halbwegs brauchbaren Datenfluss zu haben.
    Einige Seiten gehen dann langsamer, aber noch in vertretbarer Geschwindigkeit auf. Es gibt aber immer wieder bestimmte Webinhalte, an die ich einfach nicht herankomme.


    Weisse Seiten nach URL-Eingabe sind dann keine Seltenheit. Der Timer zählt dann für den Seitenaufbau schonmal 8 Minuten und fährt sich dann hin und wieder doch ziemlich fest.


    Sowas ist in meinen Augen unzumutbar.
    Sicher werden die Mobilfunkbetreiber auf ihre Vertragskonditionen hinweisen und klarstellen, dass das immerhin alles dort steht. Aus der Drosselungsgeschwindigkeit wird immerhin kein Hehl gemacht.


    Dennoch wird in allen Prospekten und Werbungen der Eindruck erzeugt, als wäre lediglich die Geschwindigkeit reduziert. Dass der extrem langsame und immer wieder abreissende Datenfluss das Arbeiten mitunter völlig unmöglich macht, wird nicht einmal angedeutet.


    Für solche Fälle sind am Ende halt doch die Gerichte da. Dennoch würde das Ende vom Lied jedoch höchstwahrscheinlich keine Verbesserung der Leistung, sondern lediglich eine Zurücknahme der Mogelpackung "Flat" auf dem Programm stehen.


    Vielleicht sieht die Welt irgendwann rosiger aus, wenn sich der LTE-Standard etabliert hat.


    In Anbetracht von Juristendeutsch und gut ausformulierten Vertragsklauseln ist aber die Sichtweise durchaus richtig, dass den Endkunden der ganze technische Schnickschnack nicht zu kratzen braucht.
    Der Netzbetreiber kennt das Web durchaus gut genug, um zu wissen, dass vieles im gedrosselten Zustand nicht mehr funktioniert. Somit ist es seine Aufgabe, eben das in seinen Angeboten nicht zu verschleiern.
    Für einen versierten Nutzer mögen das alles alte Hüte sein - aber nur weil diese Missstände im Laufe der Jahre zur Normalität mutierten, heisst das noch lange nicht, dass ein paar Gerichtsurteile diesem Treiben der Provider nicht ganz schnell ein Ende setzen können.
    Grenzwertig ist diese Pseudoflatratevermarkung nämlich absolut. Und ich habe durchaus Verständnis, dass eine Drosselung mitunter nötig ist. Die technische Umsetzung und korrekte Kundenaufklärung jedoch sind schlicht und ergreifend ungenügend.

  • Naja,


    das Ding stammt eher aus der Zeit, als man am Handy keine Kontrolle über seinen Internetzugang hatte.


    Wenn es hart auf hart kommt, ist der internetzugang nach dem Inklusivvolumen komplett dicht, was auch nicht die optimale Lösung ist. Der Schuß kann nach hinten los gehen.

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