E-Mail Adressen gehackt

  • Zitat

    Original geschrieben von Vodafone602
    Ich wüsste aber ganz gerne, wer die betreffende(n) Person(en) ist(sind).


    Ich habe es doch oben geschrieben :p



    Anzeige erstatten, geht auch online bei der Polizei. Dann wird - wenn die Staatsanwaltschaft es nicht einstellt - die IP Adresse ermittelt und Du kannst via Akteneinsicht darauf hoffen, zu erfahren wer es war - was immerhin interessante Ergebnisse zutage führen könnte.

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Es liegen doch überhaupt keine Anhaltspunkte für eine Straftat vor. Was soll die Polizei da machen? Sich mit dem richtigen Passwort in ein fremdes Mailkonto einloggen, ist nicht strafbar. Lediglich das "Abfangen" oder "Ausspähen" von Daten ist strafbar (§§ 202a, 202b StGB).

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Was soll die Polizei da machen? Sich mit dem richtigen Passwort in ein fremdes Mailkonto einloggen, ist nicht strafbar.


    Mit welcher Begründung möchtest Du §202a StGB ablehnen?

  • Wie weisst man eigentlich glaubhaft nach, dass einem ein "anonymer" Mailaccount a la vodafone602@gmx.de gehoert? Genausogut koennte ja der andere Nutzer der eigentlich legitime sein.

  • Zitat

    Original geschrieben von arne
    Mit welcher Begründung möchtest Du §202a StGB ablehnen?


    Dafür gibt der Sachverhalt nichts her. Für §202a muss der Täter eine Zugangssicherung "überwinden". Wenn dem Täter das Passwort entweder bekannt ist, er es errät oder gar den PC des TEs benutzt, auf dem das PW ohnehin gespeichert ist, "überwindet" er nichts, sondern nutzt den Mechanismus so, wie er von GMX vorgesehen ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Es liegen doch überhaupt keine Anhaltspunkte für eine Straftat vor. Was soll die Polizei da machen? Sich mit dem richtigen Passwort in ein fremdes Mailkonto einloggen, ist nicht strafbar. Lediglich das "Abfangen" oder "Ausspähen" von Daten ist strafbar (§§ 202a, 202b StGB).



    § 202a greift wenn gelesen wurde, was bei Absender und Betreff genügen sollte. Ausserdem geht es nicht darum, den Verursacher zu verurteilen sondern anhand seiner IP den MÖGLICHEN Täter für sich selbst ausfindig zu machen, via Akteneinsicht.

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Nein, lesen allein reicht nicht, auch nicht das bloße einloggen in einen fremden Mailaccount. Es muss das Tatbestandsmerkmal der "Überwindung" erfüllt sein, wenn ich das richtige Passwort eingebe überwinde ich nichts. Ich überwinde ja auch kein Schloss, wenn ich den passenden Schlüssel benutze. Ohne Anfangsberdacht einer Straftat legt die Polizei/StA erst gar keine Akte an, also gibt's auch keine Akteneinsicht.

  • Da muss ich Jimmy mal unterstützen, denn was er sagt, ist richtig. Zudem wird die IP aktuell nach geltender Rechtslage nach 7 Tagen gelöscht.


    Vodafone602:


    Mal wieder etwas , was nur dir passiert und merkwürdig ist? So wie in den letzen Threads von dir?
    Ich sage nur CallYa Auszahlung, iphonetausch, iphoneupgrade, dem Ärger mit dem angeklickten Banner bei Vf, etc.?


    Ändere einfach dein Passwort und sage GMX Bescheid, oder auch nicht.


    Ist letztlich egal.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Es liegen doch überhaupt keine Anhaltspunkte für eine Straftat vor. Was soll die Polizei da machen? Sich mit dem richtigen Passwort in ein fremdes Mailkonto einloggen, ist nicht strafbar. Lediglich das "Abfangen" oder "Ausspähen" von Daten ist strafbar (§§ 202a, 202b StGB).


    Aber damit liegt doch ein Anhaltspunkt für eine Straftat vor! :confused:


    Wenn der Threadersteller sein Passwort sorgsam wählte und geheimhielt, dann wurde dieses ausgespäht - bzw. per "brute force" oder sonst einem anderen Hack die Zugangssicherung seines Mailkontos überwunden.


    Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Dafür gibt der Sachverhalt nichts her. Für §202a muss der Täter eine Zugangssicherung "überwinden". Wenn dem Täter das Passwort entweder bekannt ist, er es errät oder gar den PC des TEs benutzt, auf dem das PW ohnehin gespeichert ist, "überwindet" er nichts, sondern nutzt den Mechanismus so, wie er von GMX vorgesehen ist.


    Grundsätzlich dient ein Passwort ja allerdings gerade dazu, den Zugang zu sichern.
    Ein Passwort, welches nicht einfach zu erraten ist doch eine objektiv wirksame Zugangssicherung.


    Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Es muss das Tatbestandsmerkmal der "Überwindung" erfüllt sein, wenn ich das richtige Passwort eingebe überwinde ich nichts.


    Kommt drauf an, woher du das Passwort besorgt hast. Wenn jedwedes korrektes "Eingeben" eines Passworts keine strafbare Überwindung wäre, dann wäre die gesetzliche Regelung weitgehend nutzlos.

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