Autoversicherung - wer haftet bei einem Unfall?

  • Hallo,
    folgende Situation:
    Ein Bekannter hatte jahrelang einen Firmenwagen, den er aber jetzt nicht mehr hat.
    Dadurch hatte er jahrelang kein eigenes Auto und seine Rabatte bei der Autoversicherung lagen brach.
    Jetzt hat er sich ein Auto kaufen müssen, dies soll dann auf den Vater für ein Jahr angemeldet werden damit er nicht so hohe Versicherungskosten bezahlt und nach einem Jahr auf meinen Bekannten umgeschrieben werden.


    Also Halter ist mein Bekannter in den Unterlagen eingetragen. Der Vater ist der Versicherungsnehmer.


    Was würde jetzt eigentlich im Falle eines Unfalls passieren? Der Vater hat auch ein eigenes Auto.
    Fällt der Vater dann auch mit seinem eigenen Auto im Rabatt?


    Danke

  • Servus,
    wie lange lag der Vertrag denn "brach"? Der besteht soweit ich weiß mindestens 7 Jahre. Wir haben aber auch schon deutlich ältere Rabatte reaktiviert.


    Bei der besagten Konstellation kommt zumeist noch ein Aufschlag für einen abweichenden Halter hinzu. Lohnt es sich dann überhaupt noch?


    Zur eigentlichen Frage: Natürlich wird nur der Rabatt des Fahrzeugs belastet der den Unfall verursacht hat. Eventuelle Sonderrabatte können zwecks der gefallenen Kundenrentabilität jedoch nach einem Schaden wegfallen.


    Grüße
    Weesel

  • Das weiss ich leider nicht wie lange der Rabatt brach lag. Ich weiss nur, dass ihm gesagt wurde er solle das Auto ein Jahr auf seinen Vater anmelden dann könnte er es zu den Konditionen weiterführen.
    also wäre es dann so wenn ich richtig verstanden habe dass der Rabatt des Vaters bei einem Unfall auch wenn der Wagen auf den Vater angemeldet wird nicht berührt wird oder?
    Aber wo kommt denn die Rabattverschlechterung hin, wenn mein Bekannter einen Unfall baut und selbst Schuld wäre?
    Wird der Rabatt so lange zwischengelagert bis das Auto auf ihn angemeldet wird und er fängt dann gleich mit einem schlechteren Rabatt an?
    Danke...

  • es gibt einen SFR vater hauptfahrzeug und es gibt dann einen neuen SFR vater zweitwagen.
    macht der zweitwagen einen unfall, geht der SFR des zweitwagens runter. SFR hauptfahrzeug bleibt unverändert. selbiges umgekehrt auch, wenn das hauptfahrzeug des vaters einen unfall baut.
    der SFR zweitwagen vater wird dann irgendwann zum SFR Sohn, wenn er das dann will. SFR Sohn entspricht dann in der Höhe dem SFR vater Zweitwagen. Bei Unfall also wieder recht schlecht...
    wenn er den SFR Vater zweitwagen nicht will, fängt er hald wieder wo neu als "anfänger" an - auch recht schlecht.


    fazit: unfälle bauen ist ausserhalb des autobumsergewerbes schlecht ;)

  • Moin,
    beim Übernehmen eines Vertrages und dessen SFR ist allerdings zu beachten, dass man nur einen SFR in der Höhe übernehmen kann, wie man ihn auch selber aufgrund der Dauer des Besitzes der Fahrerlaubnis erhalten hätte können.
    Also ein 21jähriger kann keinen Vertrag mit 30% übernehmen, da er erst maximal 3, bzw. heute 4 Jahre einen Führerschein haben kann. Zumindest hat mir die HUK das so erklärt.


    greetz

  • Gärtner: das sind Fragen, die Dein Bekannter konkret seinem Versicherungsvertreter stellen sollte.


    Ggf. ist der bestehende "Uraltrabatt" tatsächlich noch vorhanden oder es gibt durch die (unfallfreie?) Firmenwagennutzung eine einfache Möglichkeit, diesen zu reaktivieren.


    Auch sollte der Versicherungsvertreter schriftlich (!) darlegen, wer wann welchen Rabatt zu welchen Konditionen übernehmen kann...


    Weesel hat das prinzipiell schon sehr gut erklärt.



    Du selbst kannst Dir den Kfz-Versicherungsvertrag wie einen Handyvertrag vorstellen: Dein Vater schließt einen zweiten Vertrag ab, über den Du telefonierst weil Du das Handy bekommst.


    Wenn Du nun eine 0900-er Nummer mit dem Dir überlassenen Handy anrufst, auf welcher Telefonrechnung erscheinen nun die Kosten? Auf Vertrag 1 (Erstvertrag Vater) oder Vertrag 2 (Zweitvertrag Vater)...?


    Gruß Jörg

  • Genau für sowas gibt es ja die Versicherungsvertreter. Da kannst du doch nachfragen und erhältst genaue Infos.


    PS: Ich habe bewusst "du" geschrieben ;-)

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

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