"Im Gegensatz zur bisherigen Praxis sind Upgrades auch für Kunden mit Special-Tarifen während der Vertragslaufzeit erlaubt. Downgrades aus einem der Aktionstarife sind dagegen wie bisher nur im Rahmen einer Vertragsverlängerung möglich."
Weiter :
"Der Wechsel in einen Tarif mit mindestens 5 Euro höherer monatlicher Grundgebühr ist jederzeit möglich. Die Umstellung in ein Preismodell mit weniger als 5 Euro höherer oder niedrigerer Grundgebühr gilt als Downgrade. Dies ist erst ein Jahr nach Vertragsabschluss möglich. Zudem fallen Wechselkosten von 49,95 Euro pro Tarifstufe an."
Sagt teltarif.de ....
Das heißt, der Wechsel nach unten ist gegen eine Strafgebühr von 49,95 Euro also wohl doch möglich ...
Hmm, ich könnte also schon mal anfangen, die HL anzuwählen - bis zum 22.05. geht dann bestimmt auch einer ran ...