Ärger mit Abo nach angeklicktem Banner

  • Zitat

    Original geschrieben von blackdragon4
    Ich verstehe gar nicht, warum hier ständig Bezug auf diesen konkreten Einzellfall genommen wird.

    Äh - weil es in diesem Thread um eben diesen konkreten Einzelfall geht.

    Zitat

    Original geschrieben von blackdragon4
    aber ein Webseitenbetreiber mit betrügerischen Absichten könnte ja auch erstmal "einfach so" von meiner Mobilfunkrechnung abbuchen.

    Nicht ganz. Er braucht auf jeden Fall zumindest eine vertragliche Vereinbarung mit dem Mobilfunkprovider. "Einfach so" geht da nichts.


    Betrug ist aber überall möglich, klar. Aber nur, weil bspw. Betrüger unrechtmäßig Geld von fremden Bankkonten abbuchen (könnten), wird ja auch nicht gleich das Lastschriftverfahren abgeschafft :)



    VG, Julian

  • Zitat

    Äh - weil es in diesem Thread um eben diesen konkreten Einzelfall geht.


    Meiner Ansicht nach war die Intention des Threaderstellers eine andere:

    Zitat

    Vodafone kann doch nicht einfach jeder x-beliebigen Seite meine Handynummer mitteilen, zumal ich wie gesagt über einen Computer, verbunden an einem Mini Router in dem meine SIM steckte, online war.


    Leider ist der wirtschaftlich entstandene Schade nicht groß genug, um zu klagen, aber wegen meiner Datenschutzbedenken sieht die Sache doch ganz anders aus, oder?


    Dass ein rechtsgültiger Kaufvertrag mit Zahlungsverpflichtung eingegangen wurde, wurde ja schon hinreichend geklärt.



    Zitat

    Nicht ganz. Er braucht auf jeden Fall zumindest eine vertragliche Vereinbarung mit dem Mobilfunkprovider. "Einfach so" geht da nichts.


    Ok, das ist natürlich die Voraussetzung. Aber der Mobilfunkprovider überwacht ja nicht permanent die Rechtmäßigkeit der Zahlungsforderungen.


    Zitat

    Betrug ist aber überall möglich, klar. Aber nur, weil bspw. Betrüger unrechtmäßig Geld von fremden Bankkonten abbuchen (könnten), wird ja auch nicht gleich das Lastschriftverfahren abgeschafft


    Da wird aber zumindest eine konkrete Kontonummer gebraucht, die dem Betrüger ja nicht "frei Haus" geliefert wird. Ebenfalls kann ich eine unrechtmäßige Lastschrift ohne irgendwelche Beweispflichten mit einem Anruf bei der Bank zurückbuchen lassen. Teilweise geht dies bereits sogar im Online-Banking mit einem Klick. Rufe ich hingegen bei z.B. Vodafone an und verlange eine Zurückbuchung, wird man da genau gar nichts machen, sondern mich an den Drittanbieter verweisen. Und dieser wird sicherlich nicht freiwillig von seiner Forderung zurücktreten, da geht dann erstmal der Rechtsstreit los. Und genau das kann ja irgendwie nicht sein.

  • Zitat

    Original geschrieben von blackdragon4
    Dass ein rechtsgültiger Kaufvertrag mit Zahlungsverpflichtung eingegangen wurde, wurde ja schon hinreichend geklärt.


    Na dann. Danke für die Rechtsauskunft. Woran genau macht man das so fest?

  • Das ist keine Rechtsauskunft, aber ich denke, dass eine Bestellung per deutlich gekennzeichnetem Button (der war vorhanden), wenn die Bedingungen hinreichend dargelegt wurden (davon gehe ich auch mal aus, schließlich war sich der TE dessen bewusst, dass es um ein kostenpflichtiges Abo-Angebot geht), soweit als rechtsgültiger Kaufvertrag gilt. Der Kunde hat mit seinem Mobilfunkvertrag ja offenkundig der Weiterleitung seiner Abrechnungsdaten (in dem Fall Mobilfunknummer) zugestimmt. Sollte ich einen oder mehrere der Fakten falsch mitbekommen haben, ist das natürlich hinfällig. Durch das Widerrufsrecht sollte das aber ohnehin keine Rolle spielen. Mir persönlich geht es mehr um das Abrechnungsverfahren an sich, das ich für sehr fragwürdig halte. Wie oben schon dargelegt sehe ich die Drittanbietersperre nicht als ausreichende Problemlösung an, denn ich möchte schon noch einige andere Dienste nutzen können.

  • Interessant ist für mich die Aussage der Kanzlei (im verlinkten Beitrag), dass der Mobilfunkanbieter die Forderung aufkauft und mitverdient. Somit ziehen Provider und Drittanbieter an einem Strang.


    Wie das bestellte Abo rechtlich auszulegen ist, scheint kompliziert. Da bringen wedern die Mutmaßungen des TE noch die der anderen wirklich etwas.


    Der TE hat sich die 'Suppe' eingebrockt (aus Langeweile, wie er ja selbst schreibt), es wäre für mich interessant, wenn er sie auch selbst komplett auslöffelt, d.h. anstatt (wie bisher) zu jammern und zu lamentieren endlich etwas zu unternehmen. Ggf. auch mit anwaltlicher Hilfe.


    Viel Erfolg!


    Gruß Jörg.

  • Hab beim googeln noch einen Beitrag bei Heise gefunden, der die ganze Thematik sehr schön beschreibt:
    http://www.heise.de/ct/artikel/WAPzocke-1370330.html


    Ich bin jedenfalls noch ein wenig ratlos, dass es tatsächlich Leute gibt, die ein dubioses System verteidigen, das auf Intranzparenz setzt und die Unerfahrenheit von Menschen ausnützt, um ihnen so das Geld aus der Tasche zu ziehen.

  • Keiner hat gesagt, dass er die Methode gut findet. Darum geht es hier nicht.


    Und der Artikel ist aus der Zeit vor der Regelung mit dem Button, der ja genau deshalb eingeführt wurde.

    Mit Grüßen ...

  • Zitat

    Original geschrieben von Guron
    Du hast leider nicht verstanden, um was es geht.

    Denn Ball spiele ich doch glatt zurück.


    Zitat

    Verrate mir doch einfach mal, wie der TE die Rechnung hätte bezahlen sollen, wenn er in einem Internet-Cafe gesessen hätte.

    Ganz einfach, da man im Inetcafe üblicher Weise nicht über einen mobilen Anschluss Online geht, wird sich so ein Banner nicht zeigen. Andernfalls hätten wir zig topics zu dem Thema.


    Das passiert halt, wenn man nur das zitiert was einem gefällt und versucht Nebelkerzen zu werfen...


    Achso falls du als nächstes behauptet ich verteidige das Sytem, mitnichten. Ich habe nur kein Verständnis für Leute die wild auf alles klicken und sich dann noch beschweren und die Opferrolle einnehmen.


    Gruß Marco

  • WAP


    ehrlich gesagt bezweifle ich, dass es sich hierbei um WAP-billing handelt.


    einzig der umstand, dass anscheinend die handynummer an den anbieter übermittelt worden ist, lässt dies vermuten, weil anscheinend kein anderer weg bekannt ist.


    der TE sagt, er habe ich die mobilfunkverbindung über tethering mit seinem PC genutzt. Hier dürfte WAP überhaupt keine Rolle spielen. Die normalen Browser können das überhaupt nicht anzeigen.


    des weiteren muss IMHO für WAP im handy explizit der zugangspunkt wap.vodafone.de benutzt werden. üblicherweise ist jedoch web.vodafone.de eingestellt. WAP sollte damit eigentlich nicht funktionieren.


    Die Frage bleibt daher, wie das überhaupt möglich ist? Hier würde ich von Vodafone eine Stellungnahme anfordern.


    Darüber hinaus:


    Bei mir persönlich würden zwar die alarmglocken schellen, wenn da steht "zahlungspflichtig bestellen". Ich würde hinter diesem Banner aber auch eine Bestellseite mit weiteren Informationen und Bestellprozess erwarten und nicht einen Direkt-Kauf! Bis eben wusste ich auch nicht, dass das überhaupt möglich ist.


    Stellt euch mal vor, die DSL-Anbieter kommen irgendwann auf die Idee sowas ebenfalls anzubieten. Da würden viele drauf reinfallen, weil jeder hinter einem banner weitere informationen und einen üblichen bestellprozess erwartet!

  • Web.vodafone.de ist abwärtskompatibel zu wap.vodafone.de. Wap.vodafone.de soll ausschließlich Webseiten - Ironie, ick hör dir trapsen - übermitteln, während web.vodafone.de auch die restlichen Protokolle (Email,ftp, pipapo) handhabt. Namen sind also auch hier Schall und Rauch und auch der limitierte APN ist keineswegs auf die Seitendarstellung im WAP-Format beschränkt. Vielleicht werden die für's WAP-Billing nötigen Daten ja auch einfach vom Netzbetreiber erzeugt und bereitgestellt. Es wird wohl eher nicht ein noch geheimes Verfahren zwischen Netzbetreiber und Drittanbieter zur Abrechnung geben. Tethering oder Mobilebrowser ist laut eigener Erfahrung jedenfalls nicht entscheidend, die Abrechnungsdaten kommen so oder so rüber.

    Je suis Charlie

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