Ärger mit Abo nach angeklicktem Banner

  • Zitat

    Original geschrieben von Vodafone602
    Für alle die jetzt lange suchen müssen: "vorher" fehlt.


    Der Satz an sich wird aber auch ohne das "vorher" nicht richtiger.


    Edit: Etwas zu spät. Da war wohl die Seite im Browser nicht aktualierst.

  • Ihr bringt einen auf tolle Geschäftsideen und lustige Partyspiele. Kommt wir spielen "Buttonlösung", jeder macht (natürlich nur im Spiel) eine Website nur mit einem Button "Zahlungspflichtig bestellen" und wer immer draufkommt hat ge- "wait for it" ... litten, gelitten. Zumindest meine Realität ist nicht so einfach.

  • versteckte I-frames?


    Moin,


    manchmal passiert es mir auf dem Tablet mit dem nativen Android-Browser (ICS 4.0.4), dass ich Seiten ansurfe, die auf den ersten Anblick "einen harmlosen" Eindruck machen.
    Und dann steht OHNE IRGENDWO GEKLICKT ZU HABEN, eine neue Seite im selbem Tab da, in der es heißt: "Kostenplichtiges Abo bestellen, blabla 5,99 EUR je Woche, über Ihre o2-Mobilfunknummer 0176......" Nur das Ding ist halt, dass der der "Jetzt kostenplichtig bestellen"-Buttom so urplötzlich und fies oben mittig platziert erscheint, dass die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass da leute ganz unabsichtlich drücken, weil sie gerade im Begriff waren, auf der eigentlich aufgerufenen Seite einen Link zu folgen.


      08.02.2012: ein historischer Tag für einen Geek - ab heute surfe ich mit 100 Mbit durch das WWW! KDG sei Dank!

  • Zitat

    Original geschrieben von marco5



    Wasn blödsinn, denkst du ernsthaft im Inet-Cafe lässt der Betreiber über das Mobilfunknetz seines Anschlusses surfen?


    Du hast leider nicht verstanden, um was es geht.


    Verrate mir doch einfach mal, wie der TE die Rechnung hätte bezahlen sollen, wenn er in einem Internet-Cafe gesessen hätte.

  • Zitat

    Original geschrieben von Guron Verrate mir doch einfach mal, wie der TE die Rechnung hätte bezahlen sollen, wenn er in einem Internet-Cafe gesessen hätte.

    In einem Internet-Cafe wäre er wohl kaum über (s)eine SIM-Karte online gegangen - und hätte somit auch nicht die WAP-Seite mit dem Banner und der Bestellmöglichkeit gesehen. Insofern stellt sich die Frage nicht :)


    VG, Julian

  • Sollte ein Internetcafé oder auch ein kleinerer Zugangsanbieter wie etwa ein Hotel oder eine Gaststätte (sowas gibt es ja oft auch an abgelegeneren Stellen) den Zugang über Mobilfunk realisieren, kann der Betreiber immer noch die Drittanbietersperre einrichten lassen, um genau das zu verhindern.

  • Und der Thread hat dann etwas gebracht, wenn ein paar Leute jetzt vorbeugend die Drittanbietersperre fuer ihre SIM- Karte einrichten.
    Bei allen meinen (Firmen)SIM- Karten habe ich das von Beginn an gemacht.


    Zum Anliegen des Fragestellers: Einfach mal zu probieren, ob man die zahlungspflichtig bestellbare Leistung auch kostenlos bekommen kann, koennte vor Gericht auch arg nach hinten losgehen.
    Da fallen mir einige Paragraphen ein. Das ist dann so wie in den Puff gehen, Preis ausmachen, Leistung in Anspruch nehmen und danach nicht zahlen (weil ja keine Zahlungsmethode vereinbart war)...

  • Ich verstehe gar nicht, warum hier ständig Bezug auf diesen konkreten Einzellfall genommen wird. Persönlich höre ich die Funktionsweise des WAP-Billings hier zum ersten Mal bzw. habe nur am Rande davon gehört. So wie es sich für mich darstellt öffnet dieses Prinzip Betrügern ja Tür und Tor.


    Ein beliebiger Webseitenbetreiber, dessen Webseite ich gewollt oder auch ungewollt über eingebettete Werbeanzeigen abrufe, hat also uneingeschränkten Zugriff auf meine MSISDN und kann dadurch ebenfalls uneingeschränkt bei meinem Provider die Rufnummer abfragen, richtig? Allein das ist ja datenschutztechnisch schon fragwürdig. Ferner kann er mir beliebige Beträge in Rechnung stellen. Zwar ist er rein rechtlich dazu verpflichtet, einen aussagekräftigen Bestellbutton vorzuschalten, aber ein Webseitenbetreiber mit betrügerischen Absichten könnte ja auch erstmal "einfach so" von meiner Mobilfunkrechnung abbuchen. Es kann nicht sein, dass ich dann ohne mein Zutun automatisch in die Lage gerate, meine Unschuld (kein Button angeklickt) beweisen zu müssen, zumal hier dann Aussage gegen Aussage steht. Weiterhin fragt sich, wie viele Leute dies auf ihrer Handyrechnung bemerken würden und wegen 2-3 Euro gleich das große Fass aufmachen.


    Ich habe schon diverse Male Kleinbeträge über meine Handyrechnung (E-Plus) bezahlt. Bisher lief dies immer so ab, dass ich auf der Webseite meine Handynummer eingebe und dann per SMS einen Bestätigungscode erhalte, den ich wiederum auf der Webseite eingeben muss. Das ist klar verständlich, transparent, nachweisbar und kann auch nicht durch einen wie auch immer gearteten "Zufall" geschehen. Aber scheinbar ist bei Vodafone das Profitstreben mal wieder größer als das Interesse an einer kundenfreundlichen Lösung.


    EDIT: Auch die Drittanbietersperre ist keine Patentlösung. Wie will man sich wirksam vor solchen Machenschaften schützen, wenn man dennoch diverse Drittanbieterdienste nutzen möchte?

  • Zitat

    Original geschrieben von blackdragon4
    Ein beliebiger Webseitenbetreiber, dessen Webseite ich gewollt oder auch ungewollt über eingebettete Werbeanzeigen abrufe, hat also uneingeschränkten Zugriff auf meine MSISDN und kann dadurch ebenfalls uneingeschränkt bei meinem Provider die Rufnummer abfragen, richtig?


    Der von die angesprochene Webseitenbetreiber muss einen Vertrag mit dem Mobilfunkanbieter eingehen, dann sendet der APN im Header die MSISDN mit. Aber so weit schon mal richtig... leider.

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