Ja sorry, das ist vollkommen uninteressant, als Kunde hast Du dafür Sorge zu tragen, dass iwie bezahlt wird. Deshalb ist es ja witzlos, über Zahlungsmodalitäten zu debattieren. Die Argumentation versumpft dann irgendwo in Themen wie: wann kannst Du angemahnt werden usw. Aber mit der Zahlungspflicht hat es nichts zu tun.
Ärger mit Abo nach angeklicktem Banner
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Zum 100. Mal: Ich hätte die "Sorge getragen" (mit einer anderen Nummer), wenn man mir die Chance dazu gelassen hätte. Stattdessen, (zum 200. Mal jetzt) wurde einfach der Betrag von meinem Vodafone Konto abgezogen. Nochmal sag ich das jetzt aber nicht.
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Zitat
Original geschrieben von Vodafone602
Zum 100. Mal: Ich hätte die "Sorge getragen" (mit einer anderen Nummer), wenn man mir die Chance dazu gelassen hätte.Achso - und weil Du auf jeden Fall auch zahlen wolltest, schreibst Du im Eingangsposting:
ZitatOriginal geschrieben von Vodafone602
[...] ohne meine persönlichen Daten einzugeben wird das schon nichts kosten [...] Abo unfreiwillig verkauft [...] Rückbuchung [...] wirtschaftlich entstandene Schade nicht groß genug, um zu klagenIst klar
VG, Julian
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Zitat
Original geschrieben von Vodafone602
Zum 100. Mal: Ich hätte die "Sorge getragen" (mit einer anderen Nummer), wenn man mir die Chance dazu gelassen hätte. Stattdessen, (zum 200. Mal jetzt) wurde einfach der Betrag von meinem Vodafone Konto abgezogen. Nochmal sag ich das jetzt aber nicht.Ich versteh schon was Du meinst. Wenn ich bei o2 arbeiten würde, würde ich sagen: es ist bestenfalls eine Nebenleistung, wenn Dir irgendein Weg zur Zahlung geebnet wird
wie gesagt: wer Geld schuldet, ist selbständig für die Zahlung verantwortlich. Und selbst wenn weltweit alle Abrechnungssysteme ausfallen, von paypal über Visa bis Lastschrift, ist es einzig und allein das Problem desjenigen, der zu zahlen hat. Wer Geld schuldet muß sicherstellen, dass die Kohle ankommt.
Nach Deiner Logik könnte ich in ein Restaurant gehen, ohne einen Cent Bargeld, nur mit Karte. Wenn das Terminal spinnt brauch ich nicht zahlen, wußte ich ja vorher nicht.
Oder ein anderes Beispiel: niemand ist verpflichtet, mehr als 20€ in Münzen anzunehmen. Geht nun jemand in eine Kneipe und will mit 2.000 ein-Cent-Stücken bezahlen, kann man den "Gast" wegschicken und trotzdem ist der Gast seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen. Die Grenze kann sich auch geändert haben, ändert aber nichts am Schema.
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Zitat
Original geschrieben von Educator
Oder ein anderes Beispiel: niemand ist verpflichtet, mehr als 20€ in Münzen anzunehmen. Geht nun jemand in eine Kneipe und will mit 2.000 ein-Cent-Stücken bezahlen, kann man den "Gast" wegschicken und trotzdem ist der Gast seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen. Die Grenze kann sich auch geändert haben, ändert aber nichts am Schema.
OT: Es sind 50 Münzen. -> § 3 Abs. 1 S. 2 Münzgesetz -
@ Educator
Das Beispiel trifft es nicht genau. Im Restaurant wird für die Bezahlung nicht einfach automatisch meine KK belastet. Und jetzt sagt nicht wieder, weil ich keine entsprechende Vereinbarung geschlossen habe.
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Und beim Restaurant steht in der Regel vor Betreten die mögliche Zahlungsweise (EC-/Visa/Master-Karte akzeptiert oder nicht) an der Tür / am Eingang.
Im Falle des TE war das eben nicht so.
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Zitat
Original geschrieben von mrks
Im Falle des TE war das eben nicht so.Stimmt. Der braucht das Schild auch nicht, denn er hatte sich schon lange vor dem Restaurantbesuch vertraglich auf die eine Zahlunsweise festgelegt
VG, Julian
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Genau, weil ich mit meinem KK Betreiber den Vertrag hab, dass er für mich Zahlungen (welche damit auch immer gemeint sind) durchführt. Dass das dann wie schwarze Magie erscheint, weil beim Eintreten in das Restaurant meine KK per nicht ersichtlichem Nacktscanner identifiziert wird, kann sich auch der Betreiber nicht erklären...
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infos zu mobiles Bezahlen: http://www.vodafone.de/infofaxe/384.pdf
sperrauftrag zu mobiles bezahlen: http://www.vodafone.de/infofaxe/284.pdflg
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