LG Düsseldorf: Kaufverträge über VIP-Nr. nichtig

  • Bei der Recherche zu einem aktuellen Fall bin ich auf ein Urteil des LG Düsseldorf zu VIP-Rufnummern gestoßen:


    Urteil vom 20.07.2012, 6 O 518/10


    Demnach sind die Kaufverträge über VIP-Nr. nichtig gem. § 134 BGB, da § 4 Abs. 5 S. 2 TNV den Rufnummernhandel verbietet.


    Die Konsequenzen sind entsprechend einschneidend: weder hat man als Käufer einen Anspruch auf die Nummer, noch auf Rückzahlung des Kaufpreises / Schadensersatz.

    ...

  • Man wird aber wohl privat Prepaid-SIM-Karten verkaufen können, wenn man z.B. das vorhandene Guthaben als Kaufpreis verlangt. In diesem Fall wird die Rufnummer, die an der SIM hängt, ja durch Änderung der Inhaberdaten legal vom Verkäufer an den Käufer übergeben.


    Ob eine Nichtigkeit durch die Tatsache ausgelöst wird, dass explizit die Rufnummer Gegenstand der Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer ist oder durch einen (im Vergleich zum vorhandenen Guthaben) stark überhöhten Kaufpreis ist für mich nicht klar.


    P.S. Es gibt zu dem Thema auch noch diesen Thread, wobei ich nicht verstehe was der in der Sektion soll:
    Telefon-Treff > Offtopic > Geplauder > Neue legale Betrugmasche mit VIP-Mobilfunkrufnummern

    Viele Grüße
    Lars

  • Bad cases make bad law.


    Der Fall ist schlecht in jeder Hinsicht.


    1) Offenkundig ein Kläger, der die Nummer nur auf Vorrat und mit der Absicht hatte, sie irgendwann weiterzuverkaufen.


    2) Ein Verhalten des Vodafone-Verkäufers, das einem die Schuhe auszieht.


    3) Ein Gericht, das desinteressiert ist und juristisch nicht gerade glänzt
    - Tatsachenfeststellung dubios (z.B. Verhältnis und Haftung von Vodafone für den Verkäufer)
    - juristische Entscheidungen basieren auf Vorfestlegung und verstecken sich hinter dem Handelsverbot.


    4) Klägeranwalt wohl auch ohne klare Strategie.


    Vodafone hat hier bekommen, was sie wollten: Eine Abreibung für alle Nummernhändler. Aber das wird Vodafone nicht daran hindern, in geeigneten Fällen selbst für gute Kunden eine attraktive Nummer herauszurücken.


    Aber was ist, wenn so ein wildgewordener Vodafone-Händler meine Nummer entführt?


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Gericht ebenso entschieden hätte, wenn es sich um eine aktiv genutzte Nummer gehandelt hätte.


    Daher gilt:
    - Die Entscheidung betrifft einen Einzelfall und lässt sich nicht verallgemeinern.
    - Trotzdem ist es bedauerlich, dass nun so ein Urteil in der Welt ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von FRANKFURT
    Das Thema wurde bereits in 2 Threads bearbeitet.


    Die Suche habe ich vor Threaderstellung bemüht, "LG Düsseldorf" sowie das Az. haben das Thema jedenfalls nicht zu Tage gebracht.

    ...

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