Gesprächsaufnahme angekündigt, obwohl nicht stimmt! Smartphone Betrug

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Bitte google doch einfach mal "Antragsdelikt" bevor Du hier so einen Aufriss machst. Es geht hier nicht darum was ich sehe sondern um das was der Shop sieht. Und da lässt sich durch die Lüge bzw. Falschaussage bei Bedarf bestimmt genug konstruieren.


    Ich weiß jetzt nicht was du am dieser Stelle mit "Antragsdelikt" willst. Und was der Shop da sieht oder konstruiert interessiert doch nicht. Deswegen wird da noch keine Straftat draus.

  • Zitat

    Original geschrieben von Handyfreak22
    Daher meine Frage, sowas sollte doch im Sande verlaufen oder? Aussage gegen Aussagen. Keiner kann was beweisen. Oder sehe ich das falsch?!?!


    Du siehst das schon richtig. Was hier abläuft ist ein Pokerspiel mit Bluff und Gegenbluff. Nur das der Shop den eigenen Einsatz bereits mit der "eidesstattlichen Erklärung" sehr erhöht hat.


    Eine "eidesstattliche" Falschaussage wird streng bestraft, sofern es bewiesen werden kann. Ein Lüge eigentlich nicht.


    Wenn dir aber jetzt auch die normale Sachmängelhaftung verweigert wird, ist es definitiv ein Fall für den Anwalt, denn der Shop begeht einen eindeutigen Rechtsbruch.

  • Wenn sie Dich Anzeigen, weil Du angeblich einen Anruf von ihnen aufgezeichnet hättest, geben sie damit automatisch zu, daß sie wissen, daß es den Anruf gab. Sonst hättest Du den ja schwerlich aufzeichnen können. :)
    Sogesehen könnte die Anzeige für den Shop ein Eigentor werden..

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Zitat

    Original geschrieben von Handyfreak22
    Die können das telefonat gar nicht nachweisen, genau wie wir nicht nachweisen können, dass die uns das Geld versprochen haben. Hier begann doch die Falschaussage.....


    Hatte die Hotline nicht am Anfang so eine Schleife, wonach Anrufe zu Testzwecken aufgenommen werden sollen und wenn man das nicht will soll man z.B. die 2 drücken oder so?



    Abgesehen davon, das Verbot mit Fremden Gespräche aufzunehmen geht doch juristisch dahin, daß man diese dann (öffentlich) nicht verwenden kann. Du kannst also -für dich- filmen und aufnehmen soviel du willst, die Frage ist aber inwiefern du das alles verwerfen kannst. Und wovor sollte ein Shop Angst haben, wenn dort alles sauber läuft? Und was sollte dem Shop eine Anzeige bringen -Gefängnis für denjenigen der behauptet was aufgenommen zu haben, oder auf Bewährung, oder Bußgeld? Ist doch alles Quatsch....

  • Danke an Euch allen, das reicht mit erst mal um mich zu beruhigen. Jetzt gucke ich erst mal die CL und dann warte ich ab. Bin im Moment Ängstlich, ich lass mich davon schon beeindrucken. Ich bin nicht immer so gewesen. Aber als ich eine Anzeige bekam, weil ich zu meinem Dozent gesagt habe, er soll mal ruhig sein. Und er da wer weiß was raus drehte habe ich bei solchen Sachen jetzt immer Angst. Obwohl es für mich und für den Shop/Zentrale, sehr schwer werden wird überhaupt eine Aussage zu beweisen.

  • Was ist das denn für ein "Shop/Zentrale"? Die ganze Geschichte ist ja schon irgendwie dubios.
    Deine Frau kauft 3 Handys im Wert von 500 € und 2 sind defek. Das wirkt schon irgendwie komisch (vom "Shop")
    Und inwiefern haben die deiner Frau Lügen unterstellt? Wenn das Handy defekt ist, ist es defekt...

  • Was ist daran komisch. Das eine hatte keine WLAN Funktion. Einfach Grau und lies sich nicht drücken. Bei dem anderen war das Display mit einem Gelbstich versehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Thomas201
    Was ist das denn für ein "Shop/Zentrale"? Die ganze Geschichte ist ja schon irgendwie dubios.
    Deine Frau kauft 3 Handys im Wert von 500 € und 2 sind defekt.


    Laut Eingangspost 3 Handys im Wert von je 550€. Also im Wert von 1650€ ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Grds. immer und wenn es unter "übler Nachrede" oder ähnliches abgehandelt wird. Und wer -Sorry- so dämlich ist sich selbst mit so einer Lüge einer unzulässigen Aufnahme eines Gesprächs belastet muss dann hält auch mit den negativen Konsequenzen leben.


    Bitte mal nicht den TE völlig unnötig verunsichern!!! Was soll das?


    Er braucht derzeit weder einen Anwalt, noch muß er sich ernsthaft Sorgen machen, daß da etwas kommt. Der Anwalt verursacht doch völlig unnötig nur noch weitere Kosten. (Man könnte jetzt einwenden, daß jemanden, der mal eben 1.650 EUR für 3 Handys herumliegen hat, die 150 EUR Erstberatungsgebühr auch nicht schrecken. Aber das ist reine Spekulation....)


    Cool bleiben und abwarten ist das Gebot der Stunde.


    Das Erzählen von Märchen ist in Deutschland (bis auf wenige Ausnahmen) keine Straftat.


    Vorliegend jedenfalls völlig unkritisch.


    Ferner kann eine Verkäuferin keine "eidestattliche Versicherung" gegenüber ihrer Firmenzentrale abgeben. Das nur am Rande.


    Bezüglich der Handys: da hat man ja wohl die gesetzliche Gewährleistung, vor der sich der Shop nicht drücken kann. Also auch ziemlich klarer Fall....



    Mal ganz abgesehen davon, daß die Geschichte ziemlich unglaubwürdig klingt, wenn es so ist, wie beschrieben. (Frau des TE kauft für 1.500 EUR 3 Telefone, ohne Rücksprache mit Partner??)


    Gruß


    HHFD

    Gesendet von meinem Motofone F3

  • Zitat

    Original geschrieben von Handyfreak22



    Selbst die Reparatur wird abgelehnt! Der Hersteller soll mein Ansprechpartner sein! Dachte der ist es nur für die Garantie. Für die Gewährleistung ist der Händler zuständig!


    Vollkommen richtig. Also dort nochmals Druck machen.


    Gruß


    HHFD

    Gesendet von meinem Motofone F3

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