Grundsätzlich gilt: alles absetzen! Und Das Finanzamt darf dann entscheiden im FALL einer Betriebsprüfung ob die Ausgabe akzeptiert wird oder nicht!
Geschäftskunde tmobile finanzamt?
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von diesem Grundsatz würde ich mal grundsätzlich abweichen
wenn man es übertreibt, verwirft das FA die komplette buchhaltung und dann wirds schnell mal ganz ungemütlich. Das FA ersetzt nicht den StB oder eigene Kenntnisse. -
Naja, so einfach ist das auch nicht um festzustellen ob jemand selbständig tätig ist. Ist jetzt ein abhängig beschäftigter Angestellter der z.B. auf seinen Dach eine Photovoiltaik-Anlage installiert hat und damit Strom liefert ein Selbstständige?. Er muß ja da zumindest ein Kleingewerbe anmelden, auch wenn er im Hauptberuf abhängig beschäftigt ist.
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Zitat
Original geschrieben von stanglwirt
...wenn man es übertreibt, verwirft das FA die komplette buchhaltung und dann wirds schnell mal ganz ungemütlich. Das FA ersetzt nicht den StB oder eigene Kenntnisse.Wenn man eine ordnungsgemäße Buchhaltung führt und alle Telefonrechnungen, die auf den Name vom Unternehmer ausgestellt wurden als Betriebsausgabe absetzt, kann es im FALL einer Prüfung, nur über den Privatanteil gestritten werden. Es ist nicht so einfach, die komplette Buchhaltung zu verwerfen. Dafür müssen schon schwerwiegendere Gründe, als Privatanteil am betrieblichen Handyrechnungen vorhanden sein.
Ausserdem auch die Steuerberater und Selbständigen selber nicht verpflichtet sind, eine Beihilfe für das Finanzamt in Sachen Steuermehreinnahmen zu leisten. Gerade Steuerberater muss auf der Seite von Unternehmern sein und alles zur Steueroptimierung beitragen
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