Doch, schon herausgreifen was in die Situation jetzt passt!
Und:
Nur das herausgreifen was jetzt in die Situation passt - was denn sonst?
ZitatZudem ist es ja so, dass jetzt 5 Monate so verfahren wurde, dawss man monatlich bezahlt hat...
Soll das irgendeine Bedeutung haben?
Dass 5 Monate lang der "Grundsatz" der monatlichen Rechnungsstellung eingehalten wurde, erlaubt nun quasi die Ausnahme.
Wo steht denn deiner Meinung nach, dass monatliche Rechnungslegung garantiert ist?
Blogs, Webseiten Dritter, Zeitungsberichte, private E-Mails - alles unerheblich, wenn es um die gegenseitigen Abmachungen Endkunde / Anbieter geht..