Moechte mal anfragen, ob noch Andere die Erfahrung gemacht haben, einen Vertrag mit "Wunschrufnummer" bestellt zu haben, um dann die zur Auswahl angebotene (vorgeblich verfuegbare) Nummer hinterher nicht zugeteilt zu bekommen, da diese angeblich "bereits seit Jahren vergeben" sei.
"base" hat naemlich genau dieses Lockangebot bei mir gemacht/versucht.
Und dann haben die beim Prozess behauptet, dass es egal sei, ob die bei Vertragsabschluss zugesicherte Rufnummer auch wirklich zugeteilt wird.
Deren Anwaelte haben faktisch gesagt: Aetsch, reingefallen! Egal ob wir die bestellte und zugesicherte Wunschrufnummer liefern oder nicht, Sie sind 24 Monate an den Vertrag gebunden und wir duerfen Sie solange melken!
(Zu einem Urteil kam es uebrigens nicht, da base/deren Anwaelte ein paar Schriftsaetze spaeter eingeknickt sind, um sich die Gerichtskosten fuer einen aussichtslosen Prozess zu sparen.)
Meine Fragen:
Ist diese Taeuschungsmasche legal oder ist das unlauterer Wettbewerb?
Waere das vielleicht ein Fall fuer die Wettbewerbszentrale?
War dass nur ein "Ausrutscher" von "base", oder ist diese Masche, die Kunden auf diese Weise abzuzocken, typisch fuer diese Firma? Haben Andere hier aehnliche Erfahrungen gemacht?