ZitatOriginal geschrieben von flensi
???
Ungerechtfertigte Bereicherung sollte doch hier greifen ansonsten hätten "Kriminelle" ja jetzt ein ganz leichtes Spiel,wenn "gutgläubige" Käufer das geld nicht zurückfördern könnten.
-ralf-
Ganz genau - volle Zustimmung für Para-Graf 812 (? :p ). Die Vermutung von Thomas201 hat auch viel für sich :top: