Passend zum "Equal Pay Day" (21.03.) hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden, dass das (Quasi-) Berufs-Verbot für Straßenprostituierte (wie es etwa in Dortmund verhängt wurde) nicht rechtmäßig ist. Eine Entscheidung, die in meinen Augen beispielhaft ist und moralingesäuerte Berufsverbote endgültig für verfassungswidrig erklärt.
Im Ergebnis eine Entscheidung, deren gesellschaftliche Bedeutung möglicherweise erst in einer Folgegeneration die entsprechende Würdigung erfahren wird. Letztlich darf nicht verdrängt werden, dass Grundlage des "Equal-Pay-Day" der Umstand ist, dass gerade Berufe in Zweigen, die üblicherweise von Frauen bevorzugt werden, angeblich "schlechter bezahlt" sind. Durch ein Berufsverbot in adäquat bezahlten Bereichen werden derartige Vorurteile naturgemäß gefördert.
Im übrigen habe ich keinerlei Bedenken, dass diese Entscheidung durch das OVG NRW gekippt werden könnte ... hat dieses Gericht auch schon in der Vergangenheit bewiesen, dass Bügerrechte wie etwa das Recht auf die Freiheit der Berufswahl Vorrecht gegenüber unsinnigen moralingesäuerten Regeln genießen.
Nach dem Bundesland Berlin scheint auch in NRW der grundgesetzliche Gedanke der freien Entfaltung der Persönlichkeit und der Berufsausübung kein Papiertiger mehr. Ich denke, dass eine derart richtungsweisede Entscheidung der Bekanntgabe im "Geplauder"-Bereich eines verbreiteten Forums durchaus bedarf. Schließlich repräsentiert die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung Tendenzen des allgemeinen Befindens - ergeht sie doch (wie andere Entscheidungen auch) "Im Namen des Volkes".
Wir dürfen nicht vergessen, dass Prostituierte und ihre Lover der letzte Personenkreis war, der auch nach Beendigung des Faschismus noch mit Duldung eines Großteils der Bevölkerung systematisch verfolgt wurde,.
In diesem (verfassungsgemäßen) Sinne
Frankie