ZitatOriginal geschrieben von Action Andy
Schade, dass nun nachdem die Fakten auf dem Tisch liegen keiner mehr antwortet.
Du hast ja nun auf Deine (zahlreichen) Eingangsfragen schon sehr ausführliche Antworten erhalten. Die Sachverhaltsschilderung, die Du jetzt nachreichst, hätte sich mancher Antwortende schon zu Beginn gewünscht.
Meine Meinung:
Wenn Du VF nachweisbar (Faxbestätigung oder Einwurfeinschreiben) in Verzug gesetzt hast, dann spar Dir den MB und klage gleich. Der MB verzögert das alles nur. Allerdings würde ich - wäre ich an Deiner Stelle - noch einmal prüfen, wie es sich in meinem Bundesland mit den Schiedsstellenrichtlinien verhält - ob ich also gegebenfalls die angegebene Schiedsstelle einzuschalten habe ...
aggy