Mahnbescheid richtig ausfüllen

  • Zitat

    Original geschrieben von Action Andy
    Schade, dass nun nachdem die Fakten auf dem Tisch liegen keiner mehr antwortet.


    Du hast ja nun auf Deine (zahlreichen) Eingangsfragen schon sehr ausführliche Antworten erhalten. Die Sachverhaltsschilderung, die Du jetzt nachreichst, hätte sich mancher Antwortende schon zu Beginn gewünscht.


    Meine Meinung:


    Wenn Du VF nachweisbar (Faxbestätigung oder Einwurfeinschreiben) in Verzug gesetzt hast, dann spar Dir den MB und klage gleich. Der MB verzögert das alles nur. Allerdings würde ich - wäre ich an Deiner Stelle - noch einmal prüfen, wie es sich in meinem Bundesland mit den Schiedsstellenrichtlinien verhält - ob ich also gegebenfalls die angegebene Schiedsstelle einzuschalten habe ...


    aggy

  • Ich werde mich mal morgen um 9Uhr an den Verbraucherservice Telekommunikation der BNetzA wenden.
    http://www.bundesnetzagentur.d…braucherservice_node.html


    Danke nochmal für eure Hilfe


    Educator
    Ich hatte gehofft nochmal an eine kompetente Person an der Hotline zu geraten. Denn das eine Mal als ich eine vermutlich deutsche Person aus einem deutschen CallCenter am Apparat hatte, ging es gleich zwei Schritte weiter. Abschaltung der Karte und Anforderung der Aufladebelege.
    Alle anderen Telefonate waren ohne Fortschritt.
    Dieses eine Telefonat erweckte bei mir den Eindruck, dass man bei Vodafone eben nicht generell ablehnend zu meinem Fall eingestellt ist. Dieser Lichtblick vermittelte den Eindruck, dass Chaos und Inkompetenz Schuld an der Sache sind.

  • Zitat

    Original geschrieben von Action Andy
    Ich werde mich mal morgen um 9Uhr an den Verbraucherservice Telekommunikation der BNetzA wenden.
    http://www.bundesnetzagentur.d…braucherservice_node.html


    Danke nochmal für eure Hilfe


    Educator
    Ich hatte gehofft nochmal an eine kompetente Person an der Hotline zu geraten. Denn das eine Mal als ich eine vermutlich deutsche Person aus einem deutschen CallCenter am Apparat hatte, ging es gleich zwei Schritte weiter.


    Das ist bei Vodafone leider sehr schwierig. Seit ich mal DSL bei denen hatte bin ich durch mit dem Laden. :mad:
    Aber warum lädt man sich massig Geld auf eine Callya Karte? Wahrscheinlich alle MM\Saturn Aktionen abgegriffen? :D

  • Du schreibst, der Betrag liegt nicht eben im niedrigen, zweistelligen Bereich?!


    Möchtest du dir wirklich diesen Stress antun und für 80 Euro klagen? :confused:

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • ...und bedenke auch, wo du klagen musst.


    Was ist der Erfüllungsort bei einem Mobilfunkvertrag bzw. einer Prepaidkarte?

  • Zitat

    Original geschrieben von Thomas201
    ...und bedenke auch, wo du klagen musst.


    Was ist der Erfüllungsort bei einem Mobilfunkvertrag bzw. einer Prepaidkarte?

    Ist unerheblich. Man kann immer am allgemeinen Gerichtsstand, dem Sitz einer juristischen Person klagen (§ 17 ZPO). Der besondere Gerichtsstand des Erfüllungsortes kommt hinzu, den kann man wahlweise alternativ wählen.


    Edit: Zu langsam. ;)

  • Den allgemeine Gerichtsstand habe ich außer acht gelassen.


    Da das der Sitz von Vodafone ist, und der TE möglicherweise Rand von Deutschland wohnt, wäre das für ihn nämlich extrem ungünstig.


    Deswegen habe ich die Frage aufgeworfen, ob nicht beim Telekommunikationsvertrag der Erfüllungsort am Wohnsitz des Vertragsinhabers angenommen werden könnte. Zumindest bei einem Festnetzanschluss dürfte das doch der Fall sein.

  • Erfüllungsort eines Mobilfunkvertrags ist wenigstens der Wohnsitz des Kunden. Auch dort kann er also klagen. Es gibt aber auch Gerichtsentscheidungen, die bei Mobilfunkverträgen (m.E. richtigerweise) jeden Ort als Erfüllungsort ansehen, an dem die Mobilfunkleistungen zu erbringen sind. Demnach könnte an jedem (sachlich zuständigen) Gericht in D geklagt werden.

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Es gibt aber auch Gerichtsentscheidungen, die bei Mobilfunkverträgen (m.E. richtigerweise) jeden Ort als Erfüllungsort ansehen, an dem die Mobilfunkleistungen zu erbringen sind. Demnach könnte an jedem (sachlich zuständigen) Gericht in D geklagt werden.


    Es gibt aber auch Gerichtsentscheidungen, die diesem fliegenden Gerichtsstand ablehnend gegenüber stehen und irgendeine Art von Bezug von Kläger oder beklagtem zum Gerichtssitz erwarten. Das ist auch verbraucherfreundlich. Mehr und mehr haben sich Abmahnkanzleien dazu verstiegen, für Mandanten, die in Dresden sitzen z.B. in Filesharing-Sachen gegen Gegner, die im Allgäu wohnen vor Gerichten in Ostfriesland zu klagen. Den Gerichtssitz haben sich diese Kanzleien anscheinend danach ausgesucht, welche Gerichte durch ihnen genehme Entscheidungen aufgefallen sind, und welcher Gerichtssitz für den Gegner mit den grössten Umständen und Kosten verbunden ist. Das ist nicht mehr sachgerecht ...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!