Mahnbescheid richtig ausfüllen

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Ich wage sogar zu behaupten, dass der TE bei der Beantragung des MB vorsätztlich und somit mit der höchsten Form des Verschuldens ...D


    Du meinst, er könne gar mit Absicht gehandelt haben? :)

  • Absolut. Mit doluc directus 1. Grades würde ich sagen. Das wird also ganz schön teuer. :D


    Timba: Die Beantragung eines MB ist grundsätzlich die schnellste und günstigste Möglichkeit, um einen Anspruch durchzusetzen. Da ändern auch deine ganzen "hätte, wäre, wenn" nichts.

  • Bist du wirklich der Meinung, ein MB erschreckt jemand, der der Meinung ist, im Recht zu sein?
    Oder gar eine Firma, wo Anwälte eingepreist sind? Nicht dein Ernst.


    Über die grundsätzliche Bedeutung brauchen wir uns wirklich nicht zu streiten, aber in diesem Fall hier ist die Beantragung an sich schon ein Risiko.


    Oder hast du jemals gehört, das jemand für die Auszahlung von unstrittigen (!) Guthaben einer Prepaidkarte einen MB/VB oder gar ein Gerichtsurteil gebraucht hätte? Für strittige Sachen schon, und dann wird es eben teuer.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Re: Mahnbescheid richtig ausfüllen


    Zitat

    Original geschrieben von Action Andy
    1. Welche Kat.-Nr. muss ich bei der Erstattung von PrePaid-Guthaben wählen? Oder muss ich Sonstiger Anspruch wählen?
    Liste der Katalognummern

    Als juristischer Laie hätte ich auf 37 getippt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Bist du wirklich der Meinung, ein MB erschreckt jemand, der der Meinung ist, im Recht zu sein?
    Oder gar eine Firma, wo Anwälte eingepreist sind? Nicht dein Ernst.


    Jemand, der meint im Recht zu sein, wird auch nicht durch eine Klage erschreckt. Insofern verstehe ich deinen Einwand nicht. Da ändern auch die eingepreisten (?) Anwälte nichts dran.

  • Eben. Was soll also der Mahnbescheid ohne weitere Hintergrundinformationen? In der aktuellen Lage finde ich eine Empfehlung für einen MB für den TE falsch.


    Bei VF sind mehrere Justiziare angestellt, daher sind sie "eingepreist". Zusätzlich werden diverse Anwaltskanzleien, teilweise über den Umweg des Inkasso, beschäftigt.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69

    Ein sinnvolles Posting wäre toll.


    Welch wahres Wort Du so gelassen aussprichst ... Kann man noch mehr davon haben?


    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Oder es wird festgestellt, das der TE schuldhaft bei der Beantragung des MB/VB gehandelt hat. Und dann? Wird es teuer.


    Dann erläutere doch mal bitte, wer Deiner Meinung nach feststellt, dass der TE bei der Beantragung des MB schuldhaft gehandelt hat, und, viel interessanter - warum es dann teuer wird!


    Ich bin sehr neugierig und ich lerne gerne dazu.


    aggy

  • Ich habe nicht gesagt, das er schuldhaft gehandelt hat. Genau lesen!



    Ich sage nur, das WENN er absichtlich (unabsichtlich) schuldhaft (damit ist die "Verursachung" in zivilrechtlicher Hinsicht gemeint) den Mahnbescheid beantragt und dieser rechtlich wirksam wird, VF diesen widerspricht und es in in der Verhandlung, die dann folgt (folgen muss, wahrscheinlich zwangsläufig, ich kenne die Motivation des TE nicht?) so auch geklärt wird, wird der TE alle Auslagen, auch die der Gegenseite, zahlen. So einfach ist das.


    Wenn es NICHT dazu kommt, sondern ein Vergleich der Parteien (bzw. eine Teilung) dann zahlt jeder seinen Anteil. Auch das kostet dann (mehr und weiteres) Geld.


    Wenn er nach dem MB nichts macht, kostet ihn das auch Geld, nämlich Minimum den MB.


    Was also verstehst du daran nicht?

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  • Action Andy: bist du das mit den 3000€ auf dem CallYa Konto? Da war doch irgendeiner, der hatte paar Tausender auf dem CallYa Konto gehabt. Mir fällt der Name nicht ein.


    Ob MB sinnvoll ist oder nicht, kann ich dir nicht sagen.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69




    Ich sage nur, das WENN er absichtlich (unabsichtlich) schuldhaft (damit ist die "Verursachung" in zivilrechtlicher Hinsicht gemeint) den Mahnbescheid beantragt und dieser rechtlich wirksam wird, VF diesen widerspricht und es in in der Verhandlung, die dann folgt (folgen muss, wahrscheinlich zwangsläufig, ich kenne die Motivation des TE nicht?) so auch geklärt wird, wird der TE alle Auslagen, auch die der Gegenseite, zahlen. So einfach ist das.


    Der Fall, dass jemand unabsichtlich einen Mahnbescheid beantragt hat, der dürfte in der Rechtsgeschichte so selten vorkommen, dass ich darüber wohl nichts in der Literatur finden werde ...


    Und auch das was Du danach schreibst, das ist einfach so krude ...

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