Mahnbescheid richtig ausfüllen

  • Von Euch hat noch niemand in einem größerem Konzern gearbeitet?!


    Es interessiert niemanden wenn ein Mahnbescheid kommt. Rechtsstreitigkeiten ebensowenig, wenn die Kosten nicht exorbitant hoch sein werden. Irgendein Buchhalter stellt sicherheitshalber 10.000€ ins Konto Rückstellungen und nach einer Minute interessiert es nicht mehr.


    Bundesnetzagentur ist schon gut, oder Verbraucherschutz. Hauptsache es geht nicht um Startguthaben und solche Dinge...

  • So ein Blödsinn. In welchem Konzern hast du denn gearbeitet, in dem grundsätzlich jeder Zahlungsaufforderung per Mahnbescheid, egal ob berechtigt oder nicht, ungeprüft widersprochen wurde, weil einem die Kosten ja eh egal sind? Wer seine Rechtsabteilung so führt und dadurch unnötige Kosten verursacht, würde wohl in jedem seriösen Unternehmen sofort rausgeschmissen werden.

  • Es wurde bereits entschieden das nicht ausgezahlt wird - sonst würde der TE wohl kaum einen Mahnbescheid erlassen wollen^^.


    Davon mal abgesehen:
    Du glaubst doch nicht im Ernst das irgendein Sachbearbeiter im BackOffice aus Langeweile no sagt....und beim Eintreffen eines irgendwie amtlich aussehenden Dokuments überlegen sie es sich mal eben anders. Das sind Schema F Prozeduren, Hopp oder Top. Von vornherein bis hin zu Justitia durchgeplant. Wenn schon mußt Du die mit ihren eigenen Waffen schlagen.

  • Vielleicht nicht aus Langeweile. Aber aus Desinteresse, mangelndem Verständnis, mangelnder Kenntnis der Rechtslage, Zeitdruck, mangelnder Entscheidungsbefugnis ....


    Klageschriften, Schreiben von Anwälten und Mahnbescheide sollten da in der Tat größere Aufmerksamkeit genießen und im Regelfall von einer rechtskundigen Person bearbeitet werden. Als wenn eine Entscheidung, die irgendein - womöglich noch ausgelagerter - Mitarbeiter der Kundenbetreuung getroffen hat, nicht reversibel wäre.

  • Zitat

    Original geschrieben von Educator
    Es wurde bereits entschieden das nicht ausgezahlt wird - ...


    Da verstehe ich das Eingangsposting aber anders. Oder geht man bei VF zur Verfassung ablehnender Bescheide in den Keller, damit bloß keiner was davon mitbekommt - insbesondere nicht der Antragsteller ... :confused:

  • Deswegen sagte ich ja, ohne zusätzliche Informationen kann man dazu nix sagen.
    Wenn sich der TE irrig in der Annahme befindet, im Rechts zu sein, nützt im der MB zum "Erzwingen" der Auszahlung gar nichts. Im Gegenteil.


    Denn das hier:


    Zitat

    Sofern die Forderung offensichtlich berechtigt sein sollte ... und die Erstattung nur vertrödelt wurde ... warum sollte VF dann widersprechen?


    Wissen wir noch nicht genau.


    Das hier:


    Zitat

    Die Kosten sind für beide Seiten im Unterliegensfall gleich hoch, somit natürlich auch für den TE "überschaubar". Spätestens beim Eingang eines Mahnbescheids sollte man davon ausgehen können, dass sich bei VF mal jemand mit etwas Grips die Sache ansieht.


    Ist nur der Fall, wenn tatsächlich ein Unterliegensfall eintritt. Eher unwahrscheinlich, wohl eher der klassische 50:50 oder 70:30 Fall, oder gar ein Vergleich. Oder es wird festgestellt, das der TE schuldhaft bei der Beantragung des MB/VB gehandelt hat. Und dann? Wird es teuer. Frage ist natürlich auch, um welche Summe es geht.


    Zitat

    Wenn der Mahnbescheid berechtigt ist, wäre VF schön blöd, wenn sie diesem widersprechen würden, da hat Frank absolut Recht. Das ruft nämlich nur höhere Kosten hervor, an denen VF kein Interesse haben wird.


    Und wenn unberechtigt ist? Aha....


    VF muss nicht immer der böse sein. Wenn ich mir hier immer die "Forentricks" zu Auszahlungen von Prepaid-Karten, Startguthaben, Loop-Up-EM-Karten und CallNow-Transfer-Karten ansehe, zweifle ich immer mehr .

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Deswegen sagte ich ja, ohne zusätzliche Informationen kann man dazu nix sagen.


    Nö, das sagst du nicht. Du sagtest:


    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Vor allem, weil VF definitiv widersprechen wird.


    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Oder es wird festgestellt, das der TE schuldhaft bei der Beantragung des MB/VB gehandelt hat. Und dann? Wird es teuer.


    Quatsch. Die Kosten bleiben gleich, egal ob der Anspruch "schuldhaft" falsch behauptet wurde oder nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Oder es wird festgestellt, das der TE schuldhaft bei der Beantragung des MB/VB gehandelt hat. Und dann? Wird es teuer.


    Ganz genau: Dann muß der TE eine Strafsteuer bezahlen, bis zu drei Anwälte von VF aushalten, und noch viel mehr .... :D


    Bloss: Nach dem Wenigen, was ich so weiss, wird das (vermutlich) Amtsgericht gar nicht feststellen, ob der TE schuldhaft gehandelt hat oder nicht. Es wird feststellen, ob sein Anspruch berechtigt ist oder nicht. Und danach trifft es eine Kostenentscheidung. U, U, wird auch ein Vergleich geschlossen - das ist allerdings angesichts der vermutlich geringen Summe, um die es wohl geht, wenig wahrscheinlich ...

  • Ich wage sogar zu behaupten, dass der TE bei der Beantragung des MB vorsätztlich und somit mit der höchsten Form des Verschuldens gehandelt hat. Und jetzt? :D

  • jimmy:


    Zitat

    Vor allem, weil VF definitiv widersprechen wird.


    Ist doch in diesem Sinnzusammenhang logisch, wenn VF zu unrecht betroffen wird. Oder willst du behaupten, das jeglichem MB nicht durch VF widersprochen wird, wenn keiner rechtmäßige Forderung seitens des TE erhoben werden kann?


    Zitat

    Quatsch. Die Kosten bleiben gleich, egal ob der Anspruch "schuldhaft" falsch behauptet wurde oder nicht


    Quatsch. Dein Satz mag sich auf den MB beziehen. Sollte ein Widerspruch seitens VF erfolgen, dann muß der TE handeln, was


    a) wieder Geld kostet
    b) oder nichts machen, dann kostet es auch Geld (den MB)


    Wenn die Sache vor dem Gericht ausgetragen wird, brauche ich dir doch als erfahrenen Rechtskenner doch nicht zu erklären, das es in den meisten solcher Fällen keine unterliegende Partei geben wird.
    Sondern zumeist eine Teilung bzw. ein Vergleich. Und auch der kostet, oder etwa nicht?


    Und wenn der MB respektive die Forderung schuldhaft (falsch) erhoben wird, muß der TE ebenfalls die Kosten der Gegenseite tragen.


    Billig und einfach sieht anders aus, wenn man(n) wie der TE "einfach" mal so einen MB lostreten will.


    Die "geballte Fachkompetenz" hier im Forum sollte Leute lieber vor unüberlegten Schritten warnen, als zu ermutigen......just2cents


    aggy:


    Zitat

    Ganz genau: Dann muß der TE eine Strafsteuer bezahlen, bis zu drei Anwälte von VF aushalten, und noch viel mehr


    Ein sinnvolles Posting wäre toll.


    Zitat

    Nach dem Wenigen, was ich so weiss, wird das (vermutlich) Amtsgericht gar nicht feststellen, ob der TE schuldhaft gehandelt hat oder nicht.


    Stimmt, den MB prüft es nicht.


    Davon rede ich aber auch nicht, sonder von dem "danach".


    Zitat

    . Und danach trifft es eine Kostenentscheidung. U, U, wird auch ein Vergleich geschlossen - das ist allerdings angesichts der vermutlich geringen Summe, um die es wohl geht, wenig wahrscheinlich ...


    Ach, kuck an. Und wer zahlt was in einem Vergleich? Aha. Und wenn sich rausstellt, das der MB unrechtmäßig, d.h. die Forderung unbegründet (falsch) war? Dann zahlt man was?


    Aha.....

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


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