Mahnbescheid richtig ausfüllen

  • Kann mir jemand sagen, ob der folgende Mahnbescheid richtig ausgefüllt ist?



    Es geht um die Erstattung von CallYa-Guthaben, der Vodafnone einfach nicht beikommt.


    Folgende Fragen habe ich:
    1. Welche Kat.-Nr. muss ich bei der Erstattung von PrePaid-Guthaben wählen? Oder muss ich Sonstiger Anspruch wählen?
    Liste der Katalognummern


    2. Wen muss ich als gesetlichen Vertreter von Vodafone aufführen?
    Im Impressum stehen eine ganze Reihe Leute. Ich habe einfach den ersten genommen.


    3. Welche Adresse muss ich beim gestelichen Vertreter eintragen? Ich weiß nicht wo der wohnt und ich weiß auch nicht, ob der beim Konzernsitz in Düsseldorf arbeitet.


    4. "Anspruch vom" ist das Datum der ersten Fristsetzung/Mahnung?


    5. "Zinsen ab" ist der erste Tag nach Fristende?


    6. "Ich erkläre, dass der Anspruch von einer Gegenleistung nicht abhängt." ist bei der Erstattung von PrePaid Guthaben richtig ausgewählt?

  • Bei all deinen Fragen:


    Bist du dir sicher, was du da tust? Vor allem, weil VF definitiv widersprechen wird.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Bei all deinen Fragen:


    Bist du dir sicher, was du da tust? Vor allem, weil VF definitiv widersprechen wird.


    Wollte ich auch gerade schreiben, VF wird zu 99,999998% widersprechen und dann wirst du dir eh einen Anwalt nehmen müssen und vor Gericht gehen. Den Mahnbescheid wirst du ebenfalls vorstrecken müssen, würde mir dass auch noch einmal überlegen.

    25x in der Vertrauensliste

  • 1. 76 - Telekommunikationsleistungen


    2. eigtl. alle :D Schreib einfach die ersten beiden + 'und weitere'


    3. Konzernadresse ist richtig - nicht sein EIgenheim :D


    4. Datum des Zugangs der Rückforderung


    5. ja, wenn Du den Zugang beweisen kannst, sonst ab Zugang des Mahnbescheides


    6. ja


    7. (nicht gefragt) ' bei im Falle des Widerspruchs beantrage ich die Durchführung des gerichtlichen verfahrens' - weil: was soll sonst passieren?


    Übrigens musst DU Dir bei der vermuteten Höhe des Restguthabens keinen Anwalt nehmen ... Aber Du solltest Dich vorher gut beraten haben. Bloss weil das Konzerne sind, sind die nicht unangreifbar. Meine Frau hat auch schon Prozesse von kleinen Leuten gegen Telekom, o2, VF und am liebsten gegen md gewonnen. Aber Dir sollte klar sein, dass Du, wenn Du verlierst, den Anwalt der Gegenseite zu zahlen haben wirst.


    Vllt solltest Du daher zunächst die bei der Bundesnetzagentur gebildete Schlichtungsstelle einschalten - da entstehen zunächst einmal keine aussergerichtlichen Kosten wie Anwaltskosten etc. Je nachdem, in welchem Bundesland Du wohnst, kann die Einschaltung dieser Stelle eh vorgeschrieben sein ...


    aggy

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Bei all deinen Fragen:


    Bist du dir sicher, was du da tust? Vor allem, weil VF definitiv widersprechen wird.

    Sofern die Forderung offensichtlich berechtigt sein sollte ... und die Erstattung nur vertrödelt wurde ... warum sollte VF dann widersprechen?

  • Frage ist, warum nicht? Anwälte hat VF genug. Und somit sind die Kosten überschaubar. Für den TE nicht, wenn der MB abschmiert. Weil dann die Frage: Was dann? Klagen? Auch das kostet wieder. Und es ist ein Märchen, das die Gegenseite immer die Kosten übernehmen muss.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Die Kosten sind für beide Seiten im Unterliegensfall gleich hoch, somit natürlich auch für den TE "überschaubar". Spätestens beim Eingang eines Mahnbescheids sollte man davon ausgehen können, dass sich bei VF mal jemand mit etwas Grips die Sache ansieht.

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    . Und es ist ein Märchen, das die Gegenseite immer die Kosten übernehmen muss.


    Da hast Du wieder mal eine vielen unbekannte, kostbare Wahrheit enthüllt: Wenn die Gegenseite gewinnt (z. B.), dann muss sie nicht die Kosten übernehmen ...

  • :D


    Wenn der Mahnbescheid berechtigt ist, wäre VF schön blöd, wenn sie diesem widersprechen würden, da hat Frank absolut Recht. Das ruft nämlich nur höhere Kosten hervor, an denen VF kein Interesse haben wird.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!