Mahnbescheid richtig ausfüllen

  • Zitat

    Original geschrieben von aggy
    Es gibt aber auch Gerichtsentscheidungen, die diesem fliegenden Gerichtsstand ablehnend gegenüber stehen und irgendeine Art von Bezug von Kläger oder beklagtem zum Gerichtssitz erwarten. Das ist auch verbraucherfreundlich. Mehr und mehr haben sich Abmahnkanzleien dazu verstiegen, für Mandanten, die in Dresden sitzen z.B. in Filesharing-Sachen gegen Gegner, die im Allgäu wohnen vor Gerichten in Ostfriesland zu klagen.

    Ich habe auch nicht gesagt, dass dies allgemeine Meinung ist. Mit "fliegendem Gerichtsstand" hat das aber nichts zu tun. Dies ist ein Begriff aus dem Urheberrrecht bzw. gewerblichen Rechtsschutz. Bei Abmahnungen wegen Filesharing geht es nicht um den besonderen Gerichtsstand des Erfüllungsortes, sondern um den der unerlaubten Handlung (§ 32 ZPO). Am Erfüllungsort zu klagen, kann hingegen nie rechtsmissbräuchlich sein.

    Zitat

    Original geschrieben von flatty
    Erfüllungsort mobilfunkleistung != erfullungsort Rückzahlung von guthaben

    Korrekt. Meine Ausführungen waren eher allgemein gedacht, dadurch zugegebenermaßen aber missverständlich. Wenn es also wie hier um die Auszahlung von Guthaben geht, ist der besondere Gerichtsstand aus § 29 ZPO der Wohnsitz des Kunden. Dieser kann also entweder an seinem Wohnsitz klagen oder am allgemeinen Gerichtsstand, dem Sitz des Unternehmens.

  • Zitat

    Wenn es also wie hier um die Auszahlung von Guthaben geht, ist der besondere Gerichtsstand aus § 29 ZPO der Wohnsitz des Kunden.


    Wieso ist der Erfüllungsort für die Rückzahlung beim Kunden?

  • Zitat

    Original geschrieben von Action Andy
    Schade, dass nun nachdem die Fakten auf dem Tisch liegen keiner mehr antwortet.


    Was macht man, wenn der Anbieter einfach nicht auszahlt und sich tod stellt?


    ...


    Weil eher "Nickerchen" das passende Wort wäre. Was erwartest Du? Dass alle springen, wenn Du ein Anliegen hast?


    Ein wenig geduldiger zu werden, könnte Dein Vorsatz fürs nächste Kalenderjahr sein...


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von Thomas201
    Wieso ist der Erfüllungsort für die Rückzahlung beim Kunden?

    Wegen § 270 Abs. 1 BGB:

    Zitat

    Geld hat der Schuldner im Zweifel auf seine Gefahr und seine Kosten dem Gläubiger an dessen Wohnsitz zu übermitteln.

  • Wenn ich gaaanz lange zurückdenke erinnere ich mich an den Begriff Schickschuld, wobei die Erfüllung im Abschicken liegt ... aber wie schon erwähnt, ist das lange her,

  • Äh, ja, bei mir wohl auch. Knoten im Hirn gehabt. Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil. Leistungs- und damit Erfüllungsort ist natürlich der (Wohn-)Sitz des Schuldners. Bei Zahlungen vom Mobilfunkunternehmen an den Kunden ist somit der Sitz des Unternehmens der besondere Gerichtsstand nach § 29 ZPO (und damit in diesem Fall identisch mit dem allgemeinen Gerichtsstand).


    Sorry für die Verwirrung!

  • Bei der Bundesnetzagentur habe ich angefragt. Dort sagte man mir, dass man nicht zuständig ist, da keine Paragrafen des Telekommunikationsgesetz betroffen sind.


    Da ich immernoch die Hoffnung habe, dass sich alles ohne Gericht regeln lässt, habe ich nochmal die Hotline bemüht und siehe da, ich erhalte eine nette deutsche Frau zugeteilt, die mir mitteilt, dass das Guthaben am 22.03.2013 zur Auszahlung freigegeben wurde. Es sollte nun innerhalb von 5 Banktagen bei mir sein. Die Geschwindigkeit, mit der geantwortet wurde, lässt mich vermuten, dass mir diesmal keine Märchen erzählt wurden.

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