Ein paar Gedanken zur Vorgehensweise, die jof genannt hat: Ein Freund hat vor einigen Jahren einen Wagen auf die Weise verkauft. Leider war der Käufer recht "unzuverlässig", so dass weiterhin Rechnungen (ich weiß jetzt nicht ob es Steuer oder Versicherung war) ins Haus flatterten und noch schlimmer: Bußgeldbescheide, Parkknöllchen... Das war vielleicht eine Aufregung und Zerrerei. Klar, der Wagen wurde am Ende zwangsabgemeldet und die Knöllchen geklärt, aber den Ärger hätte er sich rückblickend doch sehr gerne erspart. War schließlich auch mit Aufwand und Nerven verbunden.
Autoverkauf > Abmeldung > Anmeldung
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Stimmt, über dieses Risiko (dass der Käufer das Auto eben nicht sofort ummeldet) habe ich geschrieben und den Vorschlag gemacht, vertraglich eine Art Pfand zu vereinbaren (100...200 Euro), das der Käufer wieder zurückbekommt wenn alles klappt.
Wichtig ist auch, dass man die Zulassungsstelle und Versicherung sofort (schriftlich, es gibt Standardformulare) über den Verkauf des angemeldeten Kfz informiert.
Bitte versteht mich nicht falsch, ich sage ja nicht dass das "gemeinsame Abmelden" Blödsinn ist, aber ich halte es für aufwendig und (vermeidbar) kostenintensiv für den Käufer, denn für die Kurzzeitkennzeichen samt Versicherung kommen (je nach Tarif und Anrechnung) rund 100...200 Euro Extrakosten zusammen, plus der "Zeitverlust" auf mehreren Zulassungsstellen.
Macht der Käufer einen eher unseriösen, ungepflegten Eindruck und spricht nur rudimentär Deutsch und zeigt einen Ausweis, der mir (im besten Fall nur) "spanisch" vorkommt, kriegt er auch von mir kein angemeldetes Fahrzeug übergeben.
Ich selbst mache eine Kaufentscheidung gerne davon abhängig, ob ich den Wagen angemeldet überführen kann oder nicht, insbesondere beim von mir bevorzugten dreistelligen "Niedrigpreissegment". Beim letzten Fahrzeug (gut 400km entfernt) kostete mich die Überführung so nur 44 € einfache Zugfahrt plus 80 € Spritkosten für die Rückfahrt. Das abgemeldete Fahrzeug hätte ich mir noch nicht mal angeschaut.
Gruß Jörg
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Original geschrieben von Nokiahandyfan
Und wozu hat man denn einen gültigen Personalausweis. Dieser bescheinigt doch den gültigen Wohnsitz!Nicht wirklich Ich habe auch noch einen daheim liegen, gültig bis 2020. Aber ich wohne nicht mehr in Deutschland und meine ausländische Adresse ist bei der deutschen Behörde auch nicht bekannt. Die ziehen den Ausweis beim Abmelden ja nicht ein....ich könnte mit dem Ausweis Handyverträge, Kredite etc. abschließen, ohne dass ich wirklich einen deutschen Wohnsitz habe.
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Original geschrieben von beugelbuddel
[...] und eine Fahrgestellnummer rückt man normalerweise ja nicht so einfach heraus.:confused:
bei neueren VW's kann Hinz und Kunz nicht nur das Kennzeichen ablesen, sondern auch die Fahrgestellnummer... in einem kleinen Sichtfenster unterhalb der Windschutzscheibe auf der Fahrerseite!
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Original geschrieben von 5er-fahrer
Nicht wirklichimho kann man auch mit dem reisepass ummelden. wenn der ausweis daheim bleibt, stimmt die adresse dort auch nicht mehr. es gibt also keine garantie, dass eine adresse im ausweis auch die aktuelle adresse ist.
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Original geschrieben von stanglwirt
imho kann man auch mit dem reisepass ummelden.In einem deutschen Reisepass ist allerdings keine Adresse vermerkt, daher gilt Reisepass eigentlich nur in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung.
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Sodele,
alles über die Bühne gegangen. Nur die Ummeldung machte einige Probleme, da der Käufer hingegen der Absprache sich wohl nicht direkt bei der Zulassungsstelle informiert hatte?Die Zulassungsstellen verhalten sich da wohl sehr unterschiedlich je nachdem woher man kommt...
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