Immobilien-Kauf per Strohmann (legal) -- wie vorgehen ? Gibt's darauf ...

  • Na ja ... die konkludente Zustimmung des ursprünglichen VK zur direkten Eigentumsumschreibung auf den Zweiterwerber wird grundsätzlich angenommen, wenn sich aus dem KV nichts gegenteiliges ergibt.


    Ergo: Der Erstverkäufer wird in aller Regel einfach nicht gefragt und erhält später allenfalls eine Nachricht über die vollzogene Eigentumsumschreibung. Das wird sich im Fall der (gebührensparenden) Kettenauflassung mit direkter EU kaum vermeiden lassen. Aber dann ist der Zug schon endgültig abgefahren.


    Wer selbst das nicht will, muss wirklich zwei gesonderte Erwerbsvorgänge durchführen - was die Angelegenheit deutlich verteuert.


    Frankie

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