Immobilien-Kauf per Strohmann (legal) -- wie vorgehen ? Gibt's darauf ...

  • ... spezialisierte Unternehmen ?


    Hallo,


    ich/wir würde/n gerne eine immobilie kaufen, die mir/uns der derzeitige eigentümer aber aus persönlichen gründen niemals verkaufen würde (bzw. falls überhaupt, dann nur zu einem weit, weit überhöhten preis).


    Deshalb die überlegung, einen "unverdächtigen" dritten als kaufinteressenten vorzuschicken bzw., falls dann ein -- derzeit noch nicht gegebenes -- verkaufsinteresse geweckt werden könnte, als käufer auftreten zu lassen.


    Deshalb die im betreff genannten fragen:
    1. wie geht man bei so einem strohmann-kauf am besten vor ?
    (Kann ein solcher kauf angefochten werden? Ich konstruier' jetzt 'mal ein bisschen laienhaft: anfechtung wegen täuschung des verkäufers über die identität des tatsächlichen erwerbers?)


    2. Gibt es vielleicht sogar unternehmen (makler?), die sich auf solche strohmann-käufe spezialisiert haben ?

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).

  • @ Educator
    Es geht nicht um einen künstlich verringerten preis ! Es soll durchaus zum marktpreis (bzw. notfalls sogar auch ein stück darüber) gekauft werden. Falls ich mich diesbezüglich irgendwo missverständlich ausgedrückt haben sollte, bitte ich um einen hinweis, damit ich den text im eingangspost entsprechend anpassen kann.


    [small]Hintergrund ist wie gesagt, daß ich/wir das betreffende objekt gerne kaufen würde/n, der derzeitige eigentümer aber nicht (oder nur weit überteuert) an mich/uns verkaufen würde.[/small]

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).

  • Interessant wäre es vielleicht zu wissen warum der Eigentümer nicht, oder nur überteuert an dich verkaufen würde.


    Sonst könnte es dir passieren das der Verkäufer, wenn er hinterher merkt das du der eigentliche Käufer bist, den Kauf wegen arglistiger Täuschung anfechtet.



    Gruß
    Michael

    <Chuck Norris hat die Leitung des Berliner Flughafens übernommen. Morgen früh um 07:30 Uhr ist Eröffnung.>

  • Geht grds. fällt dann aber auch doppelte Erwerbssteuer und Notarkosten an.


    http://www.streifler.de/risiko…anngeschaeften-_3003.html


    Der ursprüngliche VK kann nachträglich nur was tun wenn der Zwischenkäufer gegen vertragliche Bestimmungen (Weiterveräußerungsverbot innerhalb einer Frist oder an bestimmte Personen) verstoßen würde.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Geht grds. fällt dann aber auch doppelte Erwerbssteuer und Notarkosten an.


    Und der Strohmann müsste ggf. Bonität nachweisen, da ja mit der Unterschrift der Kaufpreis fällig wird. Ob der Strohmann Eure Hypothek (in nehme an ihr zahlt nicht bar) übernehmen kann und wie das mit der Grundschuld läuft weiss ich nicht. Evtl. mal mit der Bank sprechen.


    Wie soll denn der Strohmann den Eigentümer auf den Verkauf ansprechen? Ist denn allgemein bekannt, dass der Verkäufer ggf. bereit ist zu verkaufen?

    _T_
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  • Der "vollmachtlose Vertreter" wäre (in eigenem Namen handelnd) schon das richtige Konstrukt.


    Wählt man bei Umschreibung des Eigentums noch den Weg über eine sog. "Kettenauflassung" muss der Zwischenerwerber nicht einmal im Grundbuch erscheinen - der Zweiterwerber kann unmittelbar als Nachfolger des Verkäufers im GB eingetragen werden.


    Ob auch in diesem Fall die Grunderwerbsteuer doppelt anfällt, kann ich nicht sagen; Grundeigentümer würde der vollmachtlose Vertreter jedenfalls nicht.


    Frankie

  • Ich frage mich nur, wie man so etwas konstruieren kann, ohne dass der Verkäufer verdacht schöpft...

    _T_
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