welche Pflichten als Mieter bzgl. Besichtigungsterminen

  • Guten Abend,


    ich bräuchte mal wieder einige hilfreiche Tips und Informationen.


    Ich habe meine aktuelle Mietwohnung Ende Februar, Anfang März unter Wahrung der gesetzlichen Kündigungsfrist zum 31.05. gekündigt. Bestätigung der Kündigung durch den Vermieter liegt mir vor.
    Direkt am Tag des Kündigungseingangs bei ihm, noch vor der Erstellung der Bestätigung, rief der reizende Herr an, um mich darauf einzustellen, dass er in den nächsten Tagen und Wochen direkt etliche Besichtigungen plant.
    Immerhin wäre es ja auch in meinem Interesse, wenn die Wohnung anschließend direkt weitervermietet wird... :eek: whoat?


    Nun ja, nett wie ich bin, und da ich absehen konnte, dass es in der nächsten und übernächsten Woche schwierig wird (Kollege ist mit Bandscheibenvorfall krank geschrieben, schon seit 2 Monaten und ich mache demzufolge die Arbeit für 2 alleine; zudem beginnt auch noch das Abi nebenberuflich abends), habe ich direkt für den 05., 06. und 07. Termine angeboten, wobei der 05. direkt angenommen und genutzt wurde durch 1 Familie und ich zu den anderen Terminen keine Rückmeldung bekam durch den Vermieter.


    Jetzt kam gerade wieder eine Email, dass ich doch bitte für die nächste Woche wieder eine Besichtigung ermöglichen solle.
    Das passt mir nächste Woche wie gesagt garnicht, sodass ich jetzt noch diesen Sonntag einen Termin vorgeschlagen habe, um Streitigkeiten zu vermeiden.
    Ich kenne meinen Vermieter, er ist ein nerviger Querulant, der versucht alle Rechtsmittel auszuschöpfen.


    Worauf kann ich mich jetzt einstellen?
    Bin ich verpflichtet jede Woche eine oder mehrere Besichtigungen zu ermöglichen, oder kann es aus privaten und beruflichen Gründen auch mal 1-2Wochen nicht gehen?
    Welche Zimmer muss ich zugänglich machen (Schlafzimmer auch?), was dürfen die Interessenten alles öffnen, was nicht und wielange sollte und muss eine Besichtigung dauern bzw. ermöglicht werden?


    Vielen Dank!

  • Re: welche Pflichten als Mieter bzgl. Besichtigungsterminen


    Zitat

    Original geschrieben von fragger123
    Immerhin wäre es ja auch in meinem Interesse, wenn die Wohnung anschließend direkt weitervermietet wird...


    Was für ein Interesse solltest du daran haben, ob die Wohnung danach(!) vermietet wird oder nicht? Du hast deine Ablöse bezahlt und dir kann es egal sein ob dein Vermieter für einige Tage ein Minus machen.... -könnte. Daß man sein Leben umstellen muß, damit einige Leute die Wohnung besichtigen können ist auch Quatsch, denn du bist kein Makler sondern Mieter.


    P.S. Dein Vermieter versucht dich nur mit der Kautions-Keule unter Druck zu setzen.... :D

  • Zitat

    Der Mieter macht sich schadensersatzpflichtig, wenn er vor Ablauf der Kündigungsfrist dem Vermieter eine Besichtigung der Wohnung zusammen mit Mietinteressenten nicht ermöglicht.


    Also das finde ich schon ziemlich übel ^^

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  • Find ich nicht. Es gibt auch vertragliche Rücksichtnahmepflichten. Dazu gehört es eben auch, dem Vermieter im zumutbaren Rahmen zu ermöglichen, die Mietsache ohne Probleme unmittelbar nach Ablauf der Mietzeit weiterzuvermieten. Dazu sind Wohnungsbesichtigungen eben nötig.

  • Ich habe jetzt Dienstag bis Donnerstag jeweils 1 Abendtermin angeboten, dazu wird Sonntag eine Besichtigung stattfinden und ich habe im März noch 3 weitere Termine angeboten.
    Der Vermieter möchte allerdings nur Einzelbesichtigungen machen.
    Wie ich gelesen habe, reicht es wenn man im 1. Monat mehrere Besichtigungen ermöglicht und danach nur noch 1-2 monatlich.
    Wenn er der Meinung ist, dass ihm dann mit Einzelbesichtigungen geholfen ist... :rolleyes:


    Ich habe natürlich nichts davon, dass er möglichst schnell weitervermietet... Hätte ja sein können, dass das für jemanden von Euch sinn ergibt.


    Zudem habe ich in der Email mit den Besichtigungsterminen darum gebeten, mir eine Liste mit den Namen der Leuten die besichtigen zukommen zu lassen bis zum Vortag. Ist lt. Rechtsprechung ja i.O. was ich gelesen hatte. Er hält das nicht für nötig, da er dabei ist.


    Mal sehen, was Sonntag passiert, wenn der Vermieter dabei ist und nicht der nette Hausmeister...

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