Recht bei Online-Handykauf

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Dann wird das ein Fall für den Gutachter, denke ich.


    Was soll der bringen? Der stellt fest, das da Kontakte verbogen/abgebrochen sind. Wer das verursacht hat, wird der nicht bestimmen können.
    Ich würde auch den Kontakt zum Händler suchen und das Problem nochmals schildern. Evtl. ist BB unter diesen Umständen auch kulant, evtl. mal anfragen.



    Gruß Kai

  • Der Gutachter stellt gerichtsverwertbar fest, wie die Beschädigung zu Stande kam:


    Mechanische Einwirkung oder Ermüdungsbruch z.B.



    lbjd9:


    Wenn du Hilfe erwartest wäre es nett und eine Wertschätzung an das Forum, wenn du aktiv mitarbeiten würdest und nicht einsilbig.


    Justmy2cents.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    lbjd9:


    Wenn du Hilfe erwartest wäre es nett und eine Wertschätzung an das Forum, wenn du aktiv mitarbeiten würdest und nicht einsilbig.


    Justmy2cents.


    Das stammt natürlich. Erstmal vielen Dank für die bisherige Hilfe!


    Also, ich habe das defekte Gerät sofort nach Erhalt zutückgeschickt, weil mir das Display sagte, die Sim-Karte werde nicht erkannt.
    Vor 2 Tagen schrieb mir der Verkäufer, er habe das Handy einen Tag vorher erst bekommen und habe es direkt an mich weiterverkauft. Also, müsse der Defekt mein eigenes Verschulden sein, Das Gerät wird nun zum Hersteller gesendet, was das bringen soll, ist mir allerdings schleierhaft - Kulanzfall? Sonst bin ich so schlau wie am Anfang...

    Gruß
    Jn

  • Wenn ich das richtige Angebot gefunden habe (dein Kauf am 3.2. bei eBay):


    - Ähnlichkeit des Namens zu deinem zufällig? (edit: erst nach diesem Kauf extra angepasst? :confused: )
    - Es wird betont, dass "privat" verkauft wird, "weder Haftung noch Garantie oder Gewährleistung".


    Das sieht zunächst nicht nach "Händler" aus, wie du zuerst geschrieben hast. Jedoch belegen die Bewertungen eine eindeutige gewerbliche Tätigkeit. Und wenn du ihn damit konfrontierst, wird er davon nicht begeistert sein ;).

    Mit Grüßen ...

  • Zitat

    Original geschrieben von rajenske
    Wenn ich das richtige Angebot gefunden habe (dein Kauf am 3.2. bei eBay):


    - Ähnlichkeit des Namens zu deinem zufällig? (edit: erst nach diesem Kauf extra angepasst? :confused: )
    - Es wird betont, dass "privat" verkauft wird, "weder Haftung noch Garantie oder Gewährleistung".


    Das sieht zunächst nicht nach "Händler" aus, wie du zuerst geschrieben hast. Jedoch belegen die Bewertungen eine eindeutige gewerbliche Tätigkeit. Und wenn du ihn damit konfrontierst, wird er davon nicht begeistert sein ;).


    Das war tatsächlich ich :) !
    Allerdings ist das mein 2. Geràt. Das Defekte hatte ich einige Tage zuvor in einem Shop (gewerblich) gekauft!

    Gruß
    Jn

  • Der Händler hat doch ein Recht auf Nachbesserung, also Reparatur oder Austausch des Geräts. Da er es selbst so von seinem Lieferanten erhalten hat ist seine Vorgehensweise doch nachvollziehbar.


    Gruß Jörg

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