Wasserversorgung

  • Hallo zusammen,


    wir haben ein Grundstück gekauft, welches in einer Region liegt, die von einer Wassergenossenschaft exklusiv versorgt wird.
    Diese Genossenschaft versucht uns vorzuschreiben, dass der Hausanschluss (Anschluss Rohr in der Straße -> Haus) ausschließlich durch einen bestimmten Tiefbauer, der interessanter Weise auch in der Genossenschaft involviert ist (und zudem exorbitant teuer ist), zu erfolgen hat.


    Hier wären meine Fragen, auf die ich bisher keine zuverlässige Antwort erhalten habe bzw finden konnte:


    a) dürfen die uns den Tiefbauer vorschreiben oder ist jedes Unternehmen berechtigt, den Anschluss vorzunehmen


    b) gesetzt den Fall, wir entscheiden uns für einen anderen Tiefbauer, darf uns die Genossenschaft den Anschluss an ihr Netz versagen oder gibt es eine Art Versorgungspflicht?

    Wer Rechtschreibfehler nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte Rechtschreibfehler in Verkehr bringt, wird mit dem Duden nicht unter 10 Bänden bestraft!

  • Hallo,


    gemäß Satzung schreiben die meisten Stadtwerke/Wasserversorger bestimmte Unternehmen vor, von denen sie wissen, dass sie "gute" Arbeit machen. Diese bestimmten Unternehmen haben Jahresvertragspreise, so dass man im Vorfeld schon eine gute Kostenaufschlüsselung bekommt.


    Es geht dabei weniger um den eigentlichen Tiefbau, sondern den Anschluss der Wasserleitung(en) an sich. Meistens besteht - nach Rücksprache mit dem Versorger und/oder dem Unternehmer - die Möglichkeit, den Tiefbau (also das Herstellen und Wiederverfüllen des Leitungsgrabens) selbst oder mit einem anderen Unternehmer herzustellen, und lediglich die Leitungsverlege- und Schweißarbeiten vom ausgesuchten Vertragspartner der Stadtwerke machen zu lassen.


    Alternativ könnte man beim Versorger anfragen, ob (ausnahmsweise) auch Fa. XY den Anschluss machen darf, wenn sie entsprechende Qualifikationen und Zulassungen (DVGW etc.) hat.


    Der Grund für das Vorschreiben bestimmter Unternehmen ist einfach der, dass im Baugeschäft fast alles "über den Preis" läuft, und gerne (insbesondere bei mangelhafter Bauleitung) gepfuscht wird, so das nicht jeder x-beliebige Wasserleitungsarbeiten vornehmen soll, da eine hohe Verkeimungsgefahr für das gesamte (öffentliche) Rohrnetz besteht, wenn nicht "sauber" gearbeitet wird.


    Wie hast Du herausgefunden, ob der vorgeschlagene Unternehmer "exorbitant teuer" oder ggf. doch "Preis wert" ist? Mit wem oder was vergleichst Du? Ist Aufbruch (von Fahrbahn oder Gehweg) erforderlich? Könnt ihr die Einheitspreise verschiedener Unternehmen vergleichen?


    Viel Erfolg und viele Grüße


    Jörg

  • Vielen Dank für die erste Meinung.


    Wir haben ein Angebot erhalten, bei dem der Preis knapp 2000 EUR über dem unseres Tiefbauers/Installateurs des Vertrauens liegt. Dieser ist auch zertifiziert und bringt die Eignung mit, die Arbeiten fachgerecht auszuführen.
    Da das Rohr auf der anderen Seite der Straße liegt bzw endet (Neubau am Ende der Ortschaft), muß die Fahrbahn aufgebrochen werden.
    Grüße
    Jan

    Wer Rechtschreibfehler nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte Rechtschreibfehler in Verkehr bringt, wird mit dem Duden nicht unter 10 Bänden bestraft!

  • Da ihr öffentliches (Straße) bzw. genossenschaftliches (Wasserleitung) Eigentum anpackt, dürfte es problematisch werden, den eigenen Unternehmer durchzusetzen. Die Telekom oder der örtliche Gas- und Stromversorger werden es euch auch nicht erlauben, die Leitungen "selbst" (bzw. vom "eigenen Fachmann") legen zu lassen.


    Trotzdem kann man über alles vernünftig sprechen, sollte aber bedenken, dass man selbst in der Bittstellerrolle ist und ggf. nicht all zu forsch auftritt...


    "Euer" Unternehmer "kann" also neben Wasserleitung auch Straßenaufbruch und Wiederherstellung? Fachmännisch? Die Frage stellt sich aus gutem Grund, denn es gibt mehr Pfuscher, als man denkt (die überhaupt keine Ahnung haben, wie ein fachmännischer Stra0enaufbruch aussieht).


    Auch gibt es bestimmte Regularien von Städten/Gemeinden, wie die Oberbauwiederherstellung zu erfolgen hat (z.B. darf nicht immer das ausgebaute Frostschutzmaterial wieder verwendet werden), es gibt Vorgaben zum Nachschneiden der Grabenränder im Asphalt, Ausbildung der Fugen = TOK-Band oder Verguss?, usw.) Hat sich euer Unternehmer bei seinem Angebot an diesen ganzen Vorgaben orientiert?


    Gruß Jörg

  • Ja, "unser" Unternehmen kann das, hat entsprechende Genehmigugen/Zertifizierungen und bereits zahlreiche Projekte in der selben Stadt umgesetzt.

    Wer Rechtschreibfehler nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte Rechtschreibfehler in Verkehr bringt, wird mit dem Duden nicht unter 10 Bänden bestraft!

  • Das klingt doch positiv, dann würde ich das der Stadt/der Genossenschaft vorschlagen (Termin mit Bauamt und Stadtwerken machen, wenn das nicht fruchtet, netten Brief an den Bürgermeister).


    Parallel dazu ist es vielleicht für den Unternehmer interessant, sich um einen Jahresvertrag bei der Stadt zu bewerben, erst recht wenn er deutlich günstiger ist als der andere.


    Viel Erfolg!


    Gruß Jörg

  • Das Problem ist, dass in unserem Fall das Wassernetz nicht städtisch ist sondern privat über die Genossenschaft.

    Wer Rechtschreibfehler nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte Rechtschreibfehler in Verkehr bringt, wird mit dem Duden nicht unter 10 Bänden bestraft!

  • Hat noch jemand was Verbindliches in SAchen versorgungspflicht für NRW?

    Wer Rechtschreibfehler nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte Rechtschreibfehler in Verkehr bringt, wird mit dem Duden nicht unter 10 Bänden bestraft!

  • Meines Wissens wird die Wasserversorgung mittels Ortssatzung geregelt, und ist daher nicht einheitlich.


    Reden und freundliches aufeinander Zugehen ist zunächst mal am sinnvollsten.


    Gruß Jörg

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!