Telekom beginnt mit Umstellung herkömmlicher Telefonanschlüsse auf VoIP

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Obwohl ich meinen analogen Anschluss, an dem ich derzeit lediglich ein Fax und ein selten genutztes Telefon in einem Nebenraum ohne Stromversorgung betreibe, bisher nicht "verteidigen" wollte, tendiere ich gegenwärtig zu der Möglichkeit, den Klageweg zu beschreiten, wenn dies vor mir nicht bereits andere getan haben. Wenn die technischen Voraussetzung tatsächlich den österreichischen entsprechen, dürfte eine Klage von Kunden unter Berufung auf die Pflichten der Telekom als Universaldienstleister kaum scheitern können.

    Wie kommst du darauf, dass ein analoger Telefonanschluss, womöglich netzseitig noch leitungsvermittelt, zur Grundversorgung gehört?


    § 78 Abs. 2 Nr. 1 TKG bestimmt die Universaldienstleistung als den "Anschluss an ein öffentliches Telekommunikationsnetz an einem festen Standort, der Gespräche, Telefaxübertragungen und die Datenkommunikation mit Übertragungsraten ermöglicht, die für einen funktionalen Internetzugang ausreichen" und übernimmt damit wortidentisch die Formulierung aus der Universaldienstrichtlinie.


    Das ist technologieneutral. Der Anschluss kann auch paketvermittelt sein (ausdrücklich in den Erwägungsgründen der Richlinie klargestellt) und muss nicht mal per Kabel kommen.

  • Zitat

    Original geschrieben von seby
    Man kann auf das komplette klassische Telefonnetz verzichten, auch werden z.B. die ganzen EWSDen (bzw. was auch immer die Telekom da einsetzt, glaube irgendwas von Alcatel?) überflüssig.

    Siemens EWSD und Alcatel S12.

  • phonefux:


    Mir ist immer noch nicht klar, wie ein paketvermittelter Telefonanschluss an Orten ohne Netzstromversorgung realisiert werden kann. Denn nicht nur bei mir befindet sich der Telefonanschluss in einem Raum ohne Stromversorgung. Bei meinen Eltern gibt es im Raum zwar Licht, aber keine voll belegte Zuleitung, die die Installation einer Steckdose zuließe.


    Ehe jemand fragt:
    Fax & Co stehen bei mir in einem Raum mit Steckdosen und sind über eine recht lange Anschlussleitung (Kabeltrommel) mit der Telefondose verbunden. Dieses Provisorium sollte eigentlich längst verschwunden sein. Allerdings war ein zuverlässiger Versand von Faxen mit einem Umfang von 30 Seiten aufwärts per VOIP (paketvermittelter Versand) bisher nicht möglich, so dass der als Provisorium gedachte Faxanschluss momentan noch unverzichtbar ist.



    Daher zwei Kernfragen:
    1. Wie werden paketvermittelte Telefonanschlüsse an Standorten ohne Stromversorgung verwirklicht (wo sogar der Dauerbetrieb eines Mobiltelefons mangels Lademöglichkeit nicht zu realisieren ist)?
    2. Wie kann der zuverlässige Versand (ggf. fristgebundener) Faxsendungen im Umfang von über 30 Seiten gewährleistet werden ?



    In den mir bekannten (allerdings nicht aktuellen) Entscheidungen, die auf den Fortbestand gekündigter Anschlüsse lauten, gab es weitere Voraussetzungen, die alternative Anschlüsse nicht bieten (vgl. u.a. AG Bonn, Urteil vom 12. Oktober 2006 · Az. 9 C 55/06).



    Mir persönlich soll es letztlich egal sein, wie die Daten übermittelt werden - nur der zuverlässige Betrieb von Telefon und Fax als solchen muss gewährleistet sein. Und diese Sicherheit sehe ich bei paketvermittelten Datenleitungen bisher nicht.


    Eine Verpflichtung des Kunden, einen Stromanschluss in der Nähe der Telefonanschlussdose zu errichten, dürften wegen der Regelung in §84 Abs. 2 TKG ausscheiden.


    Aber gut ... sollte es der Ernstfall drohen, würde ich mich sicher eingehend mit der Aspekten der Universaldienstleistung auseinandersetzen. Da noch Jahre ins Land gehen können und in dieser Zeit bezüglich die Faxübertragung Fortschritte denkbar sind, werde ich mich gegenwärtig noch nicht um Einzelheiten kümmern.

  • Es wird ja auch wenn in einigen Jahren alle ANschlüsse auf IP umgestellt werden, noch einfache Telefonanschlüsse ohne Internet geben, wo die Umsetzung auf VOIP erst in der Vermittlungstelle erfolgt. Faxen wirst du über solche Anschlüsse natürlich auch können. Die werden auch weiterhin mit einen schnurgebundenen Telefon ohne Stromanschluß funktionieren. Ansonsten braucht man halt einen Router der bei Stromausfall auf Batterie-Betrieb umschaltet wenn man einen DSL-Anschluß hat und damit auch die Telefonie über VOIP erfolgt. Bei schnurlosen Telefonen hast du auch schon heute das Problem das sie ohne Stromanschluß auch am herkömmlichen Telefonanschluß nicht funktionieren. Ich sehe da in dieser Hinsicht überhaupt kein Problem.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Mir ist immer noch nicht klar, wie ein paketvermittelter Telefonanschluss an Orten ohne Netzstromversorgung realisiert werden kann.


    Das wurde hier doch schon mehrfach erläutert. Die analogen Linecards in den MSAN werden genau die gleiche Speisespannung liefern, wie es die aktuell verbauten Karten auch tun. Du wirst den Unterschied überhaupt nicht merken.

  • (Edit: hab zu lange gebraucht für meinen Sermon - da wurde ja schon längst was zu geschrieben: Telefonanschluss ohne Netzstromversorgung ist kein Problem. Solche Anschlüsse mit telefonnetzseitiger Stromversorgung wird es ja weiterhin geben, mit so genannten POTS-Karten, die sich zum Kunden hin wie ein herkömmlicher analoger Anschluss verhalten und erst in der Vermittlungsstelle in All-IP umgewandelt werden. § 84 Abs. 2 ist allerdings m.E. nicht die richtige Norm, um einen Anspruch des Kunden auf einen Anschluss mit netzseitiger Stromversorgung zu begründen. Diese Vorschrift fordert lediglich eine Entbündelung, d.h. dass der Kunde zum Beispiel keinen Internetanschluss mit bezahlen muss, wenn er ihn nicht braucht.


    Ob diese Anschlüsse dann im Faxbetrieb vergleichbar zuverlässig sind, kann ich allerdings nicht sagen.)




    Noch etwas Background zur Reichweite der Verpflichtung der DTAG, Universaldienste zu erbringen - sorry für viel Text:


    Der von mir zitierte jetzige Wortlaut des § 78 Abs. 2 Nr. 1 TKG ist in der Tat nicht das, was die Telekom sicherstellen muss. § 150 Abs. 9 TKG stellt klar, dass die Telekom Universaldienste in der Fassung des TKG 2004 erbringt, d.h. wie im Urteil zitiert einen "Anschluss an ein öffentliches Telefonnetz an einem festen Standort und der Zugang zu öffentlichen Telefondiensten an einem festen Standort mit - soweit technisch möglich - den Dienstmerkmalen Anklopfen, Anrufweiterschaltung und Rückfrage/Makeln". Meines Erachtens ergibt sich aus diesem Wortlaut aber nicht - anders als im Urteil angenommen - dass es sich dabei zwingend um Festnetz handeln muss.


    Jetzt muss man dazu noch folgendes wissen: Entgegen einer weit verbreiteten Auffassung ist die DTAG nicht gesetzlich verpflichtet, Universaldienstleistungen in ganz Deutschland zu erbringen. Vielmehr erbringt sie diese freiwillig! Die Systematik des TKG in §§ 78 ff. TKG ist an sich eine andere: Sofern die BNetzA feststellt, dass in einem bestimmten Gebiet die in § 78 TKG genannten Universaldienste unzureichend erbracht werden, macht sie dies bekannt. Findet sich innerhalb eines Monats niemand, der diese Leistungen freiwillig und ohne monetären Ausgleich erbringt, bestimmt die BNetzA einen Anbieter der mindestens einen Marktanteil von 4 % hat zum Universaldienstleister. Dieser erhält ggf. von den anderen Unternehmen, die auch hätten verpflichtet werden können, einen Ausgleich in Geld für die Erbringung der Universaldienste.


    Zu diesem Verfahren ist es jedoch - zumindest was die Telefonanschlüsse nach Nr. 1 angeht - noch nicht gekommen. Stattdessen hat die Telekom gesagt, ok, wir erbringen die Universaldienste bis auf Weiteres freiwillig ohne Geldausgleich in ganz Deutschland. Jetzt folgt daraus natürlich eine Pflicht, dies auch tatsächlich zu tun und ein entsprechender Kontrahierungszwang nach § 84 Abs. 1 TKG zugunsten der Kunden. Aber nur solange, wie die DTAG weiter freiwillig den Universaldienstleister spielt. Will sie das irgendwann nicht mehr machen, generell oder für bestimmte Dienste oder Gegenden, ist sie lediglich verpflichtet, dies nach § 150 Abs. 9 TKG der BNetzA mit einem Jahr Vorlauf anzukündigen. Kommt es dadurch zu einer Unterversorgung, kommt wieder das oben beschriebenen Verfahren ins Spiel - an dessen Ende die DTAG ggf. doch wieder die Leistungen erbringen muss, dann aber nur ganz konkrete Dienste in konkret bezeichneten Gebieten und unter Umständen gegen Ausgleich.


    Wie weit reicht jetzt diese "freiwillige" Verpflichtung? Die Telekom sagt - meines Erachtens zu Recht und die BNetzA folgt ihr da auch: Gut, wir sind jetzt Universaldienstleister in ganz Deutschland. Dies bedeutet aber nur, dass wir dort Universaldienste erbringen müssen, wo es ohne entsprechende Leistungen unsererseits keine Versorgung mit solchen Universaldiensten gäbe. Relevant wird das überall dort, wo ein anderer Anbieter bereits solche Leistungen erbringt, ganz konkret und praktisch häufiger in Neubaugebieten, in denen ein Kabelfernsehanbieter bereits sein Breitbandkabel verlegt hat. Da legt die Telekom dann manchmal keine Hausanschlüsse mehr und die BNetzA gibt ihr Recht.


    In deinem konkreten Fall würde also eine Klage gegen die DTAG auf Zurverfügungstellung eines klassischen/analogen Telefonanschlusses wohl schon daran scheitern, dass das Unitymediakabel in deiner Wohnung anlandet und dir UM da gerne einen Telefonanschluss drauf legt.

  • Zitat

    Original geschrieben von seby
    Das wurde hier doch schon mehrfach erläutert. Die analogen Linecards in den MSAN werden genau die gleiche Speisespannung liefern, wie es die aktuell verbauten Karten auch tun. Du wirst den Unterschied überhaupt nicht merken.


    :top:


    Mehr will ich eigentlich auch gar net.


    Also:
    Das stationäre Telefon dort betreiben, wo es immer war, und faxen bis der Arzt kommt (oder eben auch nicht - der Herzkasper droht nämlich nur dann, wenn das Fax ein gutes Dutzend Anläufe braucht, bis es endlich durch ist). :)



    phonefux:
    Gerade an einem UnityMedia Telefonanschluss war bei meinen letzten Versuchen ein gescheiter Faxbetrieb nicht möglich. Warum in Anbetracht anderer komplexer Fähigkeiten dieser Anschlüsse für's Faxen bisher keine Lösung gefunden wurde, ist mir vollkommen schleierhaft - die Pakete (möglicherweise gepuffert mit einer Verzögerung von einigen Sekunden oder Minuten) in der richtigen Reihenfolge zuzustellen, kann doch wirklich kein Hexenwerk sein.

  • Unser Anschluss wurde am Donnerstag auch umgestellt. Ich hatte selbst angerufen und wollte nach Kündigung um 2 Jahre mit 5€ Rabatt verlängern (30€ für C&S Comfort). Umstellung ging nach dem Anruf recht fix, hat keine 10 Tage gedauert. Außerdem beginnen die 24 Monate nicht erst zu dem Zeitpunkt zu dem sie sonst immer begannen, sondern der Laufzeitstart wird vorgezogen.


    Am Tag der Umstellung konnte man von mittags bis abends nicht eingehend bei uns anrufen. Abgehend ging's sofort. Ansonsten läuft das mit der 7270 wunderbar.

  • Zitat

    Gerade an einem UnityMedia Telefonanschluss war bei meinen letzten Versuchen ein gescheiter Faxbetrieb nicht möglich. Warum in Anbetracht anderer komplexer Fähigkeiten dieser Anschlüsse für's Faxen bisher keine Lösung gefunden wurde, ist mir vollkommen schleierhaft - die Pakete (möglicherweise gepuffert mit einer Verzögerung von einigen Sekunden oder Minuten) in der richtigen Reihenfolge zuzustellen, kann doch wirklich kein Hexenwerk sein.


    Das läuft an einem 1&1-Anschluss mit FRITZ!Box absolut problemlos. Ich faxe zwar nur sporadisch und dann auch meist nicht viel, aber bisher ging alles beim ersten Anlauf durch. Ich sehe keinen Grund, warum die Telekom das nicht genauso hinbekommen sollte.

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