ZitatOriginal geschrieben von xoduz
Eigentum = juristisches Eigentum an einer Sache, sprich veraeußern, verleihen
Besitz = Unmittelbarer Besitz einer Sache, sprich anfassen, bewegen.
...ihn also doch wieder mitfuehren?
Nö, muß man nicht
Was Besitz und Eigentum betrifft: Ich bin IMHO auch Besitzer eines PA wenn er zu hause liegt. Ist ja mit anderen Sachen wie Handy auch so. Wenn ich nicht da bin bin ich trotzdem noch Besitzer und Eigentümer. Was anderes ist es wenn ich das Handy verborge - ich bin Eigentümer, der andere Besitzer. Ich weiß aber nicht ob man an einem PA auch Eigentum erwerben kann, IMHO ist ev. der Staat Eigentümer und ich nur Besitzer
DasThema hatten wir hier auch schon mal