Kopie vom Perso gültig?

  • Zitat

    Original geschrieben von xoduz
    Eigentum = juristisches Eigentum an einer Sache, sprich veraeußern, verleihen
    Besitz = Unmittelbarer Besitz einer Sache, sprich anfassen, bewegen.
    ...ihn also doch wieder mitfuehren?


    Nö, muß man nicht ;)


    Was Besitz und Eigentum betrifft: Ich bin IMHO auch Besitzer eines PA wenn er zu hause liegt. Ist ja mit anderen Sachen wie Handy auch so. Wenn ich nicht da bin bin ich trotzdem noch Besitzer und Eigentümer. Was anderes ist es wenn ich das Handy verborge - ich bin Eigentümer, der andere Besitzer. Ich weiß aber nicht ob man an einem PA auch Eigentum erwerben kann, IMHO ist ev. der Staat Eigentümer und ich nur Besitzer ;)


    DasThema hatten wir hier auch schon mal ;)

    Gruß
    berlibaerchen

  • Zitat

    Original geschrieben von xoduz
    Laut meinem Wissen zu Wirtschaft-Recht:


    Naja, Wirtschafts-Recht hilft Dir hier nicht viel... das "Bundespersonalausweis-Gesetz" ist Tiel des sogenannten Öffentlichen Rechts :p


    Aber bei der Definition von Besitz warst Du schon nah dran, in drei Worten:


    Besitz = tatsächliche Sachherschaft

  • Zitat

    Original geschrieben von Elefant
    Naja, Wirtschafts-Recht hilft Dir hier nicht viel... das "Bundespersonalausweis-Gesetz" ist Tiel des sogenannten Öffentlichen Rechts :p


    Das Fach in der Schule hieß Wirtschafts- und Rechtslehre, wird bei uns aber immer als Wirtschaft-Recht bezeichnet. Insofern hab ich mich da falsch ausgedrueckt, war aber klar, dass sich da keiner außer dir dran stoert..



    berlibaerchen, Eisy, KrowBill: Das ist doch gerade der Unterschied: Wenn ich den Fernseher zuhause stehen habe, bin ich zwar Eigentuemer, aber eben nicht Besitzer! Wenn mein Bruder grade dran rumzappt, waehrend ich weg bin, ist er der Besitzer. Wenn niemand zuhause ist, ist er eben besitzerlos.
    Eigentuemer bin ich dann natuerlich - aber nicht Besitzer!


    Und daher die Frage, wie sich das auf den Personalausweis ausweiten laesst.


    Das Thema hatten wir ueberigens wirklich schon mal, allerdings meines Wissens nicht mit dieser Facette..

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • Zitat

    Das ist doch gerade der Unterschied: Wenn ich den Fernseher zuhause stehen habe, bin ich zwar Eigentuemer, aber eben nicht Besitzer! Wenn mein Bruder grade dran rumzappt, waehrend ich weg bin, ist er der Besitzer. Wenn niemand zuhause ist, ist er eben besitzerlos.


    Eben nicht. Hier kommt die Sache mit mittelbarem und unmittelbarem Besitzer.
    Dein Bruder ist dann zwar unmittelbarer Besitzer, Du bist mittelbarer Besitzer, weil Dir der Fernseher ausgeliehen wurde und nicht Deinem Bruder.
    Und wenn einer kommt und sich das Teil unrechtmäßig unter den Nagel reißt, dann ist das ungerechtfertigte Bereicherung. <Hab aber keine große Lust das jetzt wieder rauszukramen, ausserdem wird's dann ziemlich OT>
    Also einfach sagen "Da ist grad keiner am glotzen oder zappen, dann ist er besitzerlos" geht nicht.


    Gruß,
    KrowBill

  • Eisy: Hab ich ... aber irgendwie ist mir das entgangen. Sorry!;)


    @KrowBill: Wie (mittelbar oder unmittelbar) ist das Gesetz denn dann auszulegen?

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • Zitat

    Wie (mittelbar oder unmittelbar) ist das Gesetz denn dann auszulegen?


    Ich würde sagen "unmittelbar", aber nur aus'm Bauch heraus. Da wär das Wort eines Rechtsexperten, der das alles auf das Gesetz richtig anwenden kann deutlich mehr wert :rolleyes:


    Gruß,
    KrowBill

  • Zitat

    Original geschrieben von Eisy
    Man könnte juristisch spitzfindig jetzt noch zwischen mittelbarem (Fernseher steht zu Hause - nimmt man zumindest an) und unmittelbarem Besitz (ich habe meinen Fernseher immer unterm Sakko versteckt :) ) unterscheiden!


    Könnte man schon, aber nicht so, wie Du es machst. Wenn ich meine Wohnung verlasse, werde ich nicht zum mittelbaren Besitzer des TV-Gerätes im Wohnzimmer!!


    Denn:


    Der mittelbare Besitz erfordert - wie in § 868 BGB geregelt - ein konkret bestimmtes Rechtsverhältnis, z.B. eines über die Vermietung einer Sache. Liegt dies vor, dann gilt:


    Der Mieter ist Besitzmittler und unmittelbarer Fremdbesitzer, der Vermieter ist mittelbarer Eigenbesitzer.


    Gruß,
    ashd

  • mal kurz zum Topic:
    Hab mal auf einem meiner Flüge Köln-Paris mein Portemonnaie zuhause vergessen, und war auch schon zuweit weg zum Umdrehen. Ich habe immer Fotokopien von Personalausweis und Führerschein einstecken, für Notfälle halt...bin damit duchgekommen. Aber im Prinzip liegt es wohl im Ermessen des Beamten/Türstehers/Check-In-Menschen (wie heissen die offiziell?)

  • Zitat

    Original geschrieben von Milhouse
    Schon mal was von "Heute ist Stammgastparty!" gehört?
    Ist wohl kaum diskriminierend, bewirkt aber das Gleiche...


    Hm, verstehe ich nicht wirklich. Ich finde schon, dass sowas in gewisser Weise diskriminierend ist. Aber es ist voll vertretbar und daher ok. Jeder Betreiber kann eine Stammgastparty machen und somit nur geladene Gäste einlassen. Das ist doch eine ganz normale Regelung. Das sehe sicher nicht nur ich so, wo ist also das Problem?


    Grüße, Sven :)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!