Bei Fristsetzung vertippt

  • BGH hat entschieden, dass ein Fax - auch mit positivem Sendevermerk - kein Nachweis bzw. Beweis über den tatsächlichen Zugang des Faxes und dessen potentiellen Effekt (z.B. Fristeinhaltung) darstellt.


    So ein Papier ist max. ein Indiz aber kein gerichtsfester Beweis.

  • Du meinst IX ZR 148/10?


    Ein gerichtsfester Beweis ist ein Einschreiben bekanntlich aber ebenso wenig bzw. noch weniger, denn hier ist über den Inhalt des Briefes gar nichts bekannt, beim Fax je nach Sendevermerk mit Kopie der ersten gesendeten Seite schon.

  • Nö das AZ meinte ich jetzt nicht speziell, gibt ja aber mittlerweile genug Urteile und Beschlüsse zu diesem Thema.


    Und klar ist ein "reines" Einwurf-Einschreiben auch noch kein unwiederlegbarer Beweis, ein Übergabe-Einschreiben ist aber anders als der Faxbericht (Indiz) zumindest schon mal ein Anscheinsbeweis der erstmal wiederlegt werden muss.


    Wer ganz sicher gehen will dokumentiert das ganze mit Zeugen (inkl. Inhalt des Schreibens)...

  • Wenn schon spitzfindig, dann richtig: Ein Übergabe-Einschreiben dokumentiert ja nur, dass ein Briefumschlag an Empfänger XY übergeben wurde. Keinerlei Inhalt, im Gegensatz zu vielen Fax-Sendeprotokollen. Aber natürlich habe ich ausgerechnet dieses Schreiben im Beisein meiner 17köpfigen Großfamilie verpackt und jeder durfte den Brief vorher durchlesen und dann funktioniert das mit dem (Anscheins)Beweis auch. ;)


    So die Theorie. In der Praxis gilt weiterhin, dass ein Fax in 99,9% aller Fälle ausreicht. Wie auch ein Einschreiben, nur halt billiger. In den anderen 0,1% der Fälle hat der BGH einen schlechten Tag und sieht es plötzlich im Gegensatz zu einer ganzen Reihe von OLG anders.


    Nicht dass der Gedanke aufkommt, ich wolle kritisieren: Nein, es ist gut, dass du darauf hinweist. Vielen ist das nicht bewusst. Für die Praxis dürfte sich aber halt nichts ändern.

  • Ist ja auch vollkommen ok das mal zu thematisieren. Nur braucht man sich bei einem Fax m.E. dann eben keinen Kopf zu machen ob man eine Frist nachträglich noch "verkürzen" kann. Ist man erstmal an dem Punkt angelangt bei dem man in einer Auseinandersetzung zur "Fristsetzung" greifen muss endet das i.d.R. damit das man entweder entnervt aufgibt oder einen Anwalt bemühen muss. Leider reagieren viele Unternehmen (bei einem Fax würde ich jetzt nicht von einer privaten Auseinandersetzung ausgehen) mittlerweile erst wenn sie merken dass der Gegenüber wirklich ernst macht.

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