Bei Fristsetzung vertippt

  • Da es im Kleinkram etwas untergegangen ist, hier nochmal als eigenes Thema:


    Wenn man eine Frist in einem Brief eigentlich auf den 22.02.2013 setzen wollte, versehentlich jedoch 22.03.2013 geschrieben hat, kann man dann die Frist durch ein weiteres Schreiben, in dem man auf den Fehler hinweist und das Datum ändert, noch wirksam auf den 22.02.2013 ändern?

  • Laienmeinung: Sicherlich nicht.


    Du räumst jemandem einen Zeitraum bis XX.XX.2013 ein.
    Dann willst Du kurzfristig diese zu ungunsten des Empfängers jenen Termin vorverlegen; demnach seinen Handlungszeitraum verkürzen.


    Ich denke nicht, dass das so möglich ist, gerade wenn wir hier über die genannten Zeiträume sprechen.

    SAWLE Nr. 203/333


    Skype: "lord_arsch"

  • Kommt darauf an, worum es geht. Wenn jemand bereits mehrfach säumig war, dann ist es selbstverständlich klar, durch ein weiteres Schreiben auf den Fehler hinzuweisen und das kürzere Datum darf festgelegt werden. Auch kommt es darauf an, ob der Empfänger den Fehler hätte erkennen können.


    Wenn jemand aber sich aus deiner Sicht auf dieses Datum im März verlässt, ist der Fehler wahrscheinlich dein Problem. Ist aber immer Einzelschicksal.


    Es heisst prinzipiell: ist der Fehler beachtlich? Diese Frage muss aus dem Gesamtbild von den beiden Parteien betrachtet werden. Dann findet man schnell eine Lösung auch als Laie.

  • sehe ich ähnlich.


    grundsätzlich können schreibfehler natürlich berichtigt werden. wenn die neue frist korrekt und nicht zu kurz ist, sehe ich kein problem darin. ein tag vor der "richtigen" frist kannst du natürlich nicht mehr damit ankommen um es überspitzt zu sagen.
    wäre ja nichts anderes, wäre die richtige frist gleich im schreiben gestanden...


    erachtest du für die sache eine frist von 2 wochen für angemessen, beginnt diese frist nicht schon mit dem ersten schreiben, sondern mit dem zweiten.
    ich würde das aber auf jeden fall "sicher" zustellen.

  • Das Schreiben wurde als Fax geschickt. Beim Ausdrucken des Sendeberichts ist der Fehler dann bemerkt worden und es wurde umgehend ein Fax mit Hinweis auf den Fehler und korrigiertem Datum hinterhergeschickt.

  • Wenn das Schreiben umgehend korrigiert wurde, denke ich nicht, dass es ein Problem damit geben sollte. Ich meine, die betreffende Person hat sich ja noch nicht auf die Frist eingestellt und daher sollte es auch völlig in Ordnung sein, wenn der Fehler umgehend korrigiert wurde..

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Irgendwas rechtlich oder "fristrelevantes" per Fax zu schicken ist eh Humbug, da kommt es auf den Verschreiber auch nicht (mehr) an.


    Wieso?

  • So lange Du keine vertraglich vereinbarten oder gar gesetzlichen Fristen unterwanderst, kannst Du meiner Meinung nach Fristen setzen, wie Du lustig bist :p

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Irgendwas rechtlich oder "fristrelevantes" per Fax zu schicken ist eh Humbug, da kommt es auf den Verschreiber auch nicht (mehr) an.

    Da schließe ich mich dem "sogar" einmal an: Wieso?


    Als was dann? Per Postzustellungsurkunde? Per Gerichtsvollzieher? Beides sicherlich rechtlich wirksam, aber in den meisten Fällen mit Atombomben auf Spatzen geschossen.

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