Hallo,
folgendes: Ich habe nun des öfteren erlebt, dass ich bei der Rückgabe eines Mietwagens, einfach nur die Schlüssel abgeben brauchte. Dabei werden nur zwei Fragen gestellt: Waren Sie zufrieden? Ist der Wagen vollgetankt? Wenn man beides bejaht, kann man sich schon verabschieden. Die Rechnung wird dann per Post nachgeschickt.
Inspiziert wird der Wagen dann im Nachhinein (ohne eigene Anwesenheit). Bisher kam nie etwas. Doch ich nun würde ich gerne wissen wollen: Für den Fall, dass hinterher etwas bemängelt wird und mir in Rechnung gestellt werden sollte, wer wäre dann in der Beweispflicht?
Der Mieter, der zuletzt den Wagen hatte, oder der Vermieter, da er ja bei der Übergabe nicht direkt geprüft hatte?