Mietwagen Rückgabe, ohne Sichtung durch Personal

  • Ich hab da unterschiedliche Erfahrungen gemacht.


    Einwegmiete 7,5-Tonner bei Hertz einmal durch die Republik, bei der Entgegennahme ein sehr ausführliches Protokoll bekommen, und bei der Abgabe in Berlin hätte die empfangende Station die Karre am liebsten noch geröntgt. Jede kleine Schramme wurde protokolliert und mit dem Übernahmeprotokoll verglichen. Hab da ne Stunde mit dem am LKW gestanden...


    Wäre ich nicht dabei gewesen hätte es im Nachgang sicher irgendwo Streß gegeben.


    Sixt war da bisher immer entspannter. Da kam bisher nie einer mit raus ans Fahrzeug, weder für Entgegennahme oder Rückgabe. Egal ob PKW oder Transporter.


    Hertz USA hat bei der Rücknahme am Flughafen nur schnell drüber geschaut und alles war gut, da kam auch nix mehr hinterher. Obwohl der Wagen diverse Macken hatte war er sowohl vorher als auch hinterher "OK".

  • Wie schaut's aus, wenn bei der Annahme keiner mit raus kommt? Sei es, das es dämmert, regnet, stürmisch ist... Man nimmt ein Fahrzeug entgegen, ohne dass genau geschaut wird, ob bereits ein Schaden/eine Macke vorhanden ist. Dann gibt man das Fahrzeug zurück und derjenige, der das Fahrzeug zurücknimmt, schaut dann ganz genau.


    Plötzlich findet man dann Kratzer, die einem in Rechnung gestellt werden.


    Ich hab sowas zwar noch nicht erlebt, aber "was wäre wenn"?


    Kann ich darauf bestehen, dass das Fahrzeug bei mitnahme gründlich gecheckt wird? Wenn ich dann ein paar Tage später das Fahrzeug zurückbringe und derjenige, der es entgegen nimmt, nicht gründlich prüft, ist es ja 1. nicht mein Problem und 2. hätte ich dann ein sauberes Übergabeprotokoll.

    "Also machen wir es kurz." - "Den Zeitpunkt haben wir längst verpasst."

  • Also ich wage zu bezweifeln, dass man nach der rückgabe noch haftet. wenn die dame am schalter den wagen zurückgenommen hat ist er de facto nicht mehr in deiner verfügungsgewalt, demnach könnte der schaden auch danach entstanden sein, zb einen tag nach der rückgabe streift ein dritter den wagen auf dem parkplatz.


    man muss sich nur mal 2 fragen stellen: ist ein anspruch entstanden und kann der anspruch bewiesen werden. nur wenn auf beides ein eindeutiges JA entfällt, kann ein anspruch überhaupt durchgesetzt werden.

  • Wenn die Autovermietung aber beweisen kann, dass der Wagen bei Übergabe in einwandfreiem Zustand war (z.B. durch ein Übergabeprotokoll), so hast du als Mieter die Beweispflicht, dass du den Wagen nach Mietende auch mangelfrei zurückgegeben hast. Das kannst du in der Regel nicht, wenn du nachts alleine den Wagen auf dem Parkplatz abstellst und den Schlüssel in die dafür vorgesehene Box wirfst.

  • Ja deshalb immer akribisch kontrollieren, ob steinschläge oder kratzer vorliegen, das habe ich vorausgesetzt.


    Edit: Der punkt den ich meine: wenn der wagen ohne kontrolle zurückgenommen wird, ist das nicht dein bier. dann muss sich der vermieter im zweifel fragen lassen warum er den mangel erst dann moniert.

  • Zitat

    Original geschrieben von chung77
    Wie schaut's aus, wenn bei der Annahme keiner mit raus kommt? Sei es, das es dämmert, regnet, stürmisch ist...


    Hatte ich bei Sixt auch schon. Ich hab bei Sixt immer die Selbstbeteilung auf 0 Euro reduziert. Kostet extra bietet aber auch gewisse Sicherheit. Vor allem wenn man einen Transporter mietet, der schon ca. 20 Vorschäden aufweist. Ob man den 21. als Kunde bei Fahrzeugannahme so schnell findet, um ihn protokollieren zu lassen, ist dann auch fraglich.

    ***20 Jahre o2***

  • Also die SB auf 0 kostet aber gut und gerne mal 15-20 € am Tag mehr. Da ich ein guter Fahrer bin gehe ich da lieber das Risiko ein.



    Sixt scheint übrigens kein großes tamtam zu machen bei Türkratzern die auf dem Supermarktparkplatz entstanden sind. Ist halt die normale Abnutzung.
    Kennzeichen wurde mir auch mal von irgendeiner AHK leicht eingedrückt so das auch die Plastikaufhängung eine kleine Delle haate... da kam auch nie etwas.

  • Zitat

    Original geschrieben von Smartshopper
    Edit: Der punkt den ich meine: wenn der wagen ohne kontrolle zurückgenommen wird, ist das nicht dein bier. dann muss sich der vermieter im zweifel fragen lassen warum er den mangel erst dann moniert.


    wenn der wagen ohne kontrolle zurückgenommen wird, gibst du den schlüssel ab und das wars. ich habe noch nie erlebt, dass man so ein fahrzeug ohne prüfung zurücknimmt und dann ein rückgabeprotokoll "alles ok" erhält.


    und ohne bestätigung der einwandfreien rückgabe hast du im zweifel immer ein problem.
    oft gehts gut aber wehe wenn nicht, dann bist du auf das wohlwollen des vermieters angewiesen und das muss nichts wert sein...


    der vermieter könnte auch sagen, dass er das fahrzeug überhaupt nicht bekommen hat. kannst du dann nicht zumindest zeugen liefern, haste richtig pech gehabt.


    es wird sehr oft so gemacht, weil die angestellten faul sind und keine lust darauf haben. bestehen würde ich aber immer darauf. die vermieter wollen ja auch den zustand bei abnahme bestätigt haben, also darf man im gegenzug wohl das gleiche bei rückgabe erwarten.

  • Zitat

    Original geschrieben von Braindead
    Also die SB auf 0 kostet aber gut und gerne mal 15-20 € am Tag mehr. Da ich ein guter Fahrer bin gehe ich da lieber das Risiko ein.


    Ja, die Reduzierung der SB geht ins Geld und wenn nichts passiert, dann hätte man sie sich auch sparen können. Ich bzw. meine Familie mietet selten. Doch vor einiger Zeit hatten wir eine beschädigte Windschutzscheibe, möglicherweise durch Steinschlag oder es war ein Altschaden und wir hatten es nicht gesehen. Jedenfalls gabs einen Brief von Sixt. Schadensmeldung ausgefüllt und nichts mehr davon gehört.


    Zitat

    Original geschrieben von Braindead
    Sixt scheint übrigens kein großes tamtam zu machen bei Türkratzern die auf dem Supermarktparkplatz entstanden sind. Ist halt die normale Abnutzung.


    Das wäre positiv.


    Bei Car2go ist folgendes in den AGB:


    § 11 II


    "Wird das car2go Fahrzeug während der Nutzungszeit des Fahrers beschädigt oder verursacht der Fahrer einen Schaden, haftet der Teilnehmer hierfür im Rahmen einer Selbstbeteiligung in Höhe von bis zu 500 €."


    https://www.car2go.com/common/…hland_mietbedingungen.pdf


    Die SB ist dann wohl auch ohne Verschulden des Mieters erst einmal weg, egal ob einem ne Schneelawine aufs Dach kracht, der Spiegel abgefahren wird oder das Auto angezündet wird.

    ***20 Jahre o2***


  • Also ohne Quittung oder Zeugen gebe ich den Wagen bestimmt nicht zurück! Den Richter möchte ich sehen, der dem Unternehmen vorbehaltlos recht gibt, wenn es erst 2 Wochen später einen kratzer bemängelt. "Warum haben Sie das nicht schon bei der Rückgabe überprüft?"


    recht haben und recht bekommen sind 2 paar schuhe.

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