Salut,
meine Schwester wandert Hals über Kopf in den Nahen Osten aus und ist gerade dabei,
ihr "Hab und Gut" unter Wert zu verkaufen.
Weil es mir in der Seele weh tat, dass sie ihr (geerbtes) Klavier an einen geldgierigen Händler "verramschen" wollte, habe ich es ihr für den doppelten Preis abgekauft, den dieser ihr bezahlen wollte.
Hintergrund meines Kaufes ist, ihr das Klavier im Falle einer (nicht ganz unwahrscheinlichen) Rückkehr wieder zurück zu geben.
Nun bin ich der Eigentümer, habe aber kein Platz und auch noch nie Klavier gespielt
Es ist aber so, dass ich eine Frau kenne, die händeringend ein Klavier sucht, sehr musikalisch ist und eine Tochter hat, die ebenfalls Klavier lernt.
Ich möchte ihr das Klavier gerne kostenlos zur Verfügung stellen, mich aber (so weit es geht) gegen Verkauf oder Sachbeschädigung absichern.
Völlige Sicherheit gibt es natürlich nicht, das ist mir klar - dennoch möchte ich gerne (und sei es nur "für das gute Gefühl") ein kleines Schriftstück aufsetzen.
Was gilt es dabei zu beachten?
Ich schreibe einfach mal drauf los:
ZitatHiermit erkläre ich, Donald Duck, dass ich Frau Daisy Duck das Klavier Typ XY mit der Seriennummer XY auf unbestimmte Zeit entgeltfrei zur Verfügung stelle.
Frau Daisy Duck verpflichtet sich im Gegenzug, den sachgerechten Transport des Klavieres zu ihren Lasten zu organisieren und dieses in ihren Räumen sicher unterzustellen. Frau Daisy Duck erklärt, dass das Klavier regelmäßig gespielt und im Intervall von mindestens allen sechs Monaten durch eine Fachkraft gestimmt wird. Mechanische Veränderungen (auch Verbesserungen) sind grundsätzlich untersagt. Im Falle von Beschädigung oder Verlust haftet Frau Daisy Duck. Dieser Vertrag kann beidseitig mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
Sind meine laienhaften Formulierungen für die Katz oder einigermaßen sinnvoll?
Was könnte ich noch verbessern?
Freue mich über Hilfe zu diesem etwas ungewöhnlichen(?) Thema!
Gruß
clio