Klavier auf unbestimmte Zeit überlassen, kurzen Vertrag aufsetzen - wie?

  • Salut,


    meine Schwester wandert Hals über Kopf in den Nahen Osten aus und ist gerade dabei,
    ihr "Hab und Gut" unter Wert zu verkaufen.


    Weil es mir in der Seele weh tat, dass sie ihr (geerbtes) Klavier an einen geldgierigen Händler "verramschen" wollte, habe ich es ihr für den doppelten Preis abgekauft, den dieser ihr bezahlen wollte.


    Hintergrund meines Kaufes ist, ihr das Klavier im Falle einer (nicht ganz unwahrscheinlichen) Rückkehr wieder zurück zu geben.


    Nun bin ich der Eigentümer, habe aber kein Platz und auch noch nie Klavier gespielt :D


    Es ist aber so, dass ich eine Frau kenne, die händeringend ein Klavier sucht, sehr musikalisch ist und eine Tochter hat, die ebenfalls Klavier lernt.


    Ich möchte ihr das Klavier gerne kostenlos zur Verfügung stellen, mich aber (so weit es geht) gegen Verkauf oder Sachbeschädigung absichern.


    Völlige Sicherheit gibt es natürlich nicht, das ist mir klar - dennoch möchte ich gerne (und sei es nur "für das gute Gefühl") ein kleines Schriftstück aufsetzen.


    Was gilt es dabei zu beachten?


    Ich schreibe einfach mal drauf los:


    Zitat

    Hiermit erkläre ich, Donald Duck, dass ich Frau Daisy Duck das Klavier Typ XY mit der Seriennummer XY auf unbestimmte Zeit entgeltfrei zur Verfügung stelle.


    Frau Daisy Duck verpflichtet sich im Gegenzug, den sachgerechten Transport des Klavieres zu ihren Lasten zu organisieren und dieses in ihren Räumen sicher unterzustellen. Frau Daisy Duck erklärt, dass das Klavier regelmäßig gespielt und im Intervall von mindestens allen sechs Monaten durch eine Fachkraft gestimmt wird. Mechanische Veränderungen (auch Verbesserungen) sind grundsätzlich untersagt. Im Falle von Beschädigung oder Verlust haftet Frau Daisy Duck. Dieser Vertrag kann beidseitig mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.


    Sind meine laienhaften Formulierungen für die Katz oder einigermaßen sinnvoll?


    Was könnte ich noch verbessern?


    Freue mich über Hilfe zu diesem etwas ungewöhnlichen(?) Thema!


    Gruß
    clio

    Die Berliner sind unfreundlich und rücksichtslos, ruppig und rechthaberisch, Berlin ist abstoßend, laut, dreckig und grau, Baustellen und verstopfte Straßen wo man geht und steht - aber mir tun alle Menschen Leid, die hier nicht leben können! (Anneliese Bödecker)

  • Es kann so einfach sein :D ES KANN DOCH TATSÄCHLICH ALLES SO EINFACH SEIN! :D


    Ich hatte wohl viel zu kompliziert gedacht und mich bei meiner Recherche zu sehr auf klavierspezifische Verträge konzentriert.


    Ich werde dann also einfach einen "fertigen" Leihvertrag nehmen und diesen in den entsprechenden Feldern (klavierspezifisch) ergänzen.


    Danke!!! (+ pardon )

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  • Zitat

    Original geschrieben von clio
    Es kann so einfach sein


    Manchmal ja, manchmal nein ;).


    Man sollte aber auch Frau Daisy Duck darauf aufmerksam machen, dass die meisten privaten Haftpflichtversicherungen nicht für Schäden an geliehenen Gegenständen aufkommen, sollte das gute Stück doch beschädigt werden. Das wird oft übersehen und dann ist im Fall der Fälle das Gejammer groß.

  • Ein wichtiger Hinweis, danke! :top:

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  • Und: ein Klavier alle 6 Monate stimmen zu müssen halte ich für übertrieben. Gerade musikalisch geschulte Ohren merken schon sehr rechtzeitig, wann wieder eine Stimmung notwendig ist - das kann in trockenen und gleichmäßig temperierten Räumen aber auch schon mal 3 Jahre und länger halten. Und dem Klavier macht es eigentlich nichts aus, wenn es mal länger nicht gestimmt wird. Auch eine Stimmung zum Ende der Leihzeit ist eher unnötig - nach einem Transport ist jedes Klavier wieder verstimmt...
    Musikalische Grüße,
    Georg

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