Führungszeugnis für ehrenamtliche Tätigkeit ?

  • Zitat

    Original geschrieben von Felsen2000


    2. Sondern es ging darum, dass ein schlechter Mensch - und sei es auch ein Verbrecher- kein ANSPRUCH auf ehrenamtliche Hilfe oder ähnliches hätte. Und dieses Argument ist leider mit dem GG nicht in Übereinstimmung zu bringen. Selbstverständlich hat JEDER (auch Verbrecher) bei uns zunächst einen prinzipiellen Anspruch auf soziale Leistungen.


    Sozialleistungen und ehrenamtliche Hilfe sind aber etwas völlig unterschiedliches. Natürlich hat auch ein Verbrecher Anspruch auf Sozialleistungen, Anspruch auf ehrenamtliche Hilfe durch Vereine, etc. hat er aber nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von derAL
    Beleidigungen sollten in TT generell nicht akzeptiert werden.
    :flop:


    Der Tonfall hier in der Plauderecke ist so weit ich das als Neuling überblicken kann, extrem ruppig. Aber wehe, man spricht in einem Politik-Strang über Politik, dann fängt man sich sofort eine virtuelle Maulschelle. ;)

    Xperia Z3c - Lumia 950 XL

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Sozialleistungen und ehrenamtliche Hilfe sind aber etwas völlig unterschiedliches. Natürlich hat auch ein Verbrecher Anspruch auf Sozialleistungen, Anspruch auf ehrenamtliche Hilfe durch Vereine, etc. hat er aber nicht.


    Niemand hat ANSPRUCH auf ehrenamtliche Leistungen. Aber ich wäre erstaunt, wenn das Gleichbehandlungsgebot nicht greifen würde. Genau könnte das aber nur ein Jurist sagen.

    Xperia Z3c - Lumia 950 XL

  • Zitat

    Original geschrieben von derAL
    Beleidigungen sollten in TT generell nicht akzeptiert werden.


    :flop:

    Dafür entschuldige ich mich auch, war sehr in rage, insbesondere aufgrund der weiteren Verharmlosung von Kindesmissbrauch (--> Verhältnismäßigkeit). Dennoch möchte ich mich für diese Aussage bei malinfo entschuldigen.


    Habe dies auch dem User per PN mitgeteilt.

    "You can't connect the dots looking forward, you can only connect them looking backwards. So you have to trust that the dots will somehow connect in your future. You have to trust in something — your god, destiny, life, karma, whatever." Steve Jobs

  • Zitat

    Original geschrieben von mostwanted
    Wer nichts zu verbergen hat, braucht sich nicht darüber aufzuregen.


    Ich stimme autares & Co. in der Sache absolut zu, ohne wenn und aber. Allerdings stört mich das "wer nichts zu verbergen hat" Argument doch sehr massiv. Damit kann ich noch ganz andere Dinge rechtfertigen... führt aber hier vom Thema weg, ich denke in diesem Punkt sind wir uns alle einig. Ich musste es seinerzeit als Pfadfindergruppenleiter nicht. Aber wenn Du dann E-Mails bekommst, wo davor gewarnt wird, dass eine Person XY Anschluß zu Leiterrunden sucht, die schon wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt wurde, dann ist es leider unumgänglich hier auf so etwas Wert zu legen.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Moin,


    ich habe viele Jahre ehrenamtlich gearbeitet, und zwar mit Kindern und Jugendlichen. Auch habe ich selber Gruppen gegründet, die ehrenamtlich tätig waren. Mir währe es nie in den Sinn gekommen, jemanden nach seinem polizeilichen Führungszeugnis zu fragen, und ich hätte auch Abstand von einer ehrenamtlichen Tätigkeit genommen, wenn ein Führungszeugnis von mir verlangt worden währe.
    Und zwar weil ich das als einen erheblichen Eingriff in meine Privatsphäre sehe.


    Just my two cents


    caoz

  • warum?
    da steht normalerweise nur drin "keine Eintragung". Das wars.


    Siehst du es auch als erheblichen Eingriff in deine Privatsphäre an, wenn du ein Bankkonto eröffnen willst und da wird dein Personalausweis verlangt? Da steht deutlich mehr über dich drin!

  • Zitat

    Original geschrieben von caoz
    ich habe viele Jahre ehrenamtlich gearbeitet, und zwar mit Kindern und Jugendlichen. Auch habe ich selber Gruppen gegründet, die ehrenamtlich tätig waren. Mir währe es nie in den Sinn gekommen, jemanden nach seinem polizeilichen Führungszeugnis zu fragen,


    Das geht so lange gut, wie nichts passiert. Passiert doch etwas und es stellt sich heraus, dass du als Organisator vorbestrafte Pädophile in deiner Kindergruppe hast arbeiten lassen, fragt sich der Rest der Welt, warum du dir nicht wenigstens hast das Führungszeugnis zeigen lassen. Und zwar zu Recht.

  • Ja, nur darum geht es.


    Die Zeiten haben sich auch geändert .. - auch mal zum Lesen:



    Zitat

    Welche Auswirkungen hat §72a BKiSchG für die Jugendarbeit?


    Für die Jugendarbeit sind insbesondere die Regelungen rund um das Führungszeugnis für Ehrenamtliche von besonderer Bedeutung, die neu in § 72a (4) SGB VIII aufgenommen werden. Das BKiSchG sieht vor, dass der öffentliche Träger der Jugendhilfe (also das Jugendamt) durch Vereinbarungen mit den freien Trägern der Jugendhilfe (also Jugendverbände, Jugendgruppen,...) Vereinbarungen schließen muss. Mit diesen Vereinbarungen sollen sich die freien Träger verpflichten, dass sie keine ehren- und nebenamtlichen Mitarbeiter-innen einsetzen, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den Paragrafen 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden sind. Dafür müssen sich die freien Träger auch ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis von einigen ehren- und nebenamtlichen Mitarbeiter-inne-n vorlegen lassen.


    Quelle: http://www.juleica.de/bkischg.0.html


    Garantiert natürlich nix ...:

    Zitat

    Damit eine Straftat überhaupt erst einmal ins Führungszeugnis eingetragen werden kann, ist es notwendig, dass diese aktenkundig ist, das heißt, ohne die Anzeige eines Opfers kommt es auch nicht zu einer Gerichtsverhandlung mit anschließender Verurteilung. Gerade im Bereich der Sexualstraftaten gibt es nach wie vor eine hohe Dunkelziffer, weil viele Taten aus Scham oder Angst gar nicht oder erst viele Jahre später angezeigt werden, wie unter anderem die aktuelle Missbrauchs- und Misshandlungsproblematik innerhalb der katholischen Kirche zeigt. Die Opfer haben erst nach Jahrzehnten den Mut gefunden, mit dem, was ihnen durch Geistliche, Erzieher oder Lehrer angetan wurde, an die Öffentlichkeit zu gehen.


    Zudem ist gerade in diesem Zusammenhang davon auszugehen, dass kein Geistlicher, der sich an einem Kind oder Jugendlichen vergangen hat, jemals einen entsprechenden Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis hatte – obwohl das Zeugnis also den Anschein einer „weißen Weste“ erweckte, ist es zu solchen Taten gekommen, die erst viele Jahre später durch die Opfer aufgedeckt wurden. Ein Garant für absolute Sicherheit ist das Vorliegen eines einwandfreien polizeilichen Führungszeugnisses also nicht.


    Quelle: Polizeiliches Führungszeugnis für Ehrenamtliche? | Suite101.de

    Mit Grüßen ...

  • Die Sache ist ja auch die, das lt. § 72 a SGB VIII ein Träger der Kinder- und Jugendhilfe verpflichtet ist


    [SMALL]Zitat:[/SMALL]

    Zitat

    ... keine Person [zu] beschäftigen oder [zu] vermitteln, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden ist. Zu diesem Zweck sollen sie sich bei der Einstellung oder Vermittlung und in regelmäßigen Abständen von den betroffenen Personen ein Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 und § 30a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes vorlegen lassen.


    Der Träger hat also nicht die Wahl ob er will oder nicht, er MUSS.



    /EDIT: rajenske war schneller




    Gruß Kai

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