ZitatOriginal geschrieben von Felsen2000
2. Sondern es ging darum, dass ein schlechter Mensch - und sei es auch ein Verbrecher- kein ANSPRUCH auf ehrenamtliche Hilfe oder ähnliches hätte. Und dieses Argument ist leider mit dem GG nicht in Übereinstimmung zu bringen. Selbstverständlich hat JEDER (auch Verbrecher) bei uns zunächst einen prinzipiellen Anspruch auf soziale Leistungen.
Sozialleistungen und ehrenamtliche Hilfe sind aber etwas völlig unterschiedliches. Natürlich hat auch ein Verbrecher Anspruch auf Sozialleistungen, Anspruch auf ehrenamtliche Hilfe durch Vereine, etc. hat er aber nicht.