Führungszeugnis für ehrenamtliche Tätigkeit ?

  • Unabhängig dessen, dass ich deinen gesamten letzten Beitrag nur mit Kopfschütteln lesen kann, finde ich das Vorhaben sich ehrenamtlich zu engagieren sehr gut, bereitet es ihm und nicht dir aber solche Kopfschmerzen, dann sollte er es vielleicht doch lassen.


    Ich musste auch für eine berufliche Tätigkeit ein Führungszeugnis beantragen und vorlegen. Da ich dort aber keinerlei Einträge habe, ist es mir egal. Im Gegensatz zu "deinem Freund" musste ich es jedoch selbst bezahlen. Da "dein Freund" dies nicht machen muss, ist es doch einfach schon gar kein Problem.


    Sollte "er" allerdings etwas zu verbergen haben, sollte "er" es dann vielleicht doch mit dem Ehrenamt sein lassen.


    Zu deinen Punkten:
    a) Richtig, wenn "er" sie aber anbietet und sich engagieren möchte, so kann dies aber auch an Bedingungen geknüpft sein die "er" erfüllen muss --> Führungszeugnis vorlegen.
    b) Der Vergleich hinkt gewaltig - Brustkrebs ist eine Erkrankung die den Erkrankten betrifft und ferner trifft man Vorsorgen indem Frauen zur Mammographie bzw. Krebsfrüherkennung gehen.
    c) Selbst wenn nur ein Missbrauch durch das kostenneutrale Vorgehen verhindert werden kann ist es das wert.
    d) Wieder ein hinkender Vergleich - ... sorry, aber dir kann man nicht mehr helfen.


    Ach ja, bzgl. Ehe: Die beiden Personen gehen freiwillig in die Sache (zumindest hier in D). Du möchtest doch jetzt nicht eine freiwillige Einwilligung zur Ehe gleichsetzen mit der Möglichkeit eines Missbrauchs am Kind von einem Gewalttäter?! :mad:


    Du bist doch echt nicht mehr klar im Kopf! Von wegen Diktatur, fang am besten noch mit Hartgeld an :rolleyes:

    "You can't connect the dots looking forward, you can only connect them looking backwards. So you have to trust that the dots will somehow connect in your future. You have to trust in something — your god, destiny, life, karma, whatever." Steve Jobs

  • Ich Stelle lieber die gesamte Menschheit unter Generalverdacht, als auch nur in eine vergewaltigte Kinderseele gucken zu müssen. Und der Typ schreibt was von "wehret den Anfangen"... :eek: :o

  • Ich mache es ganz kurz, da letztendlich schon alles gesagt wurde: Ich finde die Anforderung des Führungszeugnisses vollkommen in Ordnung und kann die Aufregung des Threaderstellers hierüber nicht nachvollziehen.

  • @ autares


    ich bewundere deine wertschätzung für unser GG (und insbesondere die darin zum ausdruck kommenden lehren aus brauner vorzeit) :rolleyes:. Warum nicht gleich hinter jeden von uns rund um die uhr einen blockwart / stasi-MA stellen ?


    Verbrechen jedweder art sind bedauerlich, gehören aber, entschuldige, wenn ich das so deutlich sage -- und das ist nicht im geringsten zynisch, sondern im sinne einer abwägung [small](langsam und zum mitschreiben noch einmal nur für dich: stichwort 'verhältnismäßigkeit')[/small] verfassungsrechtlich geschützter rechtsgüter gemeint --, zum allgemeinen lebensrisiko [small](und es gibt, wie w.o. andeutungsweise aufgezeigt, 'ne menge wesentlich größerer risiken im leben -- insbesondere im straßenverkehr --, gegen die vergleichsweise wenig bis nichts getan wird),[/small] Aber das ist imho eben kein ausreichender grund, die (grund)rechte der weit (!) überwiegenden anständigen mehrheit mehr und mehr zu beschneiden.



    Es wäre also schön, wenn du, autares *), dich in deinem ton etwas mäßigen würdest. In meinem eingangspost hatte ich ganz bewusst gefragt "Wie seht Ihr das ?", weil ich mir sehr wohl dessen bewusst bin, daß ich hinsichtlich grundrechtseinschränkungen sehr sensibel denke. Bzw. diesbezüglich empfindlicher reagiere als viele andere, eben insbesondere in anbetracht der schleichenden aufweichung von bürgerrechten seit dem 11. september. Aus diesem bewusstsein meiner vielleicht-überempfindlichkeit heraus habe ich mich dem bekannten gegenüber bisher auch noch nicht (bzw. nur sehr dezent) dazu geäußert, weil ich erst einmal die meinungen anderer dazu hören wollte.


    Das hat nix mit "lospoltern" oder "sch...." zu tun, sondern mit einer grundeinstellung, wonach sich der staat bei seinen eingriffen, insbesondere in die grundrechte, auf das unbedingt notwendige beschränken und -- vor allem -- stets die verhältnismäßigkeit [small](opferrisiko (zahl und leid betroffener) zu grundrechtseinschränkung (zahl und "leid" betroffener))[/small] im auge behalten sollte.


    Und um auf den ausgangssachverhalt dieses threads zurückzukommen: ich finde dieses führungszeugnis-ansinnen unverhältnismäßig UND undankbar.
    Wobei, ich gebe es zu, ich bei tätigkeiten, bei denen ein ehrenamtlicher mit kindern als einziger erwachsener allein (!) wäre, ich vielleicht sogar mit mir über ein (auf diesen aspekt beschränktes) führungszeugnis reden ließe, mich dabei aber gleichzeitig selbst als von pädophilie-hysterie infiziert empfinde.



    Oder provokativ nochmals meine frage aus einem vorherigen post:
    Was wäre wohl los, wenn er den spieß umdrehen würde nach dem motto "Ich will ja keinem Verbrecher 'was Gutes tun", und von jedem, der von seinen ehrenamtlichen aktivitäten profitiert, ein führungszeugnis verlangen würde ?



    *) EDIT: dito für Uelmuek

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).

  • Dann Frage ich eich mal ganz sachlich: in welchem Punkt verstößt das Verlangen eines Führungszeugnis bei Aufnahme einer ehrenamtlichen Aktivität gegen das Grundgesetz?

  • Kurze Frage von mir: Warum siehst du das Führungszeugnis als "Grundrechtseinschränkung"?


    Und meine Meinung:
    autares hat recht, die Vergleiche sind vollkommener Müll.


    Ich nehme deinen letzten Satz mal auf und antworte:
    Du oder "dein Bekannter" (ich glaube ehrlich gesagt nach deinen Ausführungen nicht daran, dass ein Bekannter von dir ein Führungszeugnis vorlegen soll) musst/muss ja nicht so eine Stelle annehmen, wo ein Führungszeugnis verlangt wird und kann natürlich vom Gegenpart das selbige einholen.

  • Der letzte Satz ist Schwachsinn.... Schließlich beginnst DU eine ehrenamtliche Tätigkeit die andere Betrifft, und nimmst keine Leistung in Anspruch.


    Acuh sehe ich keinen Grund was ein Führungszeugnis mit Überwachung/ Einschränkung des GG zu tun haben soll. Schließlich wird auch bei jeder allgemeinen Verkehrskontrolle geprüft ob gerade was vorliegt oder nicht.


    Ausserdem zwingt dich keiner das Führungszeugnis anzufordern... Mein Bruder musste zum Beispiel auch ein Führungszeugnis bei seinem Neuen Arbeitgeber vorlegen... so what?


    Und wieso soll das Schlussendlich unverhältmäßig sein? Ist ein Sehtest für den Führerschein auch unverhältnismäßig, wieso musste ich bei der Bewerbung um eine AUsbildungsstelle mein Abschlusszeugnis mitschicken und wozu eigentlich der Lebenslauf den keinen was angeht?


    Ist auch alles unverhältnismäßig, oder? ;)

  • malinfo:


    Wow! Das, was Du da als "Vergleiche" heranziehst, hinkt nicht mal mehr. Das ist schon tot umgefallen.


    Vor lauter Paranoia bemühst Du Konstruktionen, die nicht nur falsch sind, sondern schon fast bewusst verdrehende Hetzerqualitäten haben. Und dann kommen Deinerseits aufgebrachte Worte wie "Blockwart" dazu. Himmel hilf. So viel zum Thema "Verhätsnismäßigkeit".


    Statt hinter jedem Busch die ultimative Staatsverschwörung lauern zu sehen könnte man ja auch einfach mal ganz pragmatische Gründe annehmen. Aber halt - das geht ja nicht mit der Paranoia zusammen.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Das Problem ist doch wahrscheinlich ein ganz anderes: der TE regt sich (künstlich) auf, weil sein Bekannter eben nicht mit offenen Armen empfangen wurde.


    Dazu eine Geschichte aus meiner eherenamtlichen Tätigkeit bei einem Verein zum Schutze missbrauchter Kinder: wir freuen uns über jeden , der ehrenamtlcih tätig werden will. Auf der anderen Seite müssen wir uns vergewissern, dass der Freiwillige nicht vorbelastet ist. Und gerade Sexualstraftäter haben eine unglaubliche Abgebrühtheit, wenn es um ihr Leben geht. Zudem sind sie extrem rückfälligkeitsgefährdet. Ich kann es nicht mit meinem Gewissen vereinbaren, einem missbrauchtem Kind den gleichen Qualen auszusetzen, nur weil ich an den "Gutmenschen" glaube und deshalb nicht alles in meiner Macht mögliche getan habe, es davor zu schützen.


    Und im Endeffekt charakterisiert der TE nur den typischen Wutbürger: wird irgendwo ein verwahrlostes Kind gefunden, ist er der erste, der dem Staat vorwirft, nicht genug getan zu haben.

  • Zitat

    Original geschrieben von autares
    Das Problem ist doch wahrscheinlich ein ganz anderes: der TE regt sich (künstlich) auf, weil sein Bekannter eben nicht mit offenen Armen empfangen wurde.

    Auf den Punkt gebracht. :top: :top:
    Ich hätte zumindest kein Problem ein Führungszeugnis vorzuzeigen (solange die Kosten dafür getragen werden). Wenn man nichts verbockt hat braucht man doch keine Paranoia zu schieben.

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