Vollstreckungsbescheid (Bürobedarf auf Mitarbeitername statt auf Firmenname bestellt)

  • Mangels Zustandekommens eines Vertragsverhältnisses zwischen dem Lieferanten und dem Mitarbeiter persönlich besteht von Seiten des MA aus solange kein Anlass zur Zahlung, wie der VB keine Rechtskraft erlangt hat.


    Letzteres ist wohl noch zu verhindern - wenn ich das richtig verstanden habe.


    Frankie

  • Wie will man hier ohne Kenntnisse der Umstände feststellen, dass kein Vertrag zwischen Mitarbeiter und Lieferanten zustande gekomme ist? Dies richtet sich schließlich immer nach dem objektiven Empfängerhorizont, ein subjektives Wollen des Mitarbeiter ist da völlig unbeachtlich.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Wie will man hier ohne Kenntnisse der Umstände feststellen, dass kein Vertrag zwischen Mitarbeiter und Lieferanten zustande gekomme ist? ...


    Weil diese Annahme lebensfremd wäre.


    Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    ... Dies richtet sich schließlich immer nach dem objektiven Empfängerhorizont, ein subjektives Wollen des Mitarbeiter ist da völlig unbeachtlich.


    Richtig ... der objektive Empfängerhorizont. Auf das Niveau eines Vollidioten auf Empfängerseite muss sich niemand herablassen.


    Frankie

  • Wenn ich als Hort Meier Sachen bestelle und sie mir ins Büro liefern lasse, muss das Gegenüber also ein Vollidiot sein, wenn er davon ausgeht, dass ich als Privatperson handele? :confused:

  • Mitunter ja. Je nachdem was bestellt wurde ist extrem unwahrscheinlich, dass es sich um eine Privatbestellung handelt.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Je nachdem was bestellt wurde ist extrem unwahrscheinlich, dass es sich um eine Privatbestellung handelt.


    Da sich die Rechnung auf nur 100€ beläuft, kann es nicht allzuviel gewesen sein.

  • anhand dem rechnungsempfänger ist nicht ersichtlich, dass es sich um eine privatbestellung handelt.


    Max Mustermann
    c/o Firma
    musterstr. 10
    11111 musterstadt


    wäre eine Privatbestellung.


    Nicht jedoch


    Firma-die-es-nicht-gibt
    Max Mustermann
    musterstr. 10
    11111 musterstadt


    Folglich haben Sie an eine nicht-existente Firma Waren verschickt und fakturiert.
    Richtige-Firma-GmbH hat die Waren aber wohl angenommen.


    Bei einer Privatbestellung wäre es noch üblich, dass die Rechnung an die Privatadresse geschickt wird und die Bestellung ggf. an eine andere Lieferadresse.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Wenn ich als Hort Meier Sachen bestelle und sie mir ins Büro liefern lasse, muss das Gegenüber also ein Vollidiot sein, wenn er davon ausgeht, dass ich als Privatperson handele? :confused:

    Ausgangspunkt war die Mitteilung des TE, dass der Mitarbeiter die Waren explizit "für die Firma" bestellt habe. Vom objektiven Empfängerhorizont dürfte eine Privatbestellung bereits in dem Moment ausscheiden, in dem sich der Besteller am Telefon mit "Max Mustermann, Firma xy" meldet. Zudem wäre der Lieferant dafür beweispflichtig, dass es sich um eine Privatbestellung handelte. Ich wüsste nicht, wie ihm dieser Beweis gelingen sollte, zumal er offenbar mehrfach von dem Unternehmen darauf hingewiesen wurde, wer hier der richtige Vertragspartner ist.


    Wenn die Schilderungen des TE (die ja teilweise aus zweiter Hand stammen) zutreffend sind, scheint es mir hier nicht allzu fern liegend, dass auf der Gegenseite tatsächlich der ein oder andere Vollidiot am Werke ist. Wie bescheuert muss man sein, auf einem Privatkauf zu bestehen, wenn ein Unternehmen mehrfach die Zahlung anbietet - und dafür lediglich eine korrekte Rechnung haben möchte, dann aber wiederum einen Vollstreckungsbescheid gegen das Unternehmen zu erwirken?

    Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    anhand dem rechnungsempfänger ist nicht ersichtlich, dass es sich um eine privatbestellung handelt.
    [...]

    Woher hast du die Info, was auf der Rechnung stand? Bisher wurde hier nur offen gelegt, was auf dem Vollstreckungsbescheid steht.

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Woher hast du die Info, was auf der Rechnung stand? Bisher wurde hier nur offen gelegt, was auf dem Vollstreckungsbescheid steht.


    Erste Seite, darum geht es doch gerade hier.

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