Vollstreckungsbescheid (Bürobedarf auf Mitarbeitername statt auf Firmenname bestellt)

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt


    Und wenn man die Firma "H.K.L.M. GmbH" verklagen will, muss man diese erstmal in Verzug gesetzt haben. Wenn alles an H.K.L.M. Friseur geschickt worden ist (Rechnung, Mahnungen), würde ich mal nicht davon ausgehen, dass sich die Firma in Verzug befindet.


    Man kann verklagen, wen man will. Ob jemand vorher in Verzug war oder nicht, spielt nur für der Kostenentscheidung eine Rolle.

  • Man muss es doch nicht so kompliziert machen. Nachdem, was hier erörtert worden ist, hat doch unzweifelhaft die Fa. x durch ihren Ang. y bestellt und bekommen.


    Also soll der MA Einspruch gg den Vollstreckungsbescheid einlegen, und die Fa. zahlt den Rechnungsbetrag unter Vorbehalt und fordert die Rechnung an.


    Fertig.

  • Zitat

    Original geschrieben von tOmAtEl
    Warum ist denn das für eure Buchhaltung so ein großes Problem? Können die die Zahlung nicht einfach durchwinken?

    Können ja, dürfen nein. Das ist für jede Buchhaltung ein so großes Problem.

  • Zitat

    Original geschrieben von tOmAtEl
    Warum ist denn das für eure Buchhaltung so ein großes Problem? Können die die Zahlung nicht einfach durchwinken?


    Ja das ist bei uns auch ein Riesenproblem Rechnungen mit inkorrekter Rechnungsanschrift zu begleichen.
    Wir hatten gerade im letzten Jahr den Fall mit einem Lieferanten, Ich habe dort Verpackungsmaterial bestellt die haben sogar die Rechnungen nur per email an eine nicht existierende Adresse geschickt. (also kam nie eine Rechnung an)
    Als die erste Mahnung kam haben wir darum gebeten das man ein korrekte Rechnung schickt, aber es kamen noch 2 weitere Mahnungen und dann das Inkasso...
    Die Zahlung wurde dann von der Hauptbuchhaltung auch für die falschen Rechnungen
    genehmigt.
    Allerdings wollt der Lieferant noch die ~1500€ Inkassogebühren. Ich weiß garnicht ob die Sache schon bei Gericht war.
    Auf jedenfall darf Europaweit bei diesem Lieferanten nicht mehr bestellt werden darf. Dem gehen nun so ca. 350-400k € Umsatz Jährlich Verloren.

  • das Problem für die Buchhaltung ist, dass das Finanzamt die Rechnung nicht anerkennt. Stolpert der Betriebsprüfer zufällig darüber, kann die Firma die Kosten nicht "absetzen" und kann die Vorsteuer nicht ziehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von murmelchen


    Auf jedenfall darf Europaweit bei diesem Lieferanten nicht mehr bestellt werden darf. Dem gehen nun so ca. 350-400k € Umsatz Jährlich Verloren.

    Ich vermute, dass dieser Betrag knapp ausreicht, um bei dem Lieferanten bezüglich des Ausstellens von Rechnungenen einen Umdenkungsprozess zu bewirken. :D

  • Zitat

    Original geschrieben von aggy
    Ich vermute, dass dieser Betrag knapp ausreicht, um bei dem Lieferanten bezüglich des Ausstellens von Rechnungenen einen Umdenkungsprozess zu bewirken. :D


    Ich denke auch, zumal unsere Firma (andere Niederlassungen) schon jahrelang dort bestellt haben und die dadurch auch wissen was bei uns gefordert ist.
    Zumal wir testweise ein mail an die adresse geschickt haben wo die Rechnungen angeblich hingingen.
    Es kam sofort eine Fehlermail vom Server zurück das die Adresse nicht existiert.
    Die haben aber auch knapp 7 Monate gebraucht um die erste Mahnung zu schicken. Obwohl der "Kundebetreuer" min. einmal im Monat bei uns war.

  • Zitat

    Original geschrieben von tOmAtEl
    Warum ist denn das für eure Buchhaltung so ein großes Problem? Können die die Zahlung nicht einfach durchwinken?


    Ich frage mich eher warum der Lieferant eine solche Welle macht. Rechnung gutschreiben und mit richtiger Anschrift des Kunden neu ausstellen. Fertig.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Hier haben beide Seiten gepennt, es wäre ein leichtes gewesen die RE erstmal unter Vorbehalt zu zahlen und dann auf die Ausstellung der korrekten RE zu pochen.


    So haben sich beide Parteien aber erstmal selbst kräftig ins Knie geschossen und müssen jetzt zusehen wie sie den Karren wieder aus dem Dreck bekommen. Ich würde da aber trotzdem noch mal mit der Buchhaltung des Lieferanten sprechen (ggf. mal den Abteilungsleiter geben lassen) um das Thema endgültig zu klären.

  • Nein, bei Zahlung rennste denen doch für die richtige Rechnung ewig hinterher. Das würde ich auch nicht machen. Die wollen ja was von dir, also sollen sie erstmal machen...


    aber natürlich sollte man da selbst aktiv werden, bevor der mahnbescheid ins haus flattert. wenn der kundenberater ständig im haus ist, hätte man den ja auch mal drauf ansprechen können. der hätte das bestimmt hausintern schnell geklärt.

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