Drillisch - Schadensersatz Mahnung?

  • Hallo Leute,
    ich hab mal eine Frage.


    Ich hatte einen DeutschlandSIM Allnet Tarif ohne Laufzeit. Mangels Deckung konnte Anfang Dezember die Rechnung für November über 24,90€ nicht abgebucht werden.
    Leider habe ich das irgendwie vereiert und auch auf eine Zahlungserinnerung und eine Mahnung am 07.01. nicht reagiert, in der mir eine Frist bis zum 16.1. gegeben wurde. Auch darauf habe ich nicht reagiert.
    Heute kam dann eine Rechnung von DeutschlandSIM über 39€ für "Schadensersatz Mahnung Rechtsanwalt".


    Ich weiß, wenn man zu blöd ist, muss man manchmal Lehrgeld bezahlen. Und ich weiß auch, dass Drillisch nicht dafür bekannt ist, bei solchen Angelegenheiten fair vorzugehen, aber ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen, dass 39€ als Mahngebühr für eine Rechnung über knapp 25€ rechtens sind.
    Wisst ihr da mehr? :confused:

  • Doch, das kommt hin, sofern die Mahnung tatsächlich vom Anwalt oder einer externen Inkassostelle kam.

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Doch, das kommt hin, sofern die Mahnung tatsächlich vom Anwalt oder einer externen Inkassostelle kam.


    Die Mahnung kam von Drillisch selber! Was anderes ist hier bis jetzt nicht angekommen.

  • Das Kuriose ist, dass das wirklich die erste Mahngebühr ist. Die Bearbeitungsgebühr (6€) + Bankgebühr (6€) für die Rücklastschrift wurde mit der Rechnung vom Dezember abgezogen.

  • Zitat

    Original geschrieben von gandalf_himself Das Kuriose ist, dass das wirklich die erste Mahngebühr ist. Die Bearbeitungsgebühr (6€) + Bankgebühr (6€) für die Rücklastschrift wurde mit der Rechnung vom Dezember abgezogen.


    Ob die 6€ Rücklastschrift rechtlichen Bestand haben, ist fraglich.


    Ansonsten scheint es so zu sein, daß Mahnkosten höchstens in der Höhe gerichtlichen Bestand haben, welche bei Mahnung durch einen Anwalt entstanden wären (kannst ja mal googeln, und die Höhe herausfinden).


    Ob Du Dich wegen evtl. 20€ zuviel berechneten Kosten mit Drillisch streiten möchtest, mußt Du selber entscheiden.

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Ob die 6€ Rücklastschrift rechtlichen Bestand haben, ist fraglich.

    Soso, es sind ja Kosten für die Rücklastschrift angefallen und die sind fraglich? Erzähle mal mehr.


    Gruß Marco

  • Zitat

    Original geschrieben von marco5
    Soso, es sind ja Kosten für die Rücklastschrift angefallen und die sind fraglich? Erzähle mal mehr.


    Gruß Marco


    Ich glaube, deren Bank darf das nicht berechnen. Die Bearbeitungsgebühr hingegen ist rechtens.


    Gerade Post geholt und siehe da, es kam tatsächlich ein Brief vom Anwalt. Wenn ich das richtig verstanden habe, kann ich den Betrag + 15€ (statt 39€) bis zum 10.2. überweisen und die Sache hat sich erledigt. Damit könnte ich dann doch ganz gut leben. :)

  • Zitat

    Original geschrieben von gandalf_himself
    Ich glaube, deren Bank darf das nicht berechnen. Die Bearbeitungsgebühr hingegen ist rechtens.

    Ja glauben ist nicht wissen. 1. Stellt deine Bank für die Lastschriftrückgabe ein Entgelt in Rechnung (ca. 3,- Euro) und die Hausbank von Drillisch auch (mindestens 0,58Euro für Porto). Und selbstverständlich dürfen sie dafür auch Geld nehmen.


    Gruß Marco

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!