Heute will ja jeder "schlau" sein, wenn er einen Fehler gemacht oder sich Dinge anders überlegt hat.
Und wenn Dein Chef Dir gekündigt hat, aber das Kündigungsschreiben nicht korrekt unterschrieben wurde, wirst Du auch vor dem Arbeitsgericht geltend machen, dass die Kündigung nicht rechtmäßig war, oder...?
Gruß Jörg